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Stadt Offenbach

Eine ruhige Nacht alleine beschert noch keinen Freudentag – Teilerfolg für Offenbach

Eine ruhige Nacht alleine beschert Offenbach noch keinen Freudentag. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Teilerfolg für die Fluglärmbetroffenen. Jetzt ist wieder die Politik am Zug, um Flugrouten in Richtung weniger Lärm über bewohntem Gebiet zu verändern und um die Belastungen des Flughafens gerechter in der Region zu verteilen.

Das Land Hessen ist gefordert, zu entscheiden. Es muss bei kommenden Abwägungen die Interessen der Anwohner stärker gewichten“, so Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider in einer ersten Stellungnahme zu dem Urteil der Leipziger Richter. 

Der Verwaltungsgerichtshof hat heute Vormittag das Nachtflugverbot bestätigt, den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Ganzen jedoch nicht verurteilt. Von 23 bis 5 bleibt es am Himmel über Offenbach und der Region still. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Leipzig. Damit wurden die Ergebnisse der Mediation bestätigt. Das Nachtflugverbot für die Kernzeit hat ab sofort Rechtssicherheit. In den Nachtrandstunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr, sind maximal 133 Flüge erlaubt. 

Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, der das Urteil in Leipzig verfolgte, geht nun von einem Ergänzungsverfahren aus. „Passive Lärmschutzmaßnahmen sind müssen ausgeweitet werden“, sagte er. Aus der besonderen Betroffenheit der Stadt Offenbach resultierten notwendige weitere Maßnahmen und entsprechende Kosten für bauliche Umsetzungen. Winnfried Männche, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO), betonte, dass dafür der bestehende Fond für Lärmschutzmaßnahmen der hessischen Regierung entsprechend aufgestockt werden müsse. 

Für Paul-Gerhard Weiß ist das Kapitel noch lange nicht abgeschlossen. „Wir prüfen jetzt die Verfassungsrechtliche Seite“, sagte er der mitgereisten Presse. Trotz Nachtflugverbots bleibt die Situation für Offenbach angespannt. Keine Stadt im Bundesgebiet ist so reglementiert wie Offenbach. Bau- und Sanierungsvorhaben sind in Zukunft im Großteil des Stadtgebiets nur mit Ausnahmeregelungen möglich. 

Prozessbevollmächtigter der Stadt Offenbach, Reiner Geulen sagte in seiner Stellungnahme: Die Stadt Offenbach hat seit Ende der 90iger Jahre kontinuierlich und mit großem personellem und finanziellem Aufwand gegen die Erweiterung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt gekämpft. Zwar wurde die Errichtung der neuen Landebahn nicht verhindert; das entscheidende Ziel, die Verminderung der Lärmbelastungen des Gesamtflughafens sowie ein striktes Überflugverbot während der Gesamtnacht, ist aber nunmehr greifbar nahe. 

Oberbürgermeister Horst Schneider dankte Stadtrat Weiß im Namen von Magistrat und Bürgerschaft ausdrücklich für sein Engagement für weniger Fluglärm. „Weiß hat in der Auseinandersetzung mit der Landesregierung, die einseitig die Interessen der scheinbar übermächtigen Fraport vertreten hat, Kompetenz und großes Stehvermögen bewiesen. Dass jetzt der Himmel über der Rhein-Main-Region, auch über Sachsenhausen in der Kernnacht ruhig bleibt, daran hat Offenbach großen Anteil. Die Auseinandersetzung wäre leichter gefallen, wenn im Zentrum der Region alle Städte gemeinsam bei der Vertretung Interessen ihrer Einwohner an einem Strang gezogen hätten. 

Stellungnahme Reiner Geulen:

Als Prozessbevollmächtigter der Stadt Offenbach am Main (Musterklägerin) erkläre ich zu dem heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Frankfurt/Main Folgendes: 

1. Für die Stadt Offenbach und den Süden Frankfurts ist die wesentliche Konsequenz des Urteils, dass das Stadtgebiet von Offenbach und Frankfurt während der gesamten Nachtstunden (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nicht mehr überflogen werden darf, also auch nicht in den so genannten Nachtrandstunden. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Flüge in den Nachtrandstunden nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten, an den Schutz der Nachtruhe aber besonders strenge Anforderungen gestellt; insbesondere müssen Städte, die von Tagfluglärm besonders betroffen sind, zusätzlich entlastet werden. Soweit ausnahmsweise Flüge in den Nachtrandstunden zugelassen werden, dürfen die Flugrouten nicht über das Stadtgebiet von Offenbach und Frankfurt führen. 

2. In dem nunmehr kurzfristig durchzuführenden Planergänzungsverfahren zur umfassenden Neuregelung des Flugbetriebs verlangt die Stadt Offenbach ein striktes Überflugverbot während der Gesamtnacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr), und zwar spätestens zum 31. Dezember 2012. Es handelt sich nicht um eine politische Forderung, sondern um eine zwingende Rechtsfolge des heute verkündeten Urteils. 

3. Die Stadt Offenbach hat seit Ende der 90iger Jahre kontinuierlich und mit großem personellem und finanziellem Aufwand gegen die Erweiterung des Flugbetriebs am Flughafen Frankfurt gekämpft. Zwar wurde die Errichtung der neuen Landebahn nicht verhindert; das entscheidende Ziel, die Verminderung der Lärmbelastungen des Gesamtflughafens sowie ein striktes Überflugverbot während der Gesamtnacht, ist aber nunmehr greifbar nahe. 

4. April 2012

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