Verpflichtungserklärung online einreichen
Ist die Person nicht in der Lage ausreichende finanzielle Mittel gegenüber der Deutschen Auslandsvertretung nachzuweisen, so können Dritte (Verpflichtungsgeber) eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies setzt voraus, dass der Verpflichtungsgeber seine Bonität gegenüber der Ausländerbehörde nachweist.
Sie möchten einen Gast aus einem Nicht-EU-Land einladen? Dafür müssen Sie eine Verpflichtungserklärung ausfüllen. Dies können Sie bequem auch online erledigen.
Unter dem untenstehenden Link erhalten Sie zunächst eine Belehrung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung. Im Anschluss können Sie eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Ausländeramt der Stadt Offenbach abgeben / vorbereiten und per ePayment online bezahlen.
Folgende Bezahlmöglichkeiten werden von der Stadt Offenbach in der Anwendung angeboten: Visa- und Mastercard (inkl. Sicherheitsverfahren Verified by Visa / MasterCard Secure Code), Giropay, Paydirect und Paypal.
Beachten Sie bitte noch folgendes:
Die Verpflichtungserklärung kann nur von einer in Deutschland lebenden Person abgegeben werden. Sie wird grundsätzlich von der Ausländerbehörde entgegengenommen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort des ausländischen Besuchers zuständig ist. (Bundeseinheitliches Merkblatt des BMI Az.: M3-21002/20#7)