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Stadt Offenbach

Bürgerbüro ist fit für die Einführung des neuen Personalausweises

21.10.2010 – 21. Oktober 2010: Nach fast einjähriger Vorarbeit und einer „heißen Phase“ in den vergangenen sechs Wochen ist das Offenbacher Bürgerbüro bereit für den Start des neuen Personalausweises. Ab dem 1. November wird der scheckkartengroße Ausweis mit einem Chip ausgestattet sein und neue Möglichkeiten der elektronischen Nutzung bieten. Ziel der Einführung des neuen Personalausweises ist es, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und sichere Identifizierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen über die neuen Medien zu schaffen.

Mittlerweile verlagern sich viele Prozesse und Transaktionen des alltäglichen Lebens immer mehr ins Internet oder werden durch elektronische Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang noch nicht. Die Nutzer müssen für zahlreiche Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern bzw. Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Die elektronische Identität wird genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines Ausweises heute ist.

Der neue Personalausweis mit seinen vielfältigen Funktionen erlaubt es Wirtschaft und Verwaltung, Anwendungen anzubieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis elektronisch identifizieren. Dadurch wird das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersbestätigung im Internet oder an Automaten erheblich erleichtert.

Auch hoheitliche Identitätskontrollen an der Grenze oder in den Bürgerbüros können zukünftig schneller und komfortabler durchgeführt werden, weil ein elektronischer Abgleich der relevanten Daten viele Vorgänge vereinfacht. Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt aber vollständig erhalten.

Der neue Personalausweis ist also nicht nur ein hoheitliches Dokument; er kann und soll verstärkt auch im privaten Bereich verwendet werden.

Ähnlich wie bereits 2005 bei der Einführung des elektronischen Reisepasses gibt es auch zum neuen Personalausweis durchaus kritische Stimmen oder Bedenken in der Bevölkerung.

So ist zum Beispiel die Erhöhung der Gebühr von 8,00 auf 28,80 € deutlich spürbar für die Bürgerinnen und Bürger. Für die Stadt Offenbach ist der höhere Preis jedoch keineswegs „ein gutes Geschäft“. Die Produktionskosten der Bundesdruckerei schlagen allein mit 22,70 € zu Buche. Der Rest reicht kaum aus, die fast dreimal so lange Bearbeitungszeit zu bezahlen.

Der Beratungsaufwand für die Kundenberaterinnen und –berater im Bürgerbüro ist enorm. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich intensiv in Schulungen auf diese Herausforderung vorbereitet und werden am Mittwoch, den 27. Oktober sozusagen „letzte Hand anlegen“. Dazu muss das Bürgerbüro für einen Tag geschlossen bleiben. 

Was ist neu am neuen Personalausweis?

Ab dem 1. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.

Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber ab dem 01. November 2010 jederzeit möglich.

Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus zusätzlich neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Neu im Personalausweis ist ein Chip, der es ermöglicht, den neuen Personalausweis noch vielseitiger zu nutzen als bisher. Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig ein „biometrisches“ Foto und (optional) die Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdrücken macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, den Personalausweis – beispielsweise bei Verlust – zu missbrauchen. Diese Biometriefunktion schützt somit die Identität. Wichtig ist hierbei, dass das digitales Foto und die Fingerabdrücke nur für hoheitliche Stellen wie beispielsweise Polizei und Grenzbeamten zugänglich sind. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.

Die zweite neue Funktion ist das „Sich-online-Ausweisen“, auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt. Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese Funktion zusammen mit einer 6-stelligen PIN (Personal Identification Number) überall und jederzeit dort ausweisen, wo Dienste personalisiert angeboten werden. Solche Dienste können künftige Services von Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder sozialen Netzwerken, aber auch Dienste von Behörden, Ämtern und Versicherungen sein. Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen folglich weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.

Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig und bietet Ihnen volle Kontrolle: Sie entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten. Auf Wunsch kann sie von Ihrer zuständigen Ausweisbehörde jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.


