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Stadt Offenbach

Vereinbarung mit Frankfurt ebnet Entwicklung des Offenbacher Hafens den Weg

15.01.2009 – 15. Januar 2009: Der Entwicklung eines neuen Stadtteils am Hafen ist die Stadt Offenbach einen großen Schritt näher gekommen. Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider und Frankfurts Hafendezernent, Stadtrat Volker Stein, haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die sowohl den rund 30 Betrieben im Frankfurter Osthafen als auch den künftigen Investoren auf Offenbacher Seite Rechtssicherheit und Entwicklungsperspektiven garantieren soll. Klagen künftiger Bewohner des Hafengebiets Offenbach gegen die Unternehmen auf der gegenüberliegenden Mainseite sollen dadurch ebenso verhindert werden wie Klagen der Betriebe am Frankfurter Osthafen gegen den Bebauungsplan der Stadt Offenbach. Schneider und Stein werteten die Vereinbarung als „gelebte Regionalpolitik in gut nachbarschaftlicher Beziehung“.

Als Wirtschaftsdezernent habe er die Interessen Frankfurts in der Auseinandersetzung um die Pläne für den Offenbacher Hafen stets verstanden, erklärte Oberbürgermeister Schneider im Rahmen der Pressekonferenz zur Unterzeichnung der Vereinbarung. Am Frankfurter Osthafen sind rund 30 Unternehmen mit 2500 bis 3000 Arbeitsplätzen ansässig, darunter ein großes Logistikunternehmen, das dort seine Europazentrale betreibt. Die Verbindung von Luft-Wasser-Schiene-Straße sei es, die den Standort für ein solches Unternehmen so interessant mache, so Frankfurts Stadtrat Stein. Die Unternehmen im Frankfurter Osthafen böten „Blaumänner-Jobs“. Neben dem Finanzwesen wolle die Stadt Frankfurt auch dieses wirtschaftliche Standbein pflegen.

Auf dem Gebiet des ehemaligen Offenbacher Hafens soll neben Gewerbeansiedlungen auch Wohnraum für rund 1000 Menschen entstehen. Durch die geplante Bebauung der Offenbacher Hafenmole wird der Abstand zwischen Wohnbebauung und den Betrieben auf Frankfurter Seite von derzeit 500 Meter auf rund 200 Meter sinken. Die Befürchtung Frankfurts und der am Osthafen tätigen Wirtschaftsunternehmen war, dass künftige Offenbacher Hafenbewohner gegen den Lärm von der anderen Mainseite klagen und die Firmen in ihrem Bestand bedrohen könnten. Denn nachträgliche Auflagen für die Frankfurter Hafen- und Gewerbebetriebe hätten Betriebsbeschränkungen oder gar Stilllegungen zur Folge haben können. Aktuell werden die Lärmschutzwerte gerade eben eingehalten. Sie würden überschritten, sobald weitere Unternehmen hinzukommen oder bestehende Unternehmen ihre Tätigkeit ausweiten.

Die am 14. Januar geschlossene Vereinbarung besagt, dass der in der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vorgesehen Wert von 45 dB(A) während der Nachtstunden überschritten werden darf. Die Stadtwerke Offenbach Holding (SOH), der das gesamte Offenbacher Hafenareal gehört, hat sich verpflichtet, für alle Grundstücke des Plangebiets im Grundbuch verbindlich einzutragen, dass Käufer und Bewohner des Grundstücks mit einem Lärmpegel von maximal 48 dB(A) rechnen müssen. Diese Grunddienstbarkeit ist unveränderlich und somit verbindlicher als eine Festsetzung im Bebauungsplan.

Oberbürgermeister Schneider bezeichnete die Vereinbarung über die Grundbucheinträge als „Hosenträger zum Gürtel“, also als zusätzliche Absicherung. Denn bereits im Bebauungsplan, der seit Februar 2008 gilt, hat die Stadt Offenbach bereits „harte textliche Festsetzungen“ (Schneider) vorgenommen, die das Konfliktpotenzial zwischen Lärm verursachenden Unternehmen und Anwohnern minimieren sollen.

So wird die Bebauung am nördlichen Rand des Hafengebiets wie eine Lärmschutzwand für die dahinter liegende Wohnbebauung wirken. Neben architektonischen Maßnahmen zur Lärmminderung sind auch Festsetzungen hinsichtlich des Grundrisses künftiger Wohnungen getroffen: So dürfen Schlafzimmer nicht nach Norden ausgerichtet sein.

Laut Ralf Karpa, Geschäftsführer der Management Gesellschaft für Hafen und Markt GmbH, ist die Resonanz der Hafenbetriebe auf die Vereinbarung positiv. Die Möglichkeit einer Lärmüberschreitung um 3 dB(A) biete den Unternehmen ausreichend Spielraum für die Entwicklung in den kommenden zehn bis 20 Jahren. Er geht davon aus, dass die 30 Unternehmen der Vereinbarung beitreten und auf Klagen verzichten werden. Ein Unternehmen habe bereits Klage eingereicht und wolle nun seine Haltung überdenken. „Ich gehe davon aus, dass die Klage zurückgezogen wird“, so Karpa. Den übrigen Unternehmen habe man nun 14 Tage Bedenkzeit gegeben, denn zum Teil seien erst noch unternehmensinterne Abstimmungen nötig.

Dass Klagen gegen den Bebauungsplan seitens betroffener Unternehmen dennoch nicht gänzlich auszuschließen sind, ist Joachim Böger, Geschäftsführer der Stadtwerke Offenbach Holding, bewusst. Er bewertet die Vereinbarung dennoch als Meilenstein in der Entwicklung des Projekts Hafen, vergleichbar mit dem Baggerbiss, mit dem im März 2009 die Erschließung des ersten Bauabschnitts beginnen soll. Und auch wenn die Grundbucheinträge den Verkaufswert der Grundstücke beeinträchtigten, werde dies der Entwicklung des Offenbacher Hafens keinen Abbruch tun. „Für uns bedeutet das, dass wir jetzt parallel zur Erschließung des ersten Bausabschnittes im März 2009 mit der Vermarktung der Grundstücke beginnen können“, so Böger.

Offenbachs Oberbürgermeister Schneider freut sich über die Vereinbarung als ein „regionalpolitisches Symbol“. Die Region habe nur gemeinsam eine Zukunft und diese Gemeinsamkeit gelte es, im Alltagsgeschäft zu konkretisieren und unterschiedliche Interessen auszupendeln.

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