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Stadt Offenbach

Offenbach gewinnt Klage gegen Land Hessen

16.08.2002 – 16. August 2002: Als vollen Erfolg wertet der Offenbacher Oberbürgermeister, Gerhard Grandke, das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hinsichtlich der Festschreibung des Flughafenausbaus im Landesentwicklungsplan: "Die Nichtigkeit der Passage im LEP zum Ausbau des Frankfurter Flughafens bestätigt unsere Auffassung, der zufolge die Lärmbelastung der Stadt Offenbach durch die Landesregierung nicht berücksichtigt wurde und dass infolge dessen die Zielaussagen des Landesentwicklungsplanes zum Frankfurter Flughafen nichtig sind. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass nicht nur alle Vorhaben, die außerhalb des bestehenden Geländes geplant sind, sondern insbesondere auch Vorhabensalternativen wie Flughafensysteme, Kooperationsflughäfen oder der Neubau eines Flughafens an anderer Stelle von Fraport in die aktuellen Planverfahren einzustellen sind."

Die Fraport AG hatte im abgeschlossenen Raumordnungsverfahen mit dem Hinweis auf die Festlegung im Landesentwicklungsplan die Untersuchung von Vorhabensalternativen abgelehnt und sich ausschließlich auf die Varianten Nord-West, Nord-Ost und Süd beschränkt. Die nunmehr vom VGH verworfene Passage war noch vor wenigen Wochen vom Regierungspräsidium als Begründung für die Raumverträglichkeit bemüht worden.

Dr. Reiner Geulen, Prozessbevollmächtigter der Stadt Offenbach, sieht in diesem Urteil nicht nur einen großen Erfolg in der Sache, sondern auch rigide Vorgaben hinsichtlich der weiteren Ausbaupläne:"Der VGH ist nach zweitägiger Verhandlung in vollem Umfang unseren Argumenten gefolgt und hat die verbindliche Zielaussage ..."eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren", für nichtig erklärt. Die Hessische Landesregierung hat den von uns vorgetragenen Argumenten keinerlei substantielle Argumente entgegensetzen können."

Dieses Urteil, so Geulen, bedeute rechtlich für unabsehbare Zeit das Ende der Ausbauplanung. Die Landesregierung müsse nunmehr den Landesentwicklungsplan, soweit er den Flughafen betreffe, in vollem Umfang neu aufstellen, falls sie bei ihrem Ausbauvorhaben bleibe.

Geulen: "Da der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil nicht auf "Verfahrensfehler" gestützt hat, sondern vielmehr auf das Fehlen jeglicher Abwägung der Interessen Offenbachs, würde die Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsplanes zum Flughafen Frankfurt eine erneute umfassende Anhörung der Anliegergemeinden und eine Abwägung ihrer Interessen gegen weitere Lärmbelastungen erfordern. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Offenbach bereits frühzeitig vorgetragen, dass eine solche Abwägung nur zu dem Ergebnis führen kann, dass die Erweiterung des Flughafens angesichts der bereits vorhanden Belastungen unzulässig ist."

Auf jeden Fall, so Geulen, würde eine solche Entscheidung der Landesregierung, wenn sie den strengen Vorgaben des VGH entsprechen soll, auch bei beschleunigter Bearbeitung mindestens zwei Jahre erfordern.

Nicht ohne Genugtuung kommentiert Oberbürgermeister Gerhard Grandke das VGH-Urteil: "Unsere zahllosen Hinweise auf Rechtsfehler wurden seitens der Landesregierung als auch von Fraport stets ignoriert. Nunmehr zeigt sich, dass deren Vorgehensweise an ihre juristischen Grenzen geraten ist. Offenbach hat sich von Beginn an die Spitze der Bewegung gestellt und mit Dr. Reiner Geulen den richtigen Mann verpflichtet. Wir werden die Interessen der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vertreten. Vor den anstehenden weiteren Auseinandersetzungen ist uns in keinster Weise bange."

Das Urteil des VGH, so Grandke, könne ohne Zuspitzung als Zusammenbruch der vorgelegten Ausbauplanung bezeichnet werden. Darüber hinaus habe die Landesregierung durch ihr rechtswidriges, unverantwortliches Vorgehen den Wirtschaftsstandort Rhein-Main unnötig ins Gerede gebracht. Nach dem vorliegenden Urteil stehe für ihn außer Frage, dass der weitere Bestand und die Entwicklung des Flughafens nur mit einem strikten Nachtflugverbot in Einklang zu bringen sei.

Die gesamten Kosten des Prozesses hat die Hessische Landesregierung zu tragen.

Zu dem ebenfalls beklagten Regionalplan Südhessen 2002 äußerte sich der VGH nicht. Hinsichtlich dieser Pläne wurde die Auffassung vertreten, dass sie nicht Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein können und daher vor dem zuständigen Verwaltungsgericht beklagt werden müssen. Die Rechtsauffassung des VGH zu dieser Frage wird voraussichtlich noch in diesem Jahr auf Antrag der Stadt Offenbach vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.

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