Wie können Sie die eID-Funktion nutzen?

Damit Sie diese Funktion nutzen können, muss sie auf Ihrem Ausweis eingeschaltet sein. Die eID-Funktion kann grundsätzlich erst ab dem 16. Lebensjahr verwendet wer-den.

Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät (Bürger-Client). Geeignete Lesegeräte sind im Handel erhältlich – empfohlen werden jedoch keine Basis-, sondern Standard- und Komfortlesegeräte zur Abwehr unerwünschter Angriffe aus dem Internet. Weiterhin benötigen Sie eine Treibersoftware, die eine Verbindung zwischen dem neuen Personalausweis und dem Computer ermöglicht. Eine solche Software können Sie im Internet z.B. unter http://www.ausweisapp.bund.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) herunterladen.

Nachdem Sie Ihren neuen Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit einer PUK (Personal Unblocking Key) und einem Sperrkennwort. Sie haben bei Antragsstellung jedoch die Möglichkeit, dem Mitarbeiter mitzuteilen, dass der PIN-Brief direkt an die Personalausweisbehörde gesendet werden soll, und Sie diesen bei Aushändigung Ihres neuen Personalausweises entgegennehmen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen PIN-Brief. Sie können die Online-Ausweisfunktion aber ab dem 16. Geburtstag in der Personalausweisbehörde einschalten lassen und dabei eine persönliche 6-stellige PIN setzen.

Nachdem Sie die vorläufige 5-stellige PIN (Transport-PIN) erhalten haben, müssen Sie diese durch Ihre individuelle 6-stellige PIN ersetzen. Diese PIN können Sie zu Hause mithilfe des Kartenlesegerätes oder in jeder Personalausweisbehörde jederzeit und unbegrenzt oft neu setzen. Jedes Mal, wenn Sie die eID-Funktion nutzen, ist die Eingabe dieser 6-stelligen individuellen PIN erforderlich.

Bitte notieren Sie die PIN keinesfalls auf dem Personalausweis und bewahren Sie die PIN nicht zusammen mit dem Ausweis auf.

Wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingeben, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.

Sofern Ihr neuer Personalausweis gestohlen wurde oder anderweitig abhanden gekommen ist, müssen Sie Ihren Ausweis und seine Funktionen sperren lassen. Sie haben die Möglichkeit, sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde zu wenden. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren Ausweis sperren lassen. Das Sperrkennwort geht Ihnen postalisch mit dem PIN-Brief zu.

Sie können die eID-Funktion aber auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 sperren lassen. Weitere Informationen zum Verlust des Ausweises erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de/verlustfall (Öffnet in einem neuen Tab).

Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur). Mir ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Sie können die Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch jederzeit nutzen. Sie müssen zunächst ein Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis laden. Dafür muss die eID-Funktion
eingeschaltet sein. Sie erhalten Ihr Signaturzertifikat bei einem zugelassenen Signa-turanbieter, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie im Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de/ (Öffnet in einem neuen Tab).

Zur Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine separate Signatur-PIN, die Sie beim Nachladen des Signaturzertifikats selbst setzen können.

Weiterhin benötigen Sie ein Standard- bzw. Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad, um Ihre PIN einzugeben. Bitte beachten Sie hierbei die Anleitung der jeweiligen Softwareanwendung.

Den Verlust Ihres neuen Personalausweises müssen sie unverzüglich bei Ihrem Signaturanbieter melden und die Funktion sperren lassen. Bitte beachten Sie, dass die Signaturfunktion nicht automatisch gesperrt wird, wenn Sie sich lediglich bei der Personalausweisbehörde melden. Sie müssen sich zusätzlich unverzüglich an Ihren Signaturanbieter wenden.

