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Stadt Offenbach

Offenbach erwartet Anerkennung als Musterkläger gegen Flughafenausbau

Im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens erwartet die Offenbacher Arbeitsgemeinschaft in den kommenden Wochen die erste Entscheidung: Offenbachs Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen rechnet für Oktober mit einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die zugelassenen Musterkläger im Hauptverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen. Und Geulen ist zuversichtlich, dass die Stadt Offenbach zu den ausgewählten Musterklägern gehören wird. Denn Offenbach wäre schließlich einer der Hauptleidtragenden des geplanten Ausbaus. Und Offenbachs Betroffenheit sei eine ganz spezielle, die so von keinem anderen Kläger vertreten werden könne.

Wie keine andere Kommune wäre Offenbach als Oberzentrum in seiner Planungshoheit enorm eingeschränkt, da im Falle des Ausbaus rund 75 Prozent des Stadtgebiets unter Richtlinien zur Siedlungsbeschränkung fielen. Ein fast ebenso großer Teil des Stadtgebiets würde als Lärmschutzzone II gelten, womit der Bau lärmempfindlicher Einrichtungen wie Kliniken, Schulen oder Kitas dort ausgeschlossen wäre. Als einzige Kommune läge Offenbach nahezu flächendeckend unter einem Lärmteppich. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Stadt Offenbach als Musterkläger zulässt“, so Geulen. Sollte dies wider Erwarten doch nicht der Fall sein, werde man das Bundesverfassungsgericht anrufen, um als Kläger berücksichtigt zu werden.

Weniger optimistisch ist Geulens Einschätzung bezüglich des Eilverfahrens, das nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs bis spätestens Ende Februar entschieden werden soll. Im Eilverfahren hat Offenbach beantragt, den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses auszusetzen, damit die eigentliche Klage aufschiebende Wirkung hat, und der Bau der Nordwestbahn nicht sofort beginnen kann, wie dies mit dem Beschluss der Landesregierung eigentlich möglich wäre.

Geulen hält es für denkbar, dass der Eilantrag abgewiesen wird und schon im März 2009 im Kelsterbacher Wald die Bagger rollen und mit der Rodung begonnen wird. Der Kampf sei damit aber noch nicht verloren, denn über die eigentlichen Betriebsregelungen für die neue Landebahn werde in jedem Fall erst im Hauptsacheverfahren entschieden. Und zu den Betriebsregelungen gehört eben auch das Nachtflugverbot, das im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss kaum enthalten ist.

Dem Land Hessen wirft Geulen eine Prozessverzögerung, wenn nicht gar Prozessverschleppung im Eilverfahren vor, denn ungeachtet der Frist habe der Prozessbevollmächtigte des Landes noch immer keine vollständige Klageerwiderung vorgebracht. Auch das Gericht habe dies bereits als „völlig unakzeptabel“ gerügt.

An ihrer eigentlichen Position hält die Stadt Offenbach unverändert fest: „Wir wollen die Nordwestbahn verhindern“, betont Stadtrat und Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß. Und noch sei das nicht ausgeschlossen. Denn dass die vorgesehenen Betriebsregelungen, darunter auch der Nachtflugbetrieb, die Gerichte passiert, hält Rechtsanwalt Geulen für unwahrscheinlich. Er glaubt, dass spätestens der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig Lärmschutz-Auflagen machen wird, die den Betrieb der Nordwestbahn aus wirtschaftlicher Sicht unattraktiv machen würden. Dazu zähle auch ein tatsächliches Nachtflugverbot, wie es Geulen in zweiter Instanz erwartet. Er geht davon aus, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof 2009 über die Klagen entscheiden wird. In Leipzig könne man 2010 mit einer Entscheidung rechnen.

21. August 2008

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