Lebensmittel-Belehrungen sind ab sofort online möglich
27.11.2024
Personen, die erstmalig im Lebensmittelbereich tätig sind, sei es bei der Zubereitung, der Verarbeitung oder auch im Verkauf, benötigen eine Lebensmittel-Belehrung durch das städtische Gesundheitsamt. Grundlage hierfür ist § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ab sofort kann die Unterweisung zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln online erfolgen. „Hintergrund des neuen Angebots ist das ‘Onlinezugangsgesetz (OZG)‘, das den Öffentlichen Dienst verpflichtet, seine Verwaltungsleistungen verstärkt digital anzubieten“, erläutert Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß. „Ich freue mich, dass wir nun den Service für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern können. Bisher musste ein Termin im Stadtgesundheitsamt gebucht und vor Ort im Amt absolviert werden. Die Online-Belehrung ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern deutlich mehr Flexibilität. Ich bin allen Beteiligten für die Umsetzung dankbar.“
Das neue Portal ist erreichbar über die Webseite https://svof.lumos-lernen.de (Öffnet in einem neuen Tab) und bietet vielfältige Möglichkeiten: Kundinnen und Kunden legen sich im Portal ein Benutzerprofil an und weisen sich digital aus. Benötigt wird hierfür ein Gerät mit Internetzugang und Kamera, beispielsweise ein Smartphone, ein PC mit Webcam oder ein Tablet PC. Danach steht den Teilnehmenden der Belehrungskurs mit einem Lehrfilm und abschließendem Verständnistest in verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung, und dies rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Teilnahmezertifikat zum Download bereitgestellt.
Diese Zertifikate sind künftig mit einem QR-Code versehen, der die Kontrolle und Validierung durch die Aufsichtsbehörden erleichtern und Fälschungen vorbeugen wird. Wenn Arbeitgeber, die mit Lebensmitteln arbeiten, Mitarbeitende ohne entsprechenden Belehrungsnachweis beschäftigen, kann dies als Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.
Die Teilnahme an der Belehrung über „LUMOS-IfSG“ kostet wie die Vor-Ort-Belehrung 29 Euro. Die Abrechnung erfolgt direkt online. Dieser Gebührensatz ist in Hessen festgelegt.
Das bisherige Schulungsangebot im Stadtgesundheitsamt bleibt ebenfalls erhalten. Termine hierfür können weiterhin über die städtische Webseite www.offenbach.de (unter dem Suchbegriff „Online Terminvereinbarung“) gebucht werden.