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Stadt Offenbach

Keine Fristverlängerung: BM Schneider fordert Luftqualitätsplan

12.03.2013 – Der Offenbacher Bürgermeister Peter Schneider hat das Land Hessen aufgefordert, endlich den Luftqualitätsplan für die Region Rhein-Main zu verabschieden. In einem Schreiben an die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich und Wirtschaftsminister Florian Rentsch verlangt er vom Land zu handeln, da die EU-Kommission mit Beschluss vom 20. Februar die Verlängerung der Fristen für das Erreichen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte NO2 in verschiedenen Luftqualitätsgebieten ablehnt.

Schneider schlägt dem Land außerdem vor, die Grundlagen für ein gemeinsames Handeln bei der Luftreinhalteplanung zu schaffen. „Stickoxyde und Feinstaub halten sich nicht an Stadtgrenzen. Wir müssen gemeinsam planen und umsetzen. Reine Luft ist ein wichtige Qualität für die Menschen, die hier wohnen und arbeiten“.

Gute Luftqualität ist Voraussetzung für Lebensqualität
Peter Schneider: „Die EU-Kommission hat jetzt ein Machtwort gesprochen. Das Land muss endlich aktiv werden. Das Spiel auf Zeit ist aus. Verstöße gegen EU-Recht sind meist mit hohen Bußgeldern verbunden. Dieses Geld ist für Maßnahmen zur Senkung der Luftbelastung sinnvoller angelegt. Unsere Region ist dicht besiedelt. Eine gute Luftqualität ist Voraussetzung für Lebensqualität. Nur so bleiben unsere Stadt und die Region als Wohn- und Arbeitsstandort attraktiv. Im Ballungsraum Rhein-Main müssen gleiche Regelungen gelten. Das Thema Luftreinhaltung ist für alle Städte hier ein gemeinsames Problem. Nach der Entscheidung der EU-Kommission erwarte ich vom Land, konkrete Schritte auf dem Weg zu einer regionalen Umweltzone.“

„Seit Dezember 2010“, so Peter Schneider weiter, „hat die Stadt Offenbach eine Entscheidung des Hessischen Umweltministeriums eingefordert. Die Menschen, die in unserer Stadt leben, haben einen Rechtsanspruch auf saubere Luft, nicht erst zum 1. Januar 2015, sondern laut der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz bereits seit dem 1. Januar 2010, dem Datum der Rechtsverbindlichkeit der NO2-Grenzwerte“.


Der Beschluss der EU-Kommission vom 20. Februar lehnt in wesentlichen Aussagen die Verlängerung der Fristen für das Erreichen der NO2-Grenzwerte in verschiedenen Luftqualitätsgebieten ab. Besonders genannt wird auch die Region 19, der Ballungsraum Rhein-Main. Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung maßgeblich damit, dass der NO2-Jahresmittelwert im Jahr 2015 an den Orten der Überschreitungen trotz der geltenden und der zusätzlichen Maßnahmen voraussichtlich weiterhin über dem zulässigen Wert von 40 µg/ m³ liegen wird. Die Kommission“, so Peter Schneider weiter, „verweist darauf, dass strengere Minderungsmaßnahmen in die entsprechenden Luftqualitätspläne aufzunehmen sind. Die Kommission differenziert nicht zwischen den einzelnen Städten sondern genehmigt ein komplettes Gebiet nicht".

Länder und Städte müssen dringend handeln
Nach der Prognose 2015 kann in allen betroffenen hessischen Luftreinhalteplänen der NO2-Grenzwert nicht eingehalten werden. Die Kommission hat die Überschreitung der nationalen Emissionshöchstmengen für Stickoxide im Jahr 2010 bemängelt und den Bund zur Einhaltung erforderlichen Anstrengungen angemahnt. Länder und Städte müssen dringend handeln, weil das geltende EU-Recht Deutschland zu einer Vertragsstrafe verpflichten kann. Dann müssen auch Länder und Kommunen zahlen. Die Strafe kann umgangen werden, wenn im Luftreinhalteplan alle zur Verfügung stehenden wirksamen Maßnahmen ausgeschöpft und deren Umsetzung in den Berichten der EU-Kommission dokumentiert werden. Diese Nachweise müssen die Städte erbringen, auch wenn selbst bei der Durchsetzung aller Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, die Grenzwerte einzuhalten.“

Die Verwaltung der Stadt Offenbach ist auf die Anforderungen gut vorbereitet. Wichtige Punkte in dem beschlossenen Maßnahmenkatalog sind: Gezielte Schritte an den sogenannten Hot Spots -also den besonders belasteten Orten- wie beispielsweise umweltorientierte Verkehrssteuerung, Verkehrslenkung und Umweltzonen. Attraktive Alternativen zum Auto sollen gestärkt werden. Maßnahmen sind: Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Fahrradinfrastruktur sowie Förderung der Multi- und Intermodalität. Die Stadtplanung soll auf eine verkehrssparsame Siedlungsentwicklung achten, das Mobilitätsmanagement soll ausgebaut werden und zum Lärmschutz ein LKW-Durchfahrtsverbot in der Mainstraße gelten. Schon seit dem Jahr 2005 wird in Offenbach die Luftbelastung berechnet und gemessen, die Hot Spots sind ermittelt. Im Mai 2010 hat der Magistrat dem Umweltministerium ein Bündel von sieben prioritären, verkehrlichen Maßnahmen zur Abstimmung und Aufnahme in den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum überreicht.

