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Stadt Offenbach

Flughafenausbau - Landesregierung im Widerspruch

07.03.2001 – 07. März 2001: Eine Stellungnahme des Münchener Verwaltungsrechtlers Gronefeld zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens sowie der Einführung eines Nachtflugverbots präsentierte gestern der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister, Dieter Posch.

Gerhard Grandke, Offenbacher Oberbürgermeister, erläuterte gegenüber der Presse, dass er mit dem juristischen Berater seiner Stadt, Dr. Reiner Geulen, Kontakt aufgenommen habe. Nach Aussage Dr. Geulens beschäftige sich das Gutachten auf einer eher akademischen Ebene mit der Grundsatzdiskussion über formale Zuständigkeiten und grundsätzliche Kompetenzen der zuständigen Landesministerien für die Betriebsregelungen von Flughäfen, als mit der entscheidenden Frage - der Zulässigkeit eines Nachtflugverbots.

Grandke: "In unserer Klageschrift an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof haben wir schlüssig dargelegt, dass die Steigerung der Nachtflüge um das fünffache (1985 bis 2001) ohne jegliche Planfeststellung stattgefunden hat. Die Tatsache, dass nun das durch den Verkehrsminister beauftragte Gutachten zu dieser Frage überhaupt nicht Stellung nimmt, und der Verkehrsminister sich zu diesem schwerwiegenden Vorwurf weder öffentlich noch vor Gericht konkret geäußert hat, bestätigen, dass man unserer Nachtflugverbotsklage in Wiesbaden keine Argumente entgegen zu setzen hat."

Nach Auffassung Dr. Geulens wird über die Unzulässigkeit der Nachtflüge auch kein "Gutachterstreit" möglich sein: "Kein seriöser Jurist wird ernsthaft vertreten, dass die Nachtflüge ohne erforderliche Genehmigung zulässig wären."

Zum derzeitigen Flughafenbetrieb gebe es, so Reiner Geulen, nur einen einzigen Planfeststellungsbeschluss, und zwar den zur Startbahn West aus dem Jahre 1971. Dieser regele aber nur bestimmte Teilaspekte des Flughafens, wie die Errichtung jener Startbahn und die Verlängerung der Parallelbahnen, nicht jedoch den Flughafen in seiner Gesamtheit im damaligen Status. Auch die im Regionalen Dialogforum vorgelegten Akten belegten, dass zu keinem Zeitpunkt eine luftverkehrsrechtliche Planfeststellung durchgeführt wurde:

"Rechtlich gesehen noch katastrophaler ist, dass nach 1971 der Flughafen immer weiter ausgebaut wurde nach den Grundsätzen des "Hessischen Landrechts", nämlich durch einfache Baugenehmigungen, wie sie jeder Besitzer eines Einfamilienhauses einreicht, wenn er eine Garage anbauen will."

Ob die Frage von weitgehenden Nachtflugbeschränkungen in Berlin oder Wiesbaden entschieden werde, sei für die lärmgeplagten Einwohner Offenbachs eher nebensächlich. Wichtig, so Oberbürgermeister Grandke, sei, dass die Hessische Landesregierung nun endlich Farbe bekennen müsse. Die unterschiedlichen Positionen des Ministerpräsidenten und seines zuständigen Ministers führten zunehmend zu Verwirrung im Lande. Kein Mensch in Hessen wisse, wessen Wort man nun Glauben schenken solle. Während Koch behaupte, dass Flughafenausbau und Nachtflugverbot nur als Gesamtpacket betrachtet werden könnten, fabuliere Posch von einer "umfangreichen Strategie" und lasse ein Gutachten erstellen, in welchem verwaltungsrechtliche Verfahren beschrieben würden.

Grandke: "Offensichtlich verfügt die Hessische Landesregierung über keine konsistente Argumentation. Dies bestärkt uns in unserer Vorgehensweise. Nachdem man in Wiesbaden nicht in der Lage gewesen ist, unsere Anträge zu bescheiden, mussten wir den Klageweg beschreiten, um eine gerichtliche Klärung zu erzielen. Im Übrigen hat sich (s.h. Pressemeldung vom 02.03.01) der Regierungspräsident in Darmstadt von unserer Stellungnahme zum weiteren Ausbau des Flughafens überzeugen lassen und der FAG zur Auflage erteilt, auch alternative Standorte und insbesondere die bereits bestehenden Fluglärmbelasungen, in die Planungen mit einzubeziehen."

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