Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021

In Offenbach am Main wird gemäß § 84 Hessische Gemeindeordnung ein Ausländerbeirat gewählt.
Jede wahlberechtigte Person hat genauso viele Stimmen wie es Sitze im Ausländerbeirat gibt.
Gemäß § 5 a Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main hat der Ausländerbeirat 25 Sitze.
Die 25 Stimmen können mittels Kumulieren (anhäufen) und Panaschieren (verteilen) auf die sich bewerbenden Parteien und Wählergruppen sowie auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main ist für die Ausländerbeiratswahl keine Briefwahl vorgesehen.
Informationen für Wahlberechtigte
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder staatenlos ist.
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März 2003 oder früher geboren ist.
- seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens 31. Januar 2021 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz hat.
Achtung: Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen (deutsch/ausländisch), dürfen den Ausländerbeirat nicht wählen.
Rechtsgrundlagen und Wahlsystem
Informationen für Parteien und Wählergruppen
Wer ist Wählbar?
Wählbar für den Ausländerbeirat ist, wer am Wahltag
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat.
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März 2003 oder früher geboren ist.
- seit mindestens drei Monaten, also seit mindestens 14. Dezember 2020 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz hat.