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Stadt Offenbach

Revisionsverhandlung: Oberbürgermeister und Flughafendezernent sind zuversichtlich

Die mündliche Revisionsverhandlung zum Frankfurt Flughafen vor dem vierten Senat des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt sich immer mehr im Sinne der Ausbaugegner. Horst Schneider, Oberbürgermeister von Offenbach, ist zuversichtlich: „Das Nachtflugverbot bleibt der Region erhalten.“ Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel von einem „Formfehler“ im Zusammenhang mit der Zulassung der durchschnittlich 17 planmäßigen Nachtflügen gesprochen.

Nachdem das Land Hessen die Nachtflüge – entgegen dem Antrag der Fraport AG – überraschend im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben habe, hätte es auch eine neue Anhörung geben müssen, so Rubel.

Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, betonte Rubel mehrfach die besonders schützenswerte Zeit der Nachtruhe und bezog dabei auch die sogenannten Schulterstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr mit ein, in denen aktuell durchschnittlich 150 Flugbewegungen pro Stunde zulässig sind. „Eine Planergänzung ist das Mindeste was ich mir vom Urteil erwarte“, sagt Oberbürgermeister Schneider und ergänzt: „Auch die Aufhebung des kompletten Planfeststellungsbeschlusses ist durchaus denkbar.“ Die so oft vom Land Hessen als Grund ihrer Revision angegebene „Rechtssicherheit“ zum Thema Nachtflug rückt damit in weite Ferne.

Die beigeladene Antragstellerin Fraport AG hatte während der Verhandlung selbst eingestanden, dass das gesamte Betriebskonzept ohne Nachtflüge nicht funktionieren könne. „Wie kann es sein, dass ein Unternehmen einen Antrag auf etwas stellt, das das eigene Geschäft gefährdet“, fragt der Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. „Damit ist doch offensichtlich, dass die gesamte Planung fehlerhaft ist.“

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hatte einen Tag zuvor im hr-Fernsehen betont, er hoffe, dass Bundesverwaltungsgericht schaffe die Grundlage für ein Nachtflugverbot. Das dem so sein wird, da sind sich viele Prozessbeobachter ebenso sicher wie der Oberbürgermeister. Wie die Leipziger Richter entscheiden, wird endgültig erst im Urteilsspruch zu hören sein. Dieser wird zu Ostern erwartet.

14. März 2012

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