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Stadt Offenbach

Offenbach drängt auf schnelle Entscheidung in Sachen Flughafenausbau

19.02.2002 – 19. Februar 2002: Nachdem weder die Hessische Landesregierung noch die Fraport AG trotz mehrfacher Aufforderung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof keinerlei Stellungnahmen zu den anhängigen Klagen der Stadt Offenbach abgegeben haben, drängt der juristische Vertreter der Stadt, Dr. Reiner Geulen (Berlin), nunmehr auf eine baldige Entscheidung.

Zum einen regt Geulen im Verwaltungsstreitverfahren an nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung anzuberaumen. Im Normenkontrollverfahren bezüglich des Regionalplanes und des Landesentwicklungsplanes soll umgehend über die Anträge der Stadt Offenbach entschieden und der Hessischen Landesregierung eine Ausschlussfrist zur Antragserwiderung gesetzt werden.

Die erste grundsätzliche Klage Offenbachs wurde vor genau einem Jahr beim VGH erhoben und ausführlich begründet. Rechtsanwalt Geulen hatte bei der Untersuchung der planungsrechtlichen Grundlagen eruiert, dass der Flughafen ohne die zwingend erforderliche luftverkehrsrechtliche Planfeststellung betrieben wird.

Im Dezember 2001 beantragte die Stadt Offenbach ein Normenkontrollverfahren, das sich gegen den Regionalplan Südhessen sowie den Landesentwicklungsplan richtet. In dieser richtungsweisenden Planung hatte die Landesregierung als zwingendes Ziel postuliert, dass eine Erweiterung des Frankfurter Flughafens "... über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren ist". Die dafür zwingend vorgeschriebene Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften war jedoch nicht vorgenommen.

Seitens der Stadt Offenbach sind zwischenzeitlich mehrere Klagen vor dem VGH anhängig. Oberbürgermeister Gerhard Grandke: "Wir haben keinerlei Verständnis für das Verhalten der Hessischen Landesregierung als auch das der Fraport AG. Die Ignoranz gegenüber der höchsten Hessischen juristischen Verwaltungsinstanz ist beschämend für all jene, die einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben. Seit Februar vergangenen Jahres wurde das Wirtschaftsministerium immer wieder vergeblich aufgefordert, zu unseren Vorwürfen Stellung zu nehmen, ohne daß aus Wiesbaden oder seitens des Flughafenbetreibers auch nur ein einziger Satz zu vernehmen gewesen wäre. Wenn in einem Klageverfahren der substantiiert begründete Vorwurf erhoben wird, dass der Betrieb des größten deutschen Zivilflughafens illegal erfolgt und dass insbesondere die Erweiterung der Nachtflüge rechtwidrig praktiziert wird, wäre zu erwarten gewesen, dass die Fraport AG und insbesondere die demokratisch gewählten Volksvertreter in der Wiesbadener Landesregierung einen Rechtsstandpunkt entgegensetzen."

"Es gibt lediglich einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971, der sich insbesondere auf die Startbahn West bezieht, aber keine Planfeststellung für den übrigen Flughafenbetrieb. Darüber hinaus sind die gesamten umfangreichen Erweiterungen der letzten dreißig Jahre ebenfalls ohne Planfestellung nach einfachem Baurecht genehmigt worden. Genehmigungsrechtlich stellt der Frankfurter Flughafen einen einzigen Flickenteppich dar, während alle anderen deutschen zivilen Verkehrsflughäfen im Wesentlichen korrekt planfestgestellt sind", so Dr. Reiner Geulen.

Nach Auffassung der Stadt Offenbach sind die Erweiterungen des Flughafenbetriebes (z.B. die ständige Erhöhung der Nachtflüge in den vergangenen Jahren) rechtlich unzulässig. Weiterhin hält die vom Fluglärm geplagte Kommune den von der Landesregierung avisierten Weg, die Flughafenerweiterung durch eine "Erweiterungsplanfeststellung" für eine neue Landebahn zu realisieren, für rechtswidrig.

Dr. Geulen: "Eine solche Vorgehensweise ist bereits vom Ansatz her zum Scheitern verurteilt, da der Flughafen nur mittels einer Gesamtplanfeststellung unter einer umfassenden Abwägung der Lärmbelastung der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes luftverkehrsrechtlich betrachtet werden darf."

Der Prozessbevollmächtigte der Stadt Offenbach hat daher beim VGH in Kassel im Hauptklageverfahren der Stadt Offenbach (2 A 474/2001) beantragt, umgehend Termin zur Verhandlung und Entscheidung über diese Klage anzuberaumen, da die Gegenseite (Wirtschaftsministerium / Fraport) dem Standpunkt der Stadt Offenbach offensichtlich nichts entgegen zu setzen habe.

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