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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach muss Grundsteuer B erhöhen

15.01.2013 – Die Stadt Offenbach muss ihren Grundsteuerhebesatz von 430 auf 500 Prozent erhöhen. Das ist eine Steigerung von etwa 16,28 Prozent. Auf die Notwendigkeit der Änderung des Hebesatzes hat das Hessische Finanzministerium die Stadt im Entwurf des Konsolidierungsvertrags zum sogenannten Schutzschirm hingewiesen. Der Magistrat hat auf seiner Sitzung am Mittwoch, 9. Januar, eine entsprechende Vorlage zur Anhebung verabschiedet, über die die Stadtverordnetenversammlung abschließend entscheiden muss.

Stimmt das Parlament dem Antrag zu, gelten die neuen Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar und sind erstmals beim Steuertermin am 15. Februar 2013 zu zahlen. Eigentümer von Immobilien haben im Jahr 2012 rund 19 Millionen Euro an Grundsteuer gezahlt. Die Mehreinnahmen nach der Hebesatzerhöhung schätzt das Kassen- und Steueramt auf rund 3 Millionen.

Grundsteuer B muss für bebauten und unbebauten Grundbesitz bezahlt werden. Grundlage ist der nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Auf Basis dieses Einheitswertes setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest. Der Einheitswert liegt fast immer unter dem Marktwert der Immobilie. Kriterien für die Errechnung des Einheitswertes sind beispielsweise Grundstücksart, Baujahr und die Ausstattung der Immobilie. An die Festlegung der Höhe dieses Messbetrags ist die Stadt Offenbach gebunden. Einwendungen gegen Messbescheide sind nur beim zuständigen Finanzamt möglich.

Für die Berechnung der Grundsteuer wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Bei einer Eigentumswohnung mit einem Einheitswert von 10.000 Euro beträgt die Höhe des Messbetrags 35 Euro (3,5 Promille von 10.000 EUR). Bei einem Hebesatz von 500 müsste eine jährliche Grundsteuer von 175 Euro gezahlt werden, bisher bei einem Hebesatz von 430 Prozent 150,50 Euro. Hausbesitzer können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen.

Offenbach hatte bislang den niedrigsten Hebesatz aller hessischen Großstädte. (Frankfurt 460 v.H., Wiesbaden 440 v.H., Kassel 490 v.H. und Darmstadt 460 v.H.). Der Offenbacher Spitzenplatz nach der Anhebung wird wahrscheinlich nicht von Dauer sein, da ähnliche Auflagen für alle anderen Kommunen, die unter den Schutzschirm schlüpfen wollen, gelten. Auch in vielen anderen Städten in Hessen wurden bereits entsprechende Erhöhungen beschlossen.


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