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Stadt Offenbach

Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts liegt vor / Bürgermeister will Beschwerde einlegen

Die Stadt Offenbach wird, geht es nach dem Willen von Bürgermeister und Flughafendezernent Peter Scheider, Rechtsmittel gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Oktober 2013 einlegen. Wie Schneider mitteilt, hat eine erste Prüfung der nun eingegangenen schriftlichen Urteilsbegründung erhebliche Zweifel an der Entscheidung der Richter ergeben, eine Revision nicht zuzulassen.

Das Gericht hatte im Oktober letzten Jahres zwar bestätigt, dass Flughafen-Anrainerkommunen wie Offenbach unzumutbarem Lärm ausgesetzt sind, aber auch entschieden, dass sie dies hinnehmen müssten, wenn es keine praktikablen Alternativen für den Flugbetrieb gibt. Doch gerade beim Thema Fluglärm, der nicht nur eine Gesundheitsbelastung für die Betroffenen darstellt, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt erheblich einschränkt, wird Schneider zufolge „die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache deutlich. Und dies stellt rechtlich gesehen ein Ausschlusskriterium für ein Revisionsverbot dar.“ 

Generell zeigt sich Schneider zufolge beim Thema Lärm besonders deutlich, dass „das Gericht bei der Befassung mit der Klage falsche Prioritäten gesetzt hat. So nennt das Urteil als Kriterien für die Planung von Flugrouten einen sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehr. Doch nach der Sicherheit müsste aus meiner Sicht der Lärmschutz das wichtigste Kriterium sein“, sagt Schneider: „Es geht nicht an, dass die Zumutbarkeit – und damit gesundheitliche Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger - hinter der Flüssigkeit des Flugverkehrs zurückstehen muss.“ 

Darüber hinaus hat sich das Gericht laut Schneider nicht hinreichend mit der Frage alternativer Flugrouten zur Lärmminderung über Offenbach befasst. „Hier geht es uns nicht, wie in der Urteilsbegründung unterstellt, einfach darum, andere Gebietskörperschaften stärker zu belasten. Vielmehr regen wir an, den Fluglärm generell über dicht besiedelten Gebieten zu verringern und stattdessen Strecken über wenig besiedeltem, ländlichem Raum und reinen Industriegebieten zu wählen“, sagt Schneider. Doch die Details der Routenführung spielen Schneider zufolge im Urteil ohnehin eine untergeordnete Rolle: „Das Gericht selbst sagt in der Urteilsbegründung, dass im Planfeststellungsverfahren systemimmanent eine Unsicherheit gegeben gewesen sei, da die Verfahren für die An- und Abflüge noch nicht feststanden.“ Doch daraus erwuchsen erst im Betrieb neue Lärmbelastungen, die im Planfeststellungsverfahren noch gar nicht abgebildet werden konnten. Dies wirft Schneider zufolge auch die Frage nach der Ernsthaftigkeit des Beteiligungsverfahrens auf, denn „es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Beteiligung aller genügen müsse, wenn zum Zeitpunkt der Beteiligung gar nicht klar ist, wer betroffen ist.“ 

An diesem Punkt wird Schneider zufolge das generelle Manko der unzureichenden Beteiligung der Kommunen deutlich, das sich auch in der schriftlichen Urteilsbegründung widerspiegelt. „Wir widersprechen entschieden dem Gericht, wenn es sagt, dass eine Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission völlig ausreicht, um die Anhörungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen Kommunen zu wahren“, so der Bürgermeister. 

Wie Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen, der die Stadt Offenbach schon seit vielen Jahren im Kampf gegen den Fluglärm rechtlich vertritt, dem Bürgermeister in einer ersten Stellungnahme mitgeteilt hat, ergibt die juristische Prüfung der Urteilsbegründung daneben eine Reihe weiterer Ansatzpunkte, um gegen die Nichtzulassung der Revision vorzugehen. Schneider: „Wenn wir mit der Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben und in die Revision gehen können, sehe ich gute Chancen für eine Korrektur in den für uns zentralen Fragen des Lärmschutzes. Wir dürfen in unserem Bemühen nicht nachlassen, die Zukunft unserer Stadt und das Wohlergehen der Bevölkerung sind unsere Aufgabe.“ 

8. Januar 2014

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