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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach rechnet mit Sieg im Streit um den Flughafenausbau

27.01.2010 – 27. Januar 2010: Im juristischen Streit gegen eine neue Nordwestbahn auf dem Frankfurter Flughafen geht die Stadt Offenbach mit Optimismus in die nächste Instanz. Die AG Flughafen erarbeitet aktuell die Begründung für den Revisionsantrag gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. Der hatte zwar ein absolutes Nachtflugverbot für die Stunden zwischen 23 Uhr und 5 Uhr angeordnet, was für Offenbach immerhin einen Teilsieg darstellt. Grundsätzlich hat der VGH jedoch den Planfeststellungsbeschluss des Landes für den Bau der Nordwestbahn bestätigt. Dagegen zieht Offenbach jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Als Kommune ist die Stadt Offenbach revisionsberechtigt. Voraussichtlich Ende des Jahres oder Anfang 2011 wird dann in Leipzig das VHG-Urteil in allen Einzelheiten überprüft. „Im Unterschied zu anderen betroffenen Kommunen hat sich Offenbach nie generell gegen den Flughafenausbau ausgesprochen“, stellt Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß klar. Offenbach habe stets die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region anerkannt. Auch teile man die Auffassung des Flughafenbetreibers Fraport, dass der Luftverkehr einen expandierenden Markt darstelle. In einem extrem verdichteten Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet sei es allerdings unerlässlich, die Flughafenexpansion verträglich zu organisieren. Es gelte, eine Reihe von Interessenkonflikten zu bewältigen – gerade im Falle Offenbachs. Und in diesem Punkt habe es sich der VGH zu leicht gemacht, so Weiß.

Würde die Nordwestbahn gebaut, hätten laut Fluglärmschutzgesetz 75 Prozent des Stadtgebiets als Lärmschutzzonen zu gelten. Betroffen wären 131 von insgesamt 165 sogenannten schutzbedürftigen Einrichtungen im Stadtgebiet wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime. Solche Einrichtungen dürften dort nur noch mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung gebaut oder erweitert werden. Diese Einschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist für die Stadt nicht hinnehmbar. Denn das würde auch bedeuten, dass Offenbach seine Rolle als Oberzentrum nicht länger wahrnehmen kann. „Offenbach wäre geradezu stranguliert“, verdeutlicht Weiß. Die genauen Grenzen der Schutzzonen seien bisher nicht offiziell bekannt, ergänzt Fachberater Dieter Faulenbach da Costa. Die Stadt habe also aktuell keinerlei Planungssicherheit – beispielsweise im Zusammenhang mit dem Zehnjahresprogramm zur Sanierung und Erweiterung der Offenbacher Schulen.

Schätzungsweise 86 Millionen Euro müsste Offenbach aufwenden, um die schutzbedürftigen Einrichtungen in städtischer Trägerschaft wie Schulen oder Kitas gemäß den Auflagen mit passivem Lärmschutz auszurüsten. Wegen des flächendeckenden Lärmteppichs im Bereich der Innenstadt habe die Stadt gar nicht die Möglichkeit auf öffentliche Einrichtungen im Bereich der Schutzzone zu verzichten. Dies werde vom VGH nicht angemessen problematisiert, so Weiß. Und auch private Hauseigentümer sind betroffen: Allein in Offenbach leben laut Weiß 90.000 Menschen innerhalb der potenziellen Schutzzone, 280.000 Menschen sind es in der Gesamtregion Rhein-Main.

Laut Offenbachs Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen stellt die Revision das gesamte VGH-Urteil auf den Prüfstand. Die Mitglieder der AG Flughafen sind dennoch zuversichtlich, dass das absolute Nachtflugverbot für alle planmäßigen Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr auch vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben wird. Denn der Zeitrahmen werde aus dem Landesentwicklungsplan hergeleitet, wo das Nachtflugverbot als Grundsatz festgeschrieben sei. Zudem liege das Nachtflugverbot auf der Linie der sonstigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und sei auch im europäischen Vergleich mit anderen internationalen Verkehrsflughäfen durchaus Standard. Geulen: „Wir fühlen uns sehr stark. Es wird keine Einschränkung der Rechtsgrundlage des Nachtflugverbots geben.“

Gegen den Landesentwicklungsplan für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main (LEP EFFM) von 2007 hat die Stadt Normenkontrollklage eingereicht und rechnet für Februar mit einer Entscheidung. Die Klage bezieht sich auf die Standortfrage für die neue Landebahn. Die Stadt bemängelt, dass keine angemessene Abwägung verschiedener Ausbauvarianten stattgefunden hat.

Auch bemängelt die Stadt Offenbach, dass Möglichkeiten des aktiven Lärmschutzes bisher kaum Eingang in die Planfeststellung gefunden haben. „Die Zahl der Lärmbetroffenen in der Region könnte um 100.000 verringert werden, wenn die Deutsche Flugsicherung bei der Festlegung der Anflugrouten kreativer wäre“, so Fachberater Faulenbach da Costa. Laut Weiß wären gekrümmte Anflugroten ebenso effektvoll wie steilere Anflugwinkel.

Das bestätigt auch Offenbachs Lärmgutachter Dr. Christian Maschke. Er fordert, dass auch für den Frankfurter Flughafen eine epidemologische Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen erfolgt. Über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren müsse, auch anhand ärztlicher Medikamentenverordnungen, untersucht werden, inwieweit rund um den Frankfurter Flughafen bestimmte Krankheitsbilder verstärkt auftreten. Vergleichbare Untersuchungen für die Umgebung anderer Flughäfen hätten gezeigt, dass Menschen unter der ständigen Lärmbelastung vermehrt unter Bluthochdruck oder psychischen Erkrankungen litten. Ein stressbedingt geschwächtes Immunsystem begünstige auch das Auftreten von Krebserkrankungen. „Ein solches Gutachten würde aus Zeitgründen zwar den laufenden Rechtstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht beeinflussen, könnte aber die Grundlage für die Überprüfung des Fluglärmgesetzes liefern, die 2017 ansteht“, so Maschke.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landes besteht Baurecht. Ob dieses Baurecht Bestand hat, bleibt bis zur letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung fraglich. Aktuell baut die Fraport im Kelsterbacher Wald also auf eigenes Risiko. „Ich behaupte“, sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen selbstbewusst, „wir sind so gut, dass wir in Leipzig gewinnen. Dann muss die Bahn wieder abgebaut werden.“

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