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Stadt Offenbach

Prozessvergleich vor dem VGH

Im Zusammenhang um den Betrieb des Frankfurter Flughafens kam es am
26. März 2003 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu einem Prozessvergleich zwischen der Klägerin, Stadt Offenbach, sowie der Beklagten, Hessische Landesregierung und deren Beigeladener, Fraport AG.

In mehreren Anträgen hatte die Stadt Offenbach die Hessische Landesregierung beklagt. Unter anderem wurde seitens der Nachbarkommune der ungebremste Bau neuer Flughafeneinrichtungen hervorgehoben, der seit 1971 ohne jegliche Anhörung der zu beteiligenden Städte und Gemeinden erfolgte. Dadurch konnten in den vergangenen dreißig Jahren Kapazitätserhöhungen von zirka 205.000 Flugbewegungen auf nunmehr zirka 452.000 Flugbewegungen erreicht werden, die zum größten Teil über die Köpfe der Offenbacher Bevölkerung hinweg donnern.

Diesbezüglich wurde von dem juristischen Vertreter der Stadt, Dr. Reiner Geulen, und seinen fachlichen Beratern, Flughafenplaner Dieter Faulenbach da Costa, Stadtplaner Hermann Gaffga sowie dem Lärmwirkungsforscher Dr. Christian Maschke eine Neufestsetzung der Nachtschutzzonen als auch die Berücksichtigung neuester Forschungsergebnisse in Bezug auf den Lärmschutz gefordert.

"Mit der Vereinbarung, dass die bereits neu errichteten Schnellabrollwege, die eine weitere Kapazitätserhöhung ermöglichen und zur Zeit im Probebetrieb sind, vor der Übernahme in den Regelbetrieb einem Planfeststellungsverfahren mit Anhörung und Einspruchsmöglichkeit der Stadt Offenbach unterzogen werden, konnte für Offenbach zumindest ein Teilerfolg erzielt werden", so Offenbachs Oberbürgermeister Gerhard Grandke. "Durch diese bauliche Maßnahme könnten zukünftig etwa 40.000 Flugbewegungen mehr abgewickelt werden als zur Zeit. Diese Größenordnung spiegelt ungefähr das Volumen das Flughafens Bremen wider."

Wie Grandke weiter erklärte, wolle man seitens der Stadt der Urteilsverkündung in den restlichen Punkten nicht vorgreifen. Es sei ihm jedoch berichtet worden, dass, ungeachtet der Entscheidung in den restlichen Punkten, die am 2. April 2003 verkündet werde, am Rande der Verhandlung bereits wahrzunehmen gewesen sei, dass der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, von welcher Seite auch immer, unternommen werde.

"Wir werden auf jeden Fall", so Grandke, "keinen Schritt unversucht lassen, um die Offenbacher Bevölkerung vor noch mehr Fluglärm zu schützen".

Carlo Wölfel, Pressereferent der Stadt; rief in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass es sich bei den in Kassel verhandelten Klagen ausnahmslos um Punkte handelte, die aus dem ignoranten Verhalten von Fraport und der Hessischen Landesregierung aus der Vergangenheit resultieren. Mit dem geplanten Bau der neuen Nordwestbahn hätten sie nur insoweit etwas zu tun, als durch diese neue Baumaßnahme Offenbach noch mehr Fluglärm zu ertragen hätte.

Gleichwohl komme dem Planfeststellungsverfahren für die neue Bahn eine besondere Bedeutung zu. Sollte sich die Genehmigungsbehörde der Offenbacher Auffassung anschließen, dass bei der Beurteilung der Belastung nicht nur der zusätzlich entstehende Fluglärm, sondern auch die bereits bestehende Lärmbelastung abgewogen werden muss, bedeute dies, dass für den Flughafen in seiner Gesamtheit eine Abwägung stattfinden muss.

In der Konsequenz hieße dies wiederum, dass ein gänzlich neues Verfahren eingeleitet werden müsse, in dessen Rahmen den seitherigen Entscheidungen der Boden entzogen würde.

Für die bevorstehende Auseinandersetzung und den am 7. April 2003 stattfindenden Scoping-Termin zum Flughafenausbau ist die Stadt nach Aussage Faulenbach da Costas und Gaffgas gut gerüstet.

Dennoch sei es auch während der Verhandlung vor dem obersten Hessischen Verwaltungsgericht, am vergangenen Mittwoch, wieder frappierend gewesen, mit welcher Chuzpe die "Gegenseite", behauptet, dass, aufgrund der vorliegenden Daten, es in den vergangenen dreißig Jahren über den Dächern Offenbachs leiser geworden ist.

26. März 2003

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