Meldung des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG): Ultrafeinstaubmessungen in Offenbach
01.10.2024
Erste Ergebnisse zeigen geringen Einfluss durch Flugbetrieb
Wiesbaden, 01.10.2024 – Es sind die kleinsten festen Bestandteile der Luft, und sie können tief in die Lunge eindringen: ultrafeine Partikel (UFP). Da noch nicht genug erforscht ist, wie gesundheitsschädlich UFP für Menschen sind, hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) 2017 ein Sondermessprogramm gestartet, um den Einfluss des Flugbetriebs auf die Belastung der Luft mit ultrafeinen Partikeln im Rhein-Main-Gebiet zu untersuchen. Seit Ende letzten Jahres führt das HLNUG diese zusätzlichen Luftqualitätsmessungen auch in Offenbach am Main durch, und zwar im Wetterpark des Deutschen Wetterdienstes. Bei einem gemeinsamen Pressetermin zogen das HLNUG und die Stadt Offenbach heute eine erste Zwischenbilanz:
Mit im Mittel etwa 6.100 Partikel pro Kubikzentimeter (cm3) lag die UFP-Konzentration am Wetterpark im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2024 deutlich niedriger als an den Messstationen in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim (9.100 bzw. 13.000 Partikel pro cm3 im gleichen Zeitraum). Weht der Wind in Zeiten des Flugbetriebs aus Richtung des Flughafens, steigt die Partikelkonzentration am Wetterpark merklich an, im Mittel auf ca. 7.500 Partikel pro cm3. Demnach ist ein Einfluss des Flugbetriebs auf die UFP-Konzentration auch in Offenbach in 15 km Entfernung vom Flughafen nachweisbar. Ein Großteil dieses Anstiegs wird durch Partikel im Größenbereich von 10-30 Nanometern (nm) verursacht, was typisch für Emissionen aus dem Flugbetrieb ist. Da der Wind im betrachteten Zeitraum jedoch nur in etwa 12 Prozent der Zeit aus der entsprechenden Windrichtung wehte, ist der Einfluss des Flugbetriebs bezogen auf die gesamte Belastung vergleichsweise gering.
„Unsere Messungen zeigen, dass der Flugbetrieb zwar einen messbaren Einfluss auf die Ultrafeinstaubkonzentration in Offenbach hat, dieser jedoch im Vergleich zu näher am Flughafen gelegenen Messstationen geringer ausfällt. Dies unterstreicht die Bedeutung von räumlicher Distanz und Windrichtung bei der Bewertung von Flugemissionen,“ betont Thomas Schmid, Präsident des HLNUG. „Unser Sondermessprogramm liefert also wichtige Daten, die zur weiteren Analyse und Bewertung der Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet beitragen.“
Auch Offenbachs Bürgermeisterin Sabine Groß hebt die Bedeutung der Untersuchungen für die Stadt hervor: „Die Luftqualität ist ein zentrales Thema für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Messungen sind für uns wertvoll, um das Ausmaß der tatsächlichen Belastung zu kennen. Die Ergebnisse der Messungen zeigen, dass die Belastung zumindest an einzelnen Tagen zu hoch ist und damit weiter daran gearbeitet werden muss, dass die Belastung zurückgeht.“
Laut den Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Stundenmittelwerte der Partikelanzahlkonzentration größer als 20.000 Partikel pro cm3 als hohe Belastung einzustufen. Dies trifft in Offenbach am Wetterpark auf weniger als ein Prozent aller Stundenmittelwerte zu. Das WHO-Kriterium für den Tagesmittelwert von 10.000 Partikel pro cm3 wird an drei Prozent aller Messtage überschritten. Insgesamt werden diese Orientierungswerte damit sehr viel seltener überschritten als in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim. Die Messstationen dort befinden sich näher am Flughafen und sind deutlich häufiger von dessen Abluft betroffen. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden die Orientierungswerte für den Tagesmittelwert in Raunheim an 37 Prozent und in Frankfurt-Schwanheim an 60 Prozent aller Tage überschritten.
Wie hoch der Einfluss des Flugbetriebs auf die mittlere Belastung durch UFP an einzelnen Standorten ist, hängt demnach hauptsächlich davon ab, wie häufig sich ein Standort in der Abluft des Flughafens befindet und wie weit dieser vom Flughafen entfernt ist. Besonders betroffen sind daher aufgrund der Häufigkeit von Wind aus Südwest die südlichen Stadtteile Frankfurts.
Hintergrund zu ultrafeinen Partikeln:
Als ultrafeine Partikel (UFP) oder Ultrafeinstaub werden alle Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 nm bezeichnet. UFP sind also die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles Gesundheitsrisiko dar. Anders als größere Partikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen.
Die Überwachung der Konzentration ultrafeiner Partikel ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben und es existieren keine gesetzlichen Grenz- oder Zielwerte, die eingehalten werden müssen. Dennoch empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Erfassung der UFP-Konzentration, nicht zuletzt, um damit die Untersuchung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen zu erlauben.
Das Sondermessprogramm „Ultrafeine Partikel“ des HLNUG wird durch das Forum Flughafen und Region (FFR) finanziell unterstützt.
Weitere Informationen:
· HLNUG Sondermessprogramm UFP: https://www.hlnug.de/?id=14862 (Öffnet in einem neuen Tab)
· HLNUG Messnetzberichte: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/luftmessnetz/messnetzberichte (Öffnet in einem neuen Tab)
· aktuelle Messwerte des HLNUG: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal (Öffnet in einem neuen Tab)
· Studie des Forum Flughafen und Region: https://www.ultrafeinstaub-studie.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
· WHO Air quality guidelines: https://www.who.int/publications/i/item/9789240034228 (Öffnet in einem neuen Tab)
· Gesetzliche Grundlagen, 39. BImschV: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/ (Öffnet in einem neuen Tab)