Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Verfahrensfehler beim Flughafenausbau

25.02.2004 – Fristgemäß hatte die Stadt Offenbach zu Beginn der Woche ihre Stellungnahme zum Scoping-Papier der Flughafen AG dem Regierungspräsidenten übermittelt. Zwischenzeitlich jedoch wurde der Termin zur Erörterung der Rahmenbedingungen für die anstehenden Untersuchungen seitens des RP verschoben, da von der FAG neue Unterlagen nachgereicht wurden. Offenbachs Oberbürgermeister Gerhard Grandke hält die Begründung für die Terminverschiebung nach wie vor für fadenscheinig. Je weiter das Verfahren fortschreite, um so klarer trete zu Tage, mit welchem Dilettantismus die FAG den Flughafenausbau seither vorangetrieben habe.

Auf Grandkes Redebeitrag während der Anhörung im Hessischen Landtag, dass die FAG zunächst einmal den Bedarfsnachweis für den Ausbau und eine seriöse Langfristprognose erbringen müsse, sei ihm im Dialogforum mitgeteilt worden, dass die FAG unmittelbar nach Abschluß des Mediationsverfahrens einen unabhängigen Gutachter damit beauftragt habe. Grandke: "„Nach meinem logischen Verständnis hätte dies lange vor Eintritt in die Mediation erfolgen müssen.“"

Der juristische Vertreter der Stadt Offenbach, Dr. Reiner Geulen, sieht in der Erklärung von Ministerpräsident Roland Koch für die Nordwest-Variante als auch der Äußerung von Verkehrsminister Posch zum Nachtflugverbot schwerwiegende Verfahrensfehler: „"Verfahrensrechtlich ist die Verbindung einer Erweiterung des Flughafens mit zwingenden, verbindlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms nicht nur möglich, sondern –angesichts der erheblichen Zunahme insbesondere des Nachtfluglärms –auch rechtlich zwingend geboten. Die unklaren und falschen Erklärungen des Verkehrsministers belegen die Hilflosigkeit der Landesregierung gegenüber den Problemen der betroffenen Bevölkerung und zeigen darüber hinaus auch die Unfähigkeit der Landesregierung, mit planungsrechtlichen Instrumentarien umzugehen."

Weiterhin, so Geulen, habe der Ministerpräsident in unzulässiger Weise Einfluss auf das Genehmigungsverfahren ausgeübt: „"Die Person des Ministerpräsidenten ist nicht zu trennen von seinen öffentlichen Funktionen im Planungsverfahren. Der Ministerpräsident ist von Amts wegen Vorsitzender des Aufsichtsrats der Antragstellerin FAG und bestimmt im Übrigen die Richtlinien der Regierungspolitik. Eine Entscheidung von so grundlegender Bedeutung für die gesamte Region gehört – wenn sich der Ministerpräsident mit Präferenz festlegt –eindeutig zur Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten und bindet daher verfassungsrechtlich auch den zuständigen Verkehrsminister“."

Insbesondere die unzureichende Prüfung von Vorhabensalternativen einschließlich einer Nullvariante hatte den Offenbacher Protest hervorgerufen. Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen „...alle vernünftigerweise zu erwägenden Alternativen geprüft werden“. Die Reduzierung auf drei von der Mediationsrunde vorgegebenen Trassen sei in keiner Weise ausreichend. In der Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Scoping-Papier hatte eine Arbeitsgruppe unter der Leitung Offenbacher Flughafenplaners Dieter Faulenbach da Costa die von der FAG vorgelegten Unterlagen regelrecht zerpflückt.

"„Ich denke, man wird sich seitens der FAG und der beteiligten Behörden in den kommenden Wochen nicht der Erkenntnis verschließen können, dass der Mediationsbericht auch nicht ansatzweise in das jetzt anstehende Genehmigungsverfahren einfließen kann. Die Mediation diente ausschließlich dazu, eine breite Öffentlichkeit über dieses Thema zu informieren und um Akzeptanz zu werben; sie war weder ergebnisoffen noch reichen die erhobenen Daten für die Begründung aus"“, so Grandke.

Erläuterungen und Hinweise