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Stadt Offenbach

Lärmaktionsplan Hessen: Offenbacher nicht bereit zu Sonderopfer

12.10.2012 – Der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidenten macht es nochmal deutlich: geschätzte 87.556 Offenbacherinnen und Offenbacher befinden sich in der Tag-Schutzzone 2 mit einer Fluglärmbelastung von 55-60 dB(A), 36.830 Offenbacherinnen und Offenbacher nachts mehr als 50 dB bzw. 6 x 53 dB (A) Innenpegel. Damit sind tagsüber mehr Offenbacher durch erheblichen Fluglärm belastet als Frankfurter, Wiesbadener und Darmstädter zusammen.

Bereits Ende letzten Jahres nahmen Offenbacher Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Offenbacher Stadtteilen die damals schon bekannte Belastungsprognose für Offenbach zum Anlass, in einer Petition an den Deutschen Bundestag Regelungen zu verlangen, die ein verträgliches Miteinander von Verkehrsflughäfen und Anwohnern ermöglicht. Sie forderten Lebensqualität statt Lärmteppich, Kinderschutz statt Bauverbote für Kitas und Schulen, Lärmobergrenzen statt Dauerschallpegel, aktiver Lärmschutz statt Almosen für Betroffene, Nachtruhe statt Nachtflugbetrieb.

Mehr als 14.000 Bürgerinnen und Bürger hatten die Petition unterzeichnet, die im Juli dem für Stadt und Kreis Offenbach zuständigen Bundestagsabgeordneten Peter Wichtel zur Einreichung an den Petitionsausschuss des Bundestages von Dr. Diefenbach, Waltraud Falkenberg, Professor Dr. Ansgar Klimke, Andreas Leonhardt, Uli Mertens, Amtsgerichtspräsident i.R. Wilhelm Uhl, Frank Weber und Katja Werner übergeben wurde und derzeit im Petitionsausschuss zur Beratung vorliegt.

Keine sichere Entlastung für Offenbach
Die Offenbacher Petitionsverfasser sehen durch die im Lärmentwicklungsplan beschriebenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht die ausreichende Entlastung für Offenbach sichergestellt. Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sei weiterhin nötig, eine Bündelung des gesamten Anflugverkehrs über großflächige Siedlungsgebiete wie in Offenbach dürfe es zukünftig nicht mehr geben.

„Wenn Fluglärm solche Ausmaße annimmt, dass dadurch in einer Großstadt großflächig Bauverbote für Kitas und Schulen ausgesprochen werden müssen, läuft was schief im Lande!“, so Frank Weber, Mitverfasser der Fluglärmpetition. Die Flugbewegungen über Offenbacher Stadtgebiet müssten deshalb soweit reduziert werden, dass entsprechende Restriktionen in der Kinderreichsten Großstadt Hessens nicht mehr nötig sind. Dafür stünden Instrumente wie der Flugbetriebsrichtungswechsel (Wechsel zur Betriebsrichtung 25 – Ost) und die grundsätzliche Nutzung segmentierter (gekrümmter) Anflüge zur Verfügung, mit denen gleichzeitig die Begrenzung der Flugbewegungen und des zulässigen maximalen Dauerschallpegels zum Schutze der Stadt verbindlich vorgegeben sein müssen. Die hohe Wirksamkeit des „Segmented Approach“ wird im Entwurf des Lärmaktionsplanes bestätigt, weil dadurch dicht besiedeltes Gebiet umflogen werden kann, was i.d.R. zu insgesamt deutlich weniger Betroffenen bei nur wenig neu Betroffenen durch Anflugroutenverlegung führt.

Peter Schneider fordert akzeptable Lebensbedingungen
Durch die verbindliche Nutzung aller möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen erwarten die Initiatoren der Petition eine Senkung des errechneten Dauerschallpegels in Offenbach tagsüber deutlich unter 55 dB (A), ohne andere Bewohner im Umland unzumutbar mehr zu belasten. Die „Lärmdeckelung“ durch die Begrenzung der Flugbewegungen müsse aber in dem Lärmaktionsplan des Landes Hessen verbindlich festgeschrieben werden.

Waltraud Falkenberg, Mitinitiatorin der Petition appelliert an die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger: „Machen Sie von Ihrem Recht auf Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des Landes Hessen Gebrauch, schildern Sie Ihre Lärmbetroffenheit und fordern Sie entsprechende Entlastung für sich und ihre Mitbürger in unserer Stadt!“

Bürgermeister Peter Schneider unterstützt die Initiative und ergänzt: „Wir sind nicht bereit für Sonderopfer. Auch Offenbacher haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und akzeptable Lebensbedingungen. Ich erwarte deshalb, dass alle möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und verbindlich festgeschrieben werden!“

Wer Argumentationshilfe für seine Stellungnahme an das Regierungspräsidium in Darmstadt sucht findet sie im Petitionstext unter www.lautgegenfluglärm.de. (Öffnet in einem neuen Tab) Die Abgabefrist endet am 19.10.2012.


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