Peter Schneider: „Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main aus der Feder des Hessischen Umweltministeriums ist noch immer nicht rechtskräftig, weil das Einvernehmen zwischen dem hessischen Umwelt- und Verkehrsministerium über den Maßnahmenkatalog fehlt. Strittig sind insbesondere die Umsetzung der Umweltzone und das Lkw-Durchfahrtsverbot. Die im Teilplan für die Stadt Offenbach bisher von den Ministerien ausgewiesenen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung in der Luft bleiben weit hinter den machbaren und auch erforderlichen Möglichkeiten zurück, da Vorschläge der Stadtverordneten für Schadstoffreduzierende Maßnahmen nicht aufgegriffen wurden.

Grenzwerte werden überschritten
Die Belastungen mit Stickoxiden als auch mit Feinstaub sind in Offenbach deutlich zu hoch. Beim Feinstaub werden laut Mitteilung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie an den so genannten Hot Spots in Offenbach - den besonders stark befahrenen Straßenabschnitten der Bieberer Straße, der Main- sowie der Unteren Grenzstraße – die Grenzwerte überschritten. Erst wenn der Luftreinhalteplan in Wiesbaden in Kraft gesetzt wird, kann auf kommunaler Ebene der Maßnahmenkatalog umgesetzt werden“.

In Offenbach liegen diese Umsetzungspläne bereits seit Jahren vor. Der 2007 erstellte und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verkehrsmanagementplan enthielt bereits Überlegungen zu einem LKW-Durchfahrtsverbot in der Mainstraße und einer Umweltzone in der Innenstadt, damals noch lokal begrenzt auf das Gebiet um die Mainstraße und die Berliner Straße östlich der Kaiserstraße. Diese Variante der Umweltzone greift das 2008 erstellte Luftreinhalte- und Lärmminderungskonzept wieder auf und schlägt weitere Schritte vor.

Am Dienstag, 12. März, gibt es auf Bundes-Länderebene ein Strategietreffen. „Im Sinne der EU-Kommission“, so Peter Schneider, „die auf freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen Bund, Regionen und den lokalen Verantwortlichen setzt, ist, dass alle Gebietskörperschaften in einem Ballungsraum an einem Strang ziehen. Die EU muss Gelder bereit stellen, damit in Ballungsräumen die Maßnahmen konzertiert und gemeinsam angegangen werden können. Das Problem der Luftbelastung betrifft alle gleich. Die Städte sind in der gegenwärtigen finanziellen Situation alleine fast handlungsunfähig. Es macht keinen Sinn, dass jede Kommune eine eigene Umweltzone plant oder eigene Lösungen für einen umweltbasierten bzw. immissions-abhängigen Verkehrsrechner konzipiert und wir uns gegenseitig die Staus vor die Türe stellen, wenn die Maßnahmen sich vom Grundsatz her doch immer sehr ähnlich sind“. Die Situation fordere, so der Bürgermeister weiter, regionale Lösungen beziehungsweise im Einzelfall auch für landesweite Regelungen. Gleichzeitig müsse über Zuständigkeiten nachgedacht werden. Dies könnte auch bedeuten, dass die Regionen ihren Luftreinhalteplan gemeinsam aufstellen und das Land nicht mehr zuständig sei.

Maßnahmen müssen umgesetzt werden
Schneider: „Die gemeinsame Strategie muss einerseits für kurzfristig greifende Maßnahmen wie Umweltzone, Lkw-Durchfahrtsverbot oder Tempo 30-nachts auf Hauptstraßen oder Grüne Welle gelten, aber andererseits auch für die mittel-und langfristig wirksamen Maßnahmen wie Citylogistik, Citymaut, Carsharing und Elektromobilität. Elektromobilität ist sicher ein Baustein der in der Zukunft helfen kann, unsere Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Gleichzeitig liegt hier auch eine Lösung für unsere lärmgeplagten Bewohnerinnen und Bewohner in den Innenstädten“.

„Aktuell heißt das“, so Schneider abschließend, „die lokalen und auch die verhaltensabhängigen Maßnahmen wie Radverkehrsförderung, Stärkung des Umweltverbundes oder das schulische und betriebliche Mobilitätsmanagement, die einer sehr intensiven Betreuung und Beratung der Bevölkerung bedürfen, zu forcieren. Da wir nicht genug Geld für Straßenumbauten haben, ist dies eine realistische Option.“

Daten zur Info:

Grenzwerte für Feinstaub (PM10):
• Jahresmittelwert: 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft)
• Tagesmittelwert 50 µg/m³ (darf nicht öfter als an 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden)
Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2):
• Jahresmittelwert 40 µg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft)
• Einstundenmittelwerte 200 µg/m3 (darf nicht öfter als 18mal im Kalenderjahr überschritten werden)

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