Zahlungsverkehr
Hinweise zur Abwicklung von Zahlungen
Bei verschiedenen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Offenbach müssen Sie die Gebühren und Entgelte für Dienstleistungen sofort in bar oder mittels EC-Cash bezahlen.
In allen anderen Fällen erhalten Sie einen Abgabenbescheid (Steuern, Gebühren, Beiträge), einen Bescheid über sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen oder eine Rechnung. Darin werden Sie aufgefordert, den Betrag bis zu einem bestimmten Termin (Fälligkeit) unter Angabe des Kassenzeichens (Verwendungszweck), auch Personennummer oder Personenkonto genannt, an die unten genannte Bankverbindung zu überweisen.
Beispiele für die immer achtstelligen Kassenzeichen (Angabe im Verwendungszweck): 00099999, 46999999 oder 10199999

Zahlung durch Überweisung
Zahlungen an den Magistrat der Stadt Offenbach sind nur per Überweisung an die Stadtkasse möglich. Für Überweisungen an den Magistrat der Stadt Offenbach am Main steht folgende Bankverbindung zur Verfügung:
Zahlungsempfänger: Stadt Offenbach - Stadtkasse
Bank: Städtische Sparkasse Offenbach
IBAN: DE79 5055 0020 0000 0107 58
SWIFT/BIC: HELADEF1OFF
Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen und den Verwendungszweck an.
Lastschrifteinzug? Oft möglich!
Viele wiederkehrende Forderungen können per Lastschrifteinzug bezahlt werden. Der Lastschrifteinzug spart beiden Seiten Aufwand. Der Bürger braucht sich nicht um Zahlungstermine zu kümmern. Die Stadt reduziert Verwaltungsaufwand im Interesse der Steuerzahler.
Der Lastschrifteinzug ist ein Geschäft für beide Seiten. Sie müssen für die Deckung ihres Girokontos sorgen, die Computer der Stadtkasse leisten die Arbeit. Egal, ob die Stadtkasse den Betrag zur Fälligkeit oder einige Tage später einzieht - die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt.
Wenn Ihr Girokonto gedeckt ist, gibt es kein Risiko. Sollte Ihnen eine Buchung "spanisch" vorkommen, so können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben. Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an die Stadtkasse senden.
Ein Lastschrifteinzugsformular finden Sie nachfolgend zum Download. Senden Sie den ausgefüllten Vordruck unterschrieben an die Stadtkasse.
Lastschrifteinzugsformular
Auszahlungen - Sie warten auf Geld von der Stadt?
Der Magistrat der Stadt Offenbach leistet die Ausgaben grundsätzlich unbar durch Überweisung. Die Stadtkasse ist dabei Dienstleister für die Ämter. Die Ämter müssen der Stadtkasse schriftlich die Auszahlung anordnen. Die Stadtkasse sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anordnung auf Ihrem Girokonto haben.
Wenn Sie Fragen zum Stand eines Auszahlungsverfahrens haben, wenden Sie sich bitte immer direkt an das Fachamt, das den Vorgang bearbeitet (das Ihnen einen Auftrag erteilt, dem Sie eine Rechnung gestellt haben oder das einen Leistungsbescheid zu Ihren Gunsten erlassen hat).
"Knöllchen" am Auto? - Sorry, aber so können Sie zahlen
Achtung, Verwarnungsgelder müssen auf folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Empfänger: Stadt Offenbach Ordnungsamt
Bank: Städtische Sparkasse Offenbach
IBAN: DE90 5055 0020 0000 0404 36
BIC/SWIFT: HELADEF1OFF
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt die Verwarnungsgeldnummer und das Autokennzeichen an, z.B. AZ-4095020769 + OF-XX 9999. Das Ordnungsamt bittet um Ihr Verständnis, dass nur so die ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlung gewährleistet ist.