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Stadt Offenbach

Flughafenausbau: Offenbach rechnet mit richterlichen Auflagen zum aktiven Lärmschutz

Die Stadt Offenbach rechnet bis Ende des Jahres 2011 mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafenausbau. Sollte der Planfeststellungsbeschluss nicht, wie gefordert, gekippt werden, so geht die städtische AG Flughafen doch fest davon aus, dass die Richter ein neues Betriebsreglement für den gesamten Flughafen verlangen werden. In diesem Fall werde das Gericht mit sofortiger Wirkung erhebliche Beschränkungen des Flugbetriebs anordnen.

Tagschutzzone 2

98 Mal hat die städtische AG Flughafen in den vergangenen 15 Jahren seit Bekanntwerden der Flughafenausbaupläne getagt. Nirgendwo sonst habe sich dagegen ein solch massenhafter Protest formiert wie in Offenbach, so Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß. 10.000 Einwendungen wurden eingereicht, 250 Menschen sind der Klagegemeinschaft beigetreten. Denn das Maß der Betroffenheit ist beispiellos. „Bundesweit ist keine andere Großstadt je so in ihrem Entwicklungsspielraum eingeschränkt worden“, verdeutlicht Weiß.

Inzwischen ist amtlich, was die Ausbaubefürworter bisher als Schwarzmalerei abgetan hätten. Die Grenzen der Schutzzonen nach dem Fluglärmschutzgesetz entsprechen ziemlich genau den Offenbacher Prognosen. Demnach sind die Lärmauswirkungen auf Offenbach größer als in der Planfeststellung für den Ausbau prognostiziert. Nach der neuen Lärmschutzverordnung des Landes Hessen umfasst die Tagschutzzone 2 weite Teile des Stadtgebiets. Nicht eingeschlossen sind nur Bürgel und Rumpenheim, Bieber-Süd und Waldhof sowie Teile des Nordends. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung festgestellte Zone ist größer als bisher vom Flughafenbetreiber Fraport angenommen. So fällt beispielsweise auch die halbe Hafeninsel darunter, wo in Kürze der Bau von 180 Wohnungen beginnt.

In der Tagschutzzone 2 sind der Neubau oder die Erweiterung schutzwürdiger Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Seniorenheime künftig nur noch mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Gegen eine solche Ausnahmegenehmigung könne Fraport klagen, verdeutlicht Dieter Faulenbach da Costa, Vorsitzender der AG Flughafen. Dann würden Gerichte und nicht mehr die Stadt selbst über die nötige Infrastruktur für Bildung, Erziehung oder Leben im Alter entscheiden. Gerade berufliche oder weiterführende Schulen würden in der Zukunft dann womöglich nur noch im Landkreis gebaut werden. Offenbach könne seine Rolle als Oberzentrum nicht mehr erfüllen.

Alle Wohnungen in der Tagschutzzone 2 müssen mit passivem Lärmschutz, also schallisolierten Fenstern, ausgestattet werden. Die Kosten trägt der jeweilige Grundstückseigentümer. Die Experten in Offenbach gehen davon aus, dass dadurch allein auf die Stadt Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro zukommen, wenn es um die notwendige Ausstattung öffentlicher Gebäude geht. Faulenbach da Costa geht von Privatinvestitionen in einer Gesamthöhe von 200 Millionen Euro aus. Rund 6000 Euro pro Wohneinheit müsse man rechnen. Großen Nachholbedarf sieht Weiß vor allem in der Innenstadt, wo es vielfach noch Altbauten ohne jegliche Isolierung gibt.

Tagschutzzone 1

In der Tagschutzzone 1 sowie in der Nachtschutzzone hat Fraport den passiven Lärmschutz zu zahlen. Beide Zonen sind nun ebenfalls größer festgestellt als von Fraport bisher angenommen. Die AG Flughafen rechnet mit Kosten in Höhe von 72 Millionen Euro für den Flughafenbetreiber.

Die Stadt Offenbach setzt auf aktiven Lärmschutz, also darauf, dass in weiten Teilen des Stadtgebiets der Lärm gar nicht erst anfällt. Erreicht werden könnte dies durch veränderte Anflugrouten, einen steileren Anflugwinkel und ein späteres Aufsetzen der Maschinen auf den Boden. Entsprechende Beweisanträge hatte Offenbach schon vor dem Verwaltungsgerichtshof gestellt, blieb damit aber erfolglos. Vor Gericht sei diesem Aspekt bisher keine Beachtung geschenkt worden, so Geulen.

Das könnte sich nun ändern. Im Verfahren um den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld stünden auf einmal auch die Flugrouten zur Disposition. In Offenbach erwartet man gespannt die für September angekündigte Entscheidung.

Würde man das Anflugverfahren so regeln, wie von der Stadt Offenbach gefordert, so könnten 80.000 Menschen im Stadtgebiet entlastet werden. Stärker belastet wären rund 10.000 Menschen in Gravenbruch und Heusenstamm. Aus Sicht der AG Flughafen ein Schritt in Richtung mehr Belastungsgerechtigkeit. „Es wurde bisher nicht untersucht, was man tun kann, um möglichst wenig Menschen dem Fluglärm auszusetzen. Es hat einfach nicht interessiert“, beklagt Stadtrat Weiß. Es gehöre zu den Mängeln der Planfeststellung, dass das Potenzial an aktivem Lärmschutz bisher nicht berücksichtigt worden sei.

Dass die neue Landebahn, wie angekündigt, bereits im Oktober in Betrieb genommen wird, bezweifelt in der AG Flughafen niemand. Nach eingehender Beratung wird die Stadt Offenbach darauf verzichten, mit einer einstweiligen Anordnung dagegen vorzugehen. Allerdings habe man Fraport aufgefordert, das Urteil abzuwarten. „Das wäre ein echtes Signal gegenüber der Region“, meint Weiß. Die Inbetriebnahme wird Fakten schaffen. Aus Geulens Sicht jedoch keine unumkehrbaren. Dass das Bundesverwaltungsgericht den Bau der Landebahn im Nachhinein noch für unrechtmäßig erkläre, sei zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

28. Juli 2011

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