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Stadt Offenbach

Akteneinsicht bringt erste Sensation

Nachdem die für die Offenbacher Gemeinnützige Baugesellschaft (GBO) und private Einwender tätige Würzburger Anwaltskanzlei Baumann vergangene Woche vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erstritten hat, trat bereits bei dem ersten, flüchtigen Aktenstudium eine Sensation zutage.

Ein interessantes Schreiben

Die Mitarbeiter der städtischen AG Flughafen entdeckten am Freitag, 13. Januar 2006, ein Schreiben des Regierungspräsidiums an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, vom 21. November 2005, in welchem auf eklatante Mängel in den von Fraport eingereichten Antragsunterlagen hingewiesen wird. So teilt der RP mit, dass sich nach Erörterung des Tagesordnungspunktes „Prognose“ ein erheblicher Nachbesserungsbedarf ergeben habe. Der RP teilt in diesem Schreiben voll inhaltlich die von der Stadt Offenbach auf dem Erörterungstermin thematisierte Kritik an dem vorliegenden Prognosegutachten. Danach fehle der Prognose, die letztlich als Rechtfertigung für das Ausbauvorhaben anzusehen ist, der ausreichende Planungshorizont. Statt 2015 wird nunmehr eine Prognose bis 2020 gefordert. Weiterhin sei bei den Planungsprämissen schon jetzt erkennbar, dass sie nicht eingehalten werden könnten. Ebenso sei die Bevölkerungsentwicklung falsch eingeschätzt und stehe im Widerspruch zu einer vom gleichen Gutachter erstellten Prognose für den Flughafen Kassel.

Folgende Maßnahmen

Der Offenbacher Bürgermeister Horst Schneider stellt mit Genugtuung fest, dass die fundierte Kritik der Stadt Offenbach offensichtlich Wirkung zeigt. Die seitens des RP gegenüber dem Ministerium aufgezeigten Mängel, so Schneider, und der Hinweis auf die Auswirkungen auf das gesamte Projekt müssten umgehend zu einer Einstellung des laufenden Erörterungstermins führen: „Es ist den Beteiligten nicht zumutbar, mit derartigen Unterlagen den Erörterungstermin weiterzuführen und die dafür erforderliche Zeit und Kosten in den Sand zu setzen.“

Dieser Kritik schließt sich auch Winfried Männche, Geschäftsführer der GBO, die annähernd 30.000 Mieter in Offenbach vertritt, an und fordert, dass die Fraport AG die Zeit nutzen möge, vollständige, durchgängige Antragsunterlagen zu erstellen und sich Gedanken über eine raumverträgliche Vorhabensalternative zu machen. „Wir werden eine raumverträgliche Weiterentwicklung des Flughafens, in der die Interessen der lärmgeplagten Offenbacher Bevölkerung Berücksichtigung finden, in jeder Hinsicht unterstützen“, so Schneider und Männche unisono.

In diesem Zusammenhang weist der zukünftige Offenbacher Oberbürgermeister auf seine Ausführungen anlässlich des Beginns der Erörterung im September vergangenen Jahres hin, in denen er zum Ausdruck brachte, dass eine Nordwestbahn nicht genehmigungsfähig ist und der erste Tag der Anhörung zu diesem unausgegorenen und schlampig vorbereiteten Jahrhundertprojekt auch gleichzeitig der letzte sein solle.

Schreiben des RP an Wiesbaden

Mit dem vorliegenden Schreiben des RP Darmstadt an die Genehmigungsbehörde in Wiesbaden und der zaghaft aber unmissverständlich formulierten Feststellung, dass die Prognose „überarbeitungsbedürftig“ sei, habe der RP deutlich gemacht, dass die Erörterung auf völlig unzureichenden Unterlagen erfolge, so Schneider.
Dies müsse nun zwingend zum Abbruch des Verfahrens führen, sagte Schneider weiter und stellte gleichzeitig einen neuen Antrag auf Abbruch des Erörterungstermins in Aussicht:

„Es macht wahrlich keinen Spaß, jede Woche einen Antrag auf Verfahrensabbruch zustellen. Leider müssen wir dies aber immer wieder tun, weil die Fraport AG sich vollkommen erkenntnisresistent zeigt. Dort will man sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingestehen, dass trotz einer Bearbeitungsdauer von 41 Monaten die vorgelegten Planungsunterlagen weder vollständig noch genehmigungsfähig sind.“

Weitere Durchführung

Was das weitere Prozedere anbetrifft, werde sich zeigen, ob der RP einer offensichtlichen Weisung von Ministerpräsident Koch folge und ungeachtet aller Planungsmängel, nach dem Motto – Augen zu und durch – die Erörterung weiterführe oder zu der juristisch sauberen Auffassung gelange, dass eine neue Offenlegung mit aktuellen Prognosedaten unausweichlich ist.

Die Aussage des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Boddenberg, der der Stadt Offenbach unterstellte, sie blockiere mit ihrer Forderung auf Verfahrensabbruch die wirtschaftliche Entwicklung der Rhein-Main-Region setzt Horst Schneider mit feudalistischen Vorgehensweisen des Frühkapitalismus gleich: „Was die Stadt Offenbach und zigtausende von betroffenen Menschen im Rahmen diese Anhörungsverfahrens tun, ist die Wahrnehmung demokratischen, gesetzliche verbrieften Rechtes. Und wir tun gut daran, das zeigt der Verlauf des Verfahrens in immer beeindruckender und beängstigender Weise.“

16. Januar 2006

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