Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Regionalfonds bringt der Stadt Offenbach 8,9 Mio Euro und zeitlich vorgezogene Zuschüsse für Bürger im Süden Offenbachs - Weiß kritisiert den Fonds als viel zu klein

31.08.2012

„Der Regionalfonds ist insgesamt viel zu klein, um die Bürger und die Kommunen bei ihren Aufwendungen für baulichen Lärmschutz entlasten zu können.“ Mit dieser Kritik reagiert Stadtrat Paul-Gerhard Weiß auf die Präsentation der Vorschläge des Forums Flughafen und Region (FFR) zur Verteilung der Mittel bei der Landesregierung. Bei nur 95 Mio. EURO Barmittel für die ganze Region mit einer großen Zahl an Hochbetroffenen habe das FFR nur den Mangel verwalten können. „Dass der Fonds obendrein weitgehend aus Steuermitteln bestehe und der Verursacher FRAPORT nur wenig beitrage sei ebenfalls inakzeptabel“, so Weiß.
Konkret bringt der Fonds für Offenbach eine zeitliche Verbesserung für all jene, die schon einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschüsse zum passiven Lärmschutz haben. Dies betrifft private Liegenschaften in der sogenannten Nachtschutzzone, die fast den gesamten Offenbacher Süden bis etwa zur Linie Humboldtstraße überzieht. Insbesondere die Stadtteile Lauterborn, Buchrain, Rosenhöhe, Tempelsee, Buchhügel und den größten Teil Biebers. Nach dem Gesetz würden die Zuschüsse erst in 5 Jahren zur Auszahlung gelangen, sollen mit Hilfe des Fonds aber sofort fällig werden.

Außerdem erhält die Stadt Offenbach einen Anspruch auf 8,9 Mio EURO Fördermittel, die sie entweder für stadtstrukturelle Maßnahmen oder für ein eigenes Schallschutzprogramm verwenden kann. Mit Hilfe eines solchen Programms könnten beispielsweise auch Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der neuen Anfluggrundlinie erfolgen. Diese Bereiche fallen weitgehend „nur“ in die Tagschutzzone 2, wo kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschüsse besteht. Die Höchstsumme im Einzelfall wäre auf 4.350 EURO begrenzt, so dass rd. 2000 Haushalte bezuschusst werden können. Wie die Stadt diese Mittel einsetzt, muss aber von ihr noch entschieden werden.
Der Regionalfonds enthält nach dem Vorschlag des Koordinierungsrates des FFR 3 Rubriken zur Aufteilung der 95 Mio. EURO Barmittel: Die erste Rubrik sieht Zuschüsse für private Haushalte vor, die sich in der Tagschutzzone 1 und in besonders lauten Teilen der Nachtschutzzone befinden. In Offenbach betrifft das nur ganz wenige Liegenschaften. Die zweite Rubrik sieht Zuschüsse für passiven Lärmschutz in öffentlichen Einrichtungen vor, die sich in der Tagschutzzone I befinden. Auch hier fällt Offenbach raus. Die dritte Rubrik sieht Zuschüsse für Kommunen vor, die mindestens 20% unter die Bauverbotszonen des Fluglärmschutzgesetzes fallen (alle Schutzzonen). Hier bekommt Offenbach aufgrund seiner starken Betroffenheit und der Größe der Stadt mit 8,9 Mio. EURO die größte Summe. Ursprünglich waren nur 4 Mio. EURO für Offenbach vorgesehen. Doch konnte dies in den Verhandlungen aufgestockt werden.

Erläuterungen und Hinweise