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Stadt Offenbach

Grundsteuer-Neuberechnung: Grundstückseigentümer müssen Daten eigenständig beim Finanzamt melden

23.02.2022

In der vergangenen Woche hat die Stadt Offenbach über die Vorbereitungen zur anstehenden Neuberechnung der Grundsteuerbeträge in Hessen informiert. Entgegen der städtischen Ankündigung müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken jedoch selbst tätig werden und die geforderten Daten zur Lage und Größe des Grundstücks sowie zur Wohn- und Nutzfläche eigenständig über das Online-Steuerportal Elster abgeben. Die Hessische Finanzverwaltung wird keine Schreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden. Die Frist zur Abgabe der gesetzlich geforderten Daten beginnt am 1. Juli und endet am 31. Oktober 2022. Die Stadt wird vor diesem Zeitraum noch einmal über die Medien und das städtische Internetportal offenbach.de informieren und empfiehlt allen Betroffenen, sich den Abgabezeitraum im persönlichen Kalender zu notieren.

Für alle Fragen zur Grundsteuerreform können sich Interessierte auf der Homepage der Hessischen Finanzverwaltung informieren.

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