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Stadt Offenbach

Neue Berechnung Fluglärm: Fraport räumt höhere Belastung ein

Die Lärmbelästigung durch die geplante Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen war ein strittiges Thema vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel – vor allem die Lärmwerte der Fraport wurden kritisiert. Nun legte die Airport-Betreiberin eine neue Berechnung vor. „Sie räumt ein, dass Offenbach weitgehend unter der Tagschutzzone 2 liegen würde“, betont Offenbachs Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß. In dieser Zone dürfen lärmsensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Kliniken kaum mehr gebaut oder erweitert werden. Weiß hofft nun, dass der VGH nochmals in die mündliche Verhandlung einsteigt. Zudem präsentierte die Stadt aktualisierte Vorschläge zum aktiven Lärmschutz für Offenbach und Umgebung.

Einschränkung der Selbstverwaltung

„Käme der Ausbau wie geplant, wären wir in hohem Maße in unserer Selbstverwaltung eingeschränkt – das bestätigen jetzt alle Studien“, unterstreicht Weiß. Nachdem Fraport mit einem neuen, zertifizierten Rechenprogramm die Lärmwerte ermittelte, stellt sie nun für Offenbach 82.000 von der Tagschutzzone 2 (in der PDF-Darstellung: TGZ 2) betroffene Einwohner fest, zuvor waren es 71.000. Die Stadt selbst kommt aufgrund etwas anderer Daten auf 86.600 Betroffene.

Bei der Nachtschutzzone wichen die Werte noch drastischer voneinander ab: Hier kalkulierte Fraport ursprünglich mit 6.700 vom Fluglärm-betroffenen Einwohnern in Offenbach, die Stadt selbst kam auf 22.800. „Wegen der alten Fraport-Daten wurden in der Planfeststellung auch nur 30 lärmsensible Einrichtungen betrachtet, die in Offenbach in die Schutzzone fallen würden – tatsächlich sind es aber 126“, bemängelt der Ordnungsdezernent.

Wenn solche Einrichtungen nur mit einer Ausnahmegenehmigung erweitert oder neu gebaut werden könnten, wäre Offenbach „nicht mehr Herr im eigenen Haus“, so Weiß: „Zum Beispiel käme jede Erweiterung zur Ganztagsschule auf den Prüfstand, und die Erfahrung zeigt, dass Ausnahmeregelungen restriktiv gehandhabt werden“. Damit sei mittelfristig auch Offenbachs Bedeutung als Oberzentrum „massiv bedroht“, und die wohnortnahe Versorgung mit Schulen und Kitas stehe auf dem Spiel.

„Es gibt kein Naturgesetz, dass alle Anflüge über Offenbach zu gehen haben“

Um dieses Horrorszenario für Offenbach auch im Falle eines Ausbaus mit Nordwestbahn zu vermeiden, hat der städtische Flughafenberater Dieter Faulenbach da Costa nun seine Vorschläge zum aktiven Lärmschutz konkretisiert. Im Zentrum steht eine Änderung der Anflugroute, die Offenbach vom Lärm entlastet – eine solche „Umgehungsstraße der Luft“ wurde schon vor 50 Jahren diskutiert, sorgte aber nun bei einigen Medien prompt für Wirbel. „Es geht uns nicht um eine Entlastung zu Lasten anderer – aber es gibt auch kein Naturgesetz, dass immer alles über Offenbach zu gehen hat“, meint dazu Paul-Gerhard Weiß.

Derzeit führen 75 Prozent der Anflüge auf Frankfurt über das Offenbacher Stadtgebiet. Würde man nun die beiden Abflugrouten ebenfalls als Anflugrouten nutzen, die Landeschwelle um etwa 1500 Meter nach Westen versetzen und den Anflugwinkel von 3 auf 3,5 Grad erhöhen, erreiche man eine Netto-Entlastung von 69.000 Menschen, führt Faulenbach da Costa aus (vgl. hierzu auch die PDF am Fuße dieser Seite). Der Endanflug auf den Flughafen würde erst auf Höhe Kaiserlei beginnen. Dadurch würden in Offenbach gut 81.000 Menschen vom Fluglärm entlastet, in Frankfurt (vor allem in Fechenheim-Nord und Bergen-Enkheim) kämen 11.200 zu den bisher berechneten 25.500 betroffenen Einwohnern hinzu.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat vor dem VGH erklärt, dass diese Pläne nicht umsetzbar seien – doch die Flughafenhersteller haben Offenbach zwischenzeitlich bestätigt, dass ein Anflugwinkel von 3,5 Grad möglich und auf 76 europäischen Flughäfen bereits Praxis sei. „Die DFS müsste nur zwei statt einen Fluglotsen einsetzen; dann würde auch die Kapazität am Airport nicht leiden“, so Faulenbach da Costa. Doch dafür sei der Wille offenbar nicht vorhanden. Und obwohl dem Verkehrsministerium in Wiesbaden diese Vorschläge längst bekannt waren, habe es nie beim Bundesverkehrsminister nachgefragt, ob sie umsetzbar seien. „So kommen im Planfeststellungsbeschluss praktisch keine Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes vor“, bemängelt Weiß.

Wenn der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nun nochmals in die mündliche Verhandlung eintrete, würde das signalisieren, dass der Planfeststellungsbeschluss so nicht haltbar sei, hofft der Flughafendezernent. Damit könnte sich das für 21. August anvisierte Urteil verzögern. In jedem Fall ist im Anschluss eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Die Offenbacher Experten sind fest entschlossen, die Devise des ehemaligen Oberbürgermeisters Gerhard Grandke zu beherzigen und für eine „Demokratisierung des Lärms“ zu kämpfen.

3. August 2009

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