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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach zieht erstes Resümee

Seit Montag, 8. April 2002, tagen die Vertreter der "Träger öffentlicher Belange", die Fraport AG als Vorhabensträger sowie die Vertreter des Regierungspräsidiums, das letztlich über die Frage der Raumverträglichkeit entscheiden muss, im Bürgerhaus Frankfurt-Sossenheim.

Wurden während der ersten drei Tage, maßgeblich unter Wortführerschaft des Anwalts der Stadt Offenbach, Dr. Reiner Geulen, Verfahrensfragen erörtert, so sind nun, nach Abschluss der Beratungswoche bereits erste Ergebnisse festzuhalten, stellt Carlo Wölfel, Pressesprecher der Stadt Offenbach fest.

Bereits im Vorfeld sei absehbar gewesen, dass dem Ansinnen zahlreicher Kommunen, den Erörterungstermin zu verschieben, nicht statt gegeben werde. Trotzdem habe man dies beantragt, um zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf ein mögliches Versäumnis hingewiesen werden zu können. Auch die von Seiten der Kommunen, die sich im Bündnis "Aktion Zukunft" zusammengeschlossen haben, vorgetragenen Befangenheitsanträge gegen Regierungspräsident Dieke, waren eingangs der Erörterung zurückgewiesen worden.

Dieter Faulenbach da Costa, Fachberater und ständiger Vertreter der Stadt Offenbach während der Erörterung, die bis spätestens 26. April 2002 abgeschlossen sein soll, zeigte sich ausgesprochen angetan ob der souveränen Verhandlungsführung durch Christian Bickel, den Vertreter des Regierungspräsidiums: "Ungeachtet der Tatsache, dass die Anträge zum Verfahren abgelehnt wurden, kam in den beiden vergangen Tagen zum Ausdruck, dass die Fachleute des Regierungspräsidiums mit der Aktenlage als auch mit der schwierigen Materie vertraut sind und an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens hohes Interesse haben."

Wesentliche Fragestellungen der Stadt Offenbach seien von Verhandlungsleiter Bickel aufgegriffen und als Hausaufgabe mitgegeben worden. Im einzelnen:

Seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft Verkehr und Landesplanung sowie der Stadt Frankfurt ist die aktuelle Genehmigungslage darzulegen. Nach Auffassung der Stadt Offenbach gibt es keine gültige Planfeststellung für alle Erweiterungen, die nach 1971 stattgefunden haben und letztlich Voraussetzung für die exorbitanten Steigerungen gewesen sind. In diesem Zusammenhang berief sich Rechtsanwalt Klaus Haldenwang ausdrücklich auf die von Dieter Faulenbach da Costa vorgelegten Zahlen, denen zufolge seit 1971 zirka zwei Millionen Kubikmeter Beton für Vorfelder, Rollwege und Parkpositionen verbaut wurden.

Haldenwang betonte im Rahmen einer Pressekonferenz, der oberste Verwaltungsgerichtshof in Hamburg habe im September vergangenen Jahres im Zusammenhang mit dem Ausbau des dortigen Flughafens eindeutig festgelegt, dass die Erweiterung um 23 Abfertigungspositionen planfeststellungspflichtig ist. In Frankfurt wurde diese Kapazität von 1971 bis heute von 130 auf 187 Positionen erhöht.

Als weiteren Erfolg im laufenden Verfahren wertet Faulenbach da Costa, dass der RP für die landesplanerische Beurteilung die von der Fraport AG angegebene Kapazität von 660 000 Flugbewegungen als absolute Obergrenze und nicht als Mindestgröße betrachtet. Einer Erhöhung auf bis zu 900 000, die nach Faulenbachs Untersuchungen technisch möglich wäre, ist damit ein Riegel vorgeschoben.

Hinsichtlich der Investitionskosten wurde der Fraport AG auferlegt, konkrete Berechnungen über die zu erwartetenden Gesamtkosten für alle drei eingereichten Varianten darzulegen. Mit den bisher im Raum stehenden 3,1 Milliarden €uro seien allenfalls die Rohbaukosten zu bestreiten, während bei seriöser Gesamtkalkulation bis zur Fertigstellung mit sicherlich über 5 Milliarden €uro gerechnet werden müsse.

Als überfälliges Einlenken der Fraport wurde seitens der beteiligten Gemeinden eine Erklärung von Fraport gewertet, derzufolge allen Städten und Gemeinden die Dateneingabesysteme (DES) zugänglich gemacht werden sollen, um die vorgelegten Planungsunterlagen transparent zu machen.

Auch die Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes in der vergangenen Woche, so Pressesprecher Carlo Wölfel, welches zahlreiche Anpassungsregelungen an das EU-Recht enthalte, müsse im weiteren Verlauf des Verfahrens sicherlich noch Berücksichtigung finden.

Offenbachs Oberbürgermeister Gerhard Grandke wertet diese ersten Zwischenergebnisse denn auch als Erfolg für die professionelle, sachbezogene Stellungnahme seiner Stadt: "Diese Nachrichten machen Mut für den weiteren Fortgang der Erörterung. Ungeachtet der Tatsache, dass ich es für sinnvoller erachtet hätte, den im August anstehenden Termin beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, bei dem über die Rechtmäßigkeit des Landesentwicklungsplans und die Konsequenzen hinsichtlich des Flughafenausbaus entschieden wird, abzuwarten, zeigt sich, dass Offenbach gut aufgestellt ist."

12. April 2002

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