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Stadt Offenbach

Magistrat beschließt Umlegungsplan "Bieber Nord"

27.01.2004

27. Januar 2004: Der Magistrat der Stadt Offenbach hat am 21. Januar den noch von Ex-Bürgermeister Stephan Wildhirt eingebrachten Umlegungsplan inklusive Umlegungskarte und -verzeichnis für das künftige Baugebiet Bieber Nord beschlossen. Mit dieser Entscheidung, so Wildhirt in seinem Statement zu der Vorlage, "ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung des Baugebietes Bieber-Nord getan". Vor dem Beschluss musste das gesamte Gebiet vermessen und die Grundstückszuschnitte neu berechnet werden. Anschließend folgten lange, nicht immer einfache Verhandlungen mit den über 120 Eigentümern.

Die Neuordnung von Grund und Boden auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 538 A war zwingend erforderlich, da der Zuschnitt der einzelnen Flächen nur eine landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung zuließ. Die meist "handtuchartig" gereihten Areale lassen keine sinnvolle Bebauung zu. In der Umlegungskarte sind die projektierten Straßen, die öffentlichen Grünflächen im Zentrum des Gebietes, die westlich gelegenen Ausgleichsflächen und -vor allem- die Bauplätze für etwa 215 Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise für die 51 weiteren Mehrfamilienhäuser eingezeichnet.

Insgesamt wurden 20,1 Hektar neu geordnet. 12,1 Hektar davon stehen als Bauland zur Verfügung. Die Stadt Offenbach wird Eigentümerin von 0,5 Hektar Gemeinbedarfsfläche, beispielsweise für den Bau eines Kindergartens und einer Schule, und von 7,5 Hektar Fläche für die Errichtung von öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Lärmschutzwänden und Ausgleichsarealen. In dem Gebiet können einmal 2100 Menschen wohnen und leben.

Wenn die Umlegung nach den vorgeschriebenen Regeln unanfechtbar ist, wird voraussichtlich ab Mai 2004 das Liegenschaftskataster und das Grundbuch berichtigt. Die Erschließungsverhandlungen zwischen den Eigentümern und dem Träger sollen Anfang Juni 2004 beginnen. Je zügiger diese Gespräche abgeschlossen werden, um so eher sind die neuen Baugrundstücke wirtschaftlich verwertbar.

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