Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Das Wahlamt sucht für die Durchführung von Wahlen freiwillige, ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzung ist die Volljährigkeit, also die Vollendung des 18. Lebensjahres, am Wahltag.
Für die Durchführung von Wahlen benötigen wir rund 700 bis 800 ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Anschließend findet die Stimmauszählung statt.
Die in den Wahlvorständen eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Dienst eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld.
Wahlvorsteher/in und stv. Wahlvorsteher/in: | 45 Euro |
Schriftführer/in und alle Beisitzer/innen: | 40 Euro |
Weitere Informationen finden Sie in unseren Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können sich direkt hier auf der Seite, unter diesem Text online als Wahlhelferin/Wahlhelfer registrieren. Alternativ können Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular zusenden.
Natürlich steht Ihnen das Team vom Wahlamt für weitere Fragen zur Verfügung.