Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Schule für Erziehungshilfe kann starten

28.09.1999

28. September 1999: “Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und alle offenen Fragen aus dem Weg geräumt, so dass dem Start der Schule für Erziehungshilfe nichts mehr im Wege steht“, freut sich Sozialdezernentin Ingrid Borretty, die von der Notwendigkeit einer solchen Einrichtung als Ergänzung des Hilfesystems überzeugt ist. Die endgültige Genehmigung muß von Seiten des staatlichen Schulamtes erfolgen.

Träger der Schule für Stadt und Kreis Offenbach, die den Namen von Oswald von Nell Breuning tragen soll, wird das Theresien Kinder- und Jugendheim in Offenbach sein. Im Konzept sind Plätze für bis zu 20 Schülerinnen und Schüler vorgesehen, davon bis zu acht aus dem Offenbacher Stadtgebiet. Unterrichtet werden sollen dort Kinder, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf und ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung festgestellt worden ist. Ziel der Schule ist neben der Förderung des Leistungsvermögens die Förderung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Stabilisierung der Persönlichkeit und der Aufbau der Gruppenfähigkeit der Kinder. Dabei ist enge Abstimmung und Vernetzung mit weiteren Jugendhilfemaßnahmen und den Erziehungsberechtigten vorgesehen. Eine Aufnahme in die Einrichtung kann im Regelfall zwischen dem 3. und 7. Schuljahr erfolgen. Bei Aufnahme in das 7. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Schulzeit die Einrichtung besuchen. Unterricht und sozialpädagogische Betreuung werden durch Lehrkräfte mit Sonderschulbefähigung bzw. durch Sozialpädagogen sichergestellt.

Für Kinder aus der Stadt Offenbach ist ein ganztägiger Besuch der Schule vorgesehen. Mit dem Auftrag, eine solche Vereinbarung zu treffen und einige weitere konzeptionelle Fragen zu klären, hatte der städtische Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt. Unter anderem sollte die wissenschaftliche Erfolgskontrolle der Einrichtung und eine klare Aufgabenabgrenzung von Lehrkräften und Sozialpädagogen sichergestellt werden.

Die Stadt Offenbach wird neben dem Land Hessen und dem Kreis Offenbach an der Finanzierung über Pauschalzuwendungen pro belegtem Schulplatz beteiligt sein.

„Für uns war und ist die Qualität der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen entscheidend. Alle Anregungen und Forderungen des Jugendhilfeausschusses haben nun Berücksichtigung gefunden und die jetzt getroffene und für alle zufriedenstellende Leistungsvereinbarung steht auf soliden Füßen“, betont Borretty abschließend.

Erläuterungen und Hinweise