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Stadt Offenbach

Dubiose Verkaufsveranstaltung in Bieber geplatzt - Ordnungsamt und Polizei verhinderten überteuerten Verkauf von Vitaminpillen

06.07.2007 – 06. Juli 2007: Massive Präsenz aus Offenbach verhinderte am vergangenen Dienstag, dass einige - meist ältere Bieberer - viel Geld auf einer Verkaufsveranstaltung in ihrem Stadtteil verloren. Beamte des Ordnungsamtes, des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach und der Polizei sowie Vertreter der Industrie- und Handelskammer reagierten unverzüglich auf den Hinweis eines besorgten Einwohners.

Dieser hatte beim Ordnungsamt angerufen und berichtet, dass eine Einladung zu einer dubiosen Jubiläumsfeier in einer Bieberer Gaststätte in seinem Briefkasten lag. Mit ihrer Anwesenheit im Saal des Wirtshauses beeindruckten die Offenbacher Behördenvertreter den Organisator des Wanderlagers, im Volksmund „Kaffeefahrt“ genannt, so, dass er die Nerven verlor und den Verkauf seiner völlig überteuerten Vitaminpillen, die angeblich sogar Krebs heilen, abbrach. Auf derartigen Verkaufsshows werden im Allgemeinen die Verbraucher „massiv“ zum Erwerb von Produkten von höchst zweifelhafter Qualität zu Mondpreisen animiert.

Der Propagandist verließ anschließend Bieber so fluchtartig, dass er vergaß, die Hecktür seines Transporters zu schließen. Nur durch das beherzte Eingreifen der Beamten konnte verhindert werden, dass die in der Einladung zugesagten Wurstpakete von der Abteilung Straßenreinigung des ESO quer durch Bieber von der Straße gesammelt werden mussten. Außer den Würsten hatte der vermeintliche Betrüger diverse Geschenke, Bargeld und Gutscheine versprochen.

Die Vertreter der Stadt Offenbach und der IHK mischten sich kurz vor Beginn der angeblichen Feier unter die vierzig meist älteren Teilnehmer. Schnell konnte auch eine männliche Person als Organisator des Abends identifiziert werden. Aus rechtlichen Gründen war es zunächst nicht sofort möglich, die Veranstaltung explizit zu untersagen. Unter den gestrengen Blicken der Ordnungshüter wurde der Verkäufer zunehmend nervöser und sah sich bald nicht mehr in der Lage, seinen Schund reißerisch anzupreisen. 

Inzwischen wurde auch den Gästen klar, dass es die versprochenen Geldgeschenke nicht gibt. Die gutgläubigen Bürger waren unter einem falschen Vorwand zu einer Verkaufsveranstaltung gelockt worden. Die gereizte Stimmung im Publikum und die Gegenwart der Behördenvertreter wurden dem dubiosen Organisator der Veranstaltung so unangenehm, dass er hastig abziehen wollte, ohne die fällige Miete an den Gaststättenbesitzer zahlen.

Fragen zu "Kaffeefahrten" und ähnlichen Verkaufsveranstaltungen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Offenbach telefonisch unter der Rufnummer:
069 / 80 65 - 20 22 oder 069 / 80 65 - 23 03. Ansprechpartner sind Peter Lobner und Sandra Schneider. Wer eine entsprechende Einladung erhält, kann sich bitte ebenfalls an das Amt wenden.

Weitere Tipps zum Umgang mit "Kaffeefahrten" aus einem Merkblatt des Ordnungsamtes:

Das Ordnungsamt informiert:

„Bei mobilen Verkaufsveranstaltungen handelt es sich oft um so genannte „Wanderlager“, im Volksmund besser bekannt als „Kaffeefahrten“, welche auch ortsnah in Gaststätten durchgeführt werden können.

Sollten Sie eine Einladung erhalten in denen Ihnen Geschenke und/oder Gewinne angeboten werden, informieren Sie bitte das jeweils örtlich zuständige Ordnungsamt und fragen Sie nach, ob diese Veranstaltung angemeldet ist.
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung sind Einladungen dieser Art mit der Ankündigung von kostenlosen Zuwendungen gar nicht erlaubt.

Vergewissern Sie sich, dass keine Doppeldeutigkeiten in Ihrer Einladung möglich sind. (z. B. „Als Dankschön für Ihre Teilnahme offerieren wir Ihnen…“ dieser Begriff reicht von anpreisen bis hin zu einem Angebot machen, also ist der Veranstalter nicht dazu verpflichtet, Ihnen etwas zu schenken.)

Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Einladung der Name und die komplette Anschrift des Veranstalters leserlich und vollständig angegeben sind. Eine Postfachadresse reicht hierfür nicht aus.

Wenn Sie trotzdem an einer Verkaufsveranstaltung teilnehmen wollen, sollten Sie folgendes beachten:

Merken oder notieren Sie sich beim Betreten des Veranstaltungsraumes, wer Veranstalter des Wanderlagers ist. Dies muss im Eingangsbereich deutlich auf einem Schild kenntlich gemacht sein. Fragen Sie ggf. vor Betreten des Gastraumes/oder des Busses nach dem Veranstalter.

Wenn Sie etwas kaufen, sollten im Kaufvertrag oder auf der Quittung das aktuelle Datum sowie der Name und Anschrift des Verkäufers stehen. Das ist besonders wichtig für den Fall, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen. Dieses Widerrufsrecht haben Sie – genau eine Woche lang. Unseriöse Vertreter lassen Bestellungen ohne Datum unterschreiben oder geben ein zurückliegendes Datum an.

Fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung verpflichtet - unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz verstanden haben.

Zahlen Sie möglichst nichts an, bei unseriösen Vertretern werden Sie bei einem Widerruf des Kaufvertrages Mühe haben, Ihr Geld zurückzubekommen.

Bei weiter entfernten Fahrten nehmen Sie am besten ein Handy mit“.

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