Das Aushändigungsverfahren für den neuen Personalausweis wird sich im Bürgerbüro Offenbach am Main ab
01. November 2010 grundlegend ändern. Bisher wurden die Personalausweise an der Kasse ausgegeben. Dies ist aufgrund des erhöhten Aufwandes zukünftig nicht mehr möglich. Die Ausgabe erfolgt ab 01. November 2010 an einem separaten Beraterplatz. Bei Ausgabe des neuen Personalausweises müssen Sie eine Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes, sowie eine Erklärung, ob Sie die eID-Funktion nutzen möchten, unterzeichnen.

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen ab 01. November 2010

Antragsstellende Person ab 24 Jahren 28,80 € (Ausweis 10 Jahre gültig)
Antragsstellende Person unter 24 Jahren     22,80 € (Ausweis 6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung im Ermessen der ausstellenden Behörde
Vorläufiger Personalausweis

10,-€


Weitere Gebührenregelungen

  • Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN     
    bei der Ausgabe oder Einschaltung der eID-Funktion
    bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
    mit Setzen der persönlichen 6-stelligen PIN
  • gebührenfrei


     
  • Nachträgliches Einschalten der eID-Funktion
  • 6,-€ 
  • Ausschalten der eID-Funktion
  • gebührenfrei
  • Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
    (z.B. PIN vergessen)
  • 6,-€
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • gebührenfrei
  • Sperren der eID-Funktion im Verlustfall
  • gebührenfrei
  • Entsperren der eID-Funktion
  • 6,- €
  • Kosten für das Aufbringen eines
    elektronischen Signaturzertifikates
  • Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Die Einführung des neuen Personalausweises ist mit hohem Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenbacher Bürgerbüros und einem Gewöhnungsprozess verbunden. Derzeit werden im Rahmen von internen Schulungen die notwendigen Kenntnisse vermittelt und in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum die technischen Voraussetzungen für die Einführung des neuen Personalausweises geschaffen. 

Planung des Kundenbetriebs für die Umstellungsphase

Pro Jahr stellt das Bürgerbüro normalerweise rund 11.000 Personalausweise aus. Es ist im Vorfeld schwer einzuschätzen, wie sich die Zahl der Antragsteller mit dem Start des neuen Personalausweises entwickeln wird. Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs kann es zu längeren Wartezeiten für die Kunden kommen.

Eine personelle Verstärkung des Bürgerbüros ist nur in sehr engen Grenzen möglich. Die Stundenzahl der Teilzeitkräfte wurde im Umfang einer halben Stelle erhöht. Auf Minijob-Basis werden weitere Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ämtern der Stadtverwaltung stundenweise zur Unterstützung der Stamm-Mannschaft eingesetzt.

Als mögliche Maßnahme zur Steuerung großer Kundenmengen ist denkbar, zum Beispiel zwei bis drei Nachmittage pro Woche gezielt nur für die Bearbeitung von Ausweisanträgen zu reservieren. Kunden mit Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten müssten dann auf andere Zeiten ausweichen.

Auch denkbar ist eine Variante, in der Ausweisanträge nur nach vorheriger Terminvergabe gestellt werden können.

Auch die Produktionszeit in der Bundesdruckerei kann durch die Umstellung in der Anfangsphase verlängert sein. Die bis zum 31. Oktober gestellten Anträge müssen noch nach dem alten Verfahren bearbeitet werden, bevor die Produktion der neuen Ausweise startet. Normalerweise liefert die Bundesdruckerei bestellte Ausweise nach drei bis vier Wochen, während der Umstellung kann es sicher etwas länger dauern.

Für Notfälle können nach wie vor vorläufige Personalausweise ausgestellt werden – diese sind wie bislang auch natürlich ohne elektronische Zusatzfunktionen.

Für das Jahr 2011 ist eine zusätzliche Stelle für das Bürgerbüro beantragt, die nach Beschluss des Haushalts und der erforderlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums jedoch frühestens Mitte nächsten Jahres besetzt werden kann.

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