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Stadt Offenbach

ESO setzt bei der Straßenreinigung auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Transparenz

25.03.2004 – „Vier-Punkte-Programm“: ESO präzisiert Erhebungsverfahren / Moratorium wird aufgehoben / Anschreiben an alle 10.000 ESO-Kunden / Bescheide werden wieder verschickt / Aktive Unterstützung bei der Gebührenoptimierung

25. März 2004: Mit einem „Vier-Punkte-Programm“ wird der ESO in den kommenden Monaten Gebührengerechtigkeit in der Offenbacher Straßenreinigung herstellen. Mit dem Programm legt sich die stadteigene Gesellschaft auf klare Regeln fest:

- eine einheitliche Berechnungsgrundlage
- eine neue Kostenverteilung
- ein transparenter Umstellungsprozess
- aktive Beratung und Unterstützung bei der Gebührenoptimierung

„Dadurch werden zukünftig die Grundsätze der Gleichheit, Gerechtigkeit und Transparenz gewährleistet sein“, betont Klaus Bodensohn, Leiter des ESO Eigenbetriebes. Mit einem umfangreichen Informations- und Beratungsangebot will der ESO zudem für mehr Zufriedenheit bei seinen Kunden sorgen.

Erarbeitet wurde das Programm von Fachleuten der ESO, der Stadtwerke Offenbach GmbH und deren Gesellschaften, der Stadt Offenbach und externen Juristen. Nach einem Vergleich der Offenbacher Satzung für Straßenreinigungsgebühren mit denen verschiedener anderer Städte kam man zu dem Ergebnis, dass eine Satzungsänderung nicht notwendig ist. Eine Satzungsänderung könne zwar im Einzelfall für Entlastungen sorgen, in der Summe jedoch brächte sie keine Vorteile, so die zuständige Stadträtin Birgit Simon (Bündnis90/Die Grünen). Eine neue Satzung produziere nur neue und andere Härtefälle, was wiederum zu individuellem Korrekturbedarf führe. Als Reaktion auf das präzisierte Erhebungsverfahren hob sie gemeinsam mit OB Gerhardt Grandke (SPD) das Moratorium vom Herbst 2003 auf, mit dem die Versendung von Gebührenbescheiden durch den ESO gestoppt wurde.
Das neue Programm regelt auch Fälle mit ungünstigem Flächenzuschnitt, z.B. Grundstücke in zurückliegenden Häuserreihen, die so genannten Hinterlieger. In der Vergangenheit hatte es erhebliche Kritik an der Neuveranlagung dieser Grundstücke gegeben, was letztlich auch zur Verkündung des Moratoriums führte. Doch der ESO musste seinerzeit handeln: Durch Stichproben und neue Messverfahren hatte sich herausgestellt, dass die Straßenreinigungsgebühren unter den Offenbacher Grundstücksbesitzern ungleich verteilt sind. Eine Neuveranlagung war und ist somit unumgänglich.

Voraussichtlich wird etwa ein Drittel der Offenbacher Grundstückseigentümer geänderte Gebührenbescheide erhalten. Da die neuveranlagten Gebühren sowohl für die Zukunft als auch für den Zeitraum der letzten vier Jahre gültig sind, wird es zu Nachzahlungsforderungen kommen. Daneben sind jedoch auch Gutschriften in einer Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro zu erwarten. „Uns ist bewusst, dass die Nachzahlungen eine nicht unwesentliche finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellen können“, erläutert Gerlinde Klos, Leiterin der Rechtsabteilung der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach. Daher gäbe es die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.

Im Rahmen des „Vier-Punkte-Programms“ werden nun bis Mitte 2004 noch einmal alle 10.000 Grundstücke überprüft, die durch von der ESO gereinigte, öffentliche Straßen erschlossen sind. Zudem werden alle Grundstückseigentümer unabhängig davon, ob das betreffende Grundstück neuveranlagt wird oder nicht schriftlich über die Anpassungen informiert. Bei Fragen steht das Beratungsteam der ESO wochentags von 8.00 - 16.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069/8065 2262 oder per email unter veranlagungeso-ofde mit Antworten und konkreten Tipps zur Verfügung.

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