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Stadt Offenbach

Flughafenausbau - Erörterungstermin

12.04.2002 – 12. April 2002: Seit Montag, 8. April 2002, tagen die Vertreter der "Träger öffentlicher Belange", die Fraport AG als Vorhabensträger sowie die Vertreter des Regierungspräsidiums, das letztlich über die Frage der Raumverträglichkeit entscheiden muss, im Bürgerhaus Frankfurt-Sossenheim.

Haldenwang betonte im Rahmen einer Pressekonferenz, der oberste Verwaltungsgerichtshof in Hamburg habe im September vergangenen Jahres im Zusammenhang mit dem Ausbau des dortigen Flughafens eindeutig festgelegt, dass die Erweiterung um 23 Abfertigungspositionen planfeststellungspflichtig ist. In Frankfurt wurde diese Kapazität von 1971 bis heute von 130 auf 187 Positionen erhöht.

Als überfälliges Einlenken der Fraport wurde seitens der beteiligten Gemeinden eine Erklärung von Fraport gewertet, derzufolge allen Städten und Gemeinden die Dateneingabesysteme (DES) zugänglich gemacht werden sollen, um die vorgelegten Planungsunterlagen transparent zu machen.

Auch die Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes in der vergangenen Woche, so Pressesprecher Carlo Wölfel, welches zahlreiche Anpassungsregelungen an das EU-Recht enthalte, müsse im weiteren Verlauf des Verfahrens sicherlich noch Berücksichtigung finden.

Offenbachs Oberbürgermeister Gerhard Grandke wertet diese ersten Zwischenergebnisse denn auch als Erfolg für die professionelle, sachbezogene Stellungnahme seiner Stadt: "Diese Nachrichten machen Mut für den weiteren Fortgang der Erörterung. Ungeachtet der Tatsache, dass ich es für sinnvoller erachtet hätte, den im August anstehenden Termin beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, bei dem über die Rechtmäßigkeit des Landesentwicklungsplans und die Konsequenzen hinsichtlich des Flughafenausbaus entschieden wird, abzuwarten, zeigt sich, dass Offenbach gut aufgestellt ist."

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