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Stadt Offenbach

Hinweise zur Datenverarbeitung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ein für die Demokratie unverzichtbares Ehrenamt aus. Für die Organisation der einzelnen Wahlvorstände ist es unverzichtbar, dass die Stadt Offenbach am Main personenbezogene Daten verarbeitet. Dieses Schreiben informiert Sie über die Rechte, die Ihnen aus dieser Datenverarbeitung zustehen.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung durch die Stadt Offenbach ist das für die Wahl bzw. Abstimmung zutreffende Wahlgesetz mit der jeweiligen Wahlordnung jeweils in Verbindung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung erreichen Sie wie folgt:

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main
- Wahlamt -
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
statistikwahlenoffenbachde
Telefon: 069/8065-2761

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Offenbach am Main erreichen Sie wie folgt:

Magistrat der Stadt Offenbach am Main
- Stabsstelle Datenschutz & Antikorruption –
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
datenschutzoffenbachde
Telefon: 069/8065-3300

Wir verarbeiten in diesem Verfahren die Daten, die wir zur Identifikation Ihrer Person benötigen (Namen, Geburtsdatum, - ort, Adresse etc.) aus dem Melderegister der Stadt Offenbach am Main. Zusätzlich verarbeiten wir Daten, die zu Ihrer Erreichbarkeit vor und vor allem am Wahltag erforderlich sind. Diese Daten haben Sie uns selbst zur Verfügung gestellt. Zudem verarbeiten wir die Information, ob, wo und wann Sie in diesem Ehrenamt aktiv waren. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, die die Stadt Offenbach am Main zu erfüllen hat (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung). Die rechtliche Verpflichtung findet sich im jeweiligen Wahlgesetz und der zugehörigen Wahlordnung.

Wir speichern Ihre Daten solange Sie als Wahlhelfer aktiv sind. Wenn Sie 10 Jahre lang nicht mehr im Einsatz waren, vermuten wir, dass Sie kein Interesse mehr an diesem Ehrenamt haben und löschen daraufhin Ihre Daten.

Wenn Sie zu einem Einsatz bei einer konkreten Wahl bereit sind, werden Ihre Daten an die Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher ihres Wahllokales weitergegeben. Diese Personen sind zur Rückgabe bzw. Vernichtung ihrer Daten nach Ende der Auszählung verpflichtet.

Aus der Datenverarbeitung ergeben sich für Sie die folgenden Rechte:

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO):
Sie können erfragen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):
Sie können unrichtige Angaben korrigieren lassen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO):
Sie können jederzeit Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen, soweit sie von uns nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):
Da wir Ihre Daten nur zu dem hier genannten Zweck verarbeiten, ist eine weitere Einschränkung der Verarbeitung nicht möglich.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):
Auch für dieses Recht gibt es in diesem Verarbeitungszusammenhang keine sinnvolle Umsetzungsmöglichkeit.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):
Wenn Sie nicht mehr als Wahlhelferin oder Wahlhelfer aktiv werden möchten, können Sie der Verarbeitung im Wahlhelferverzeichnis widersprechen.

Sollten Sie Grund haben, sich trotz unserer Sorgfalt über unsere Datenverarbeitung zu beschweren, können Sie dies bei jeder Datenschutzbehörde in der Europäischen Union tun. Zuständigkeitshalber wird jedoch - egal wohin Sie sich wenden - die folgende Stelle mit Ihrer Beschwerde befasst werden:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
poststelledatenschutz.hessende
Telefon: 0611/1408-0


Stand: November 2020

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