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Stadt Offenbach

„Frankfurt braucht die gleiche Lärmobergrenze wie Berlin“ – Bürgermeister Peter Schneider sieht Landesregierung nach OVG-Urteil unter Druck

26.04.2013 – Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 25. April zum Lärmschutz am Flughafen Berlin Brandenburg erhöht auch in Hessen den politischen Druck auf Einführung einer verbindlichen Lärmobergrenze.

Gemeinsam mit der Frankfurter Umwelt- und Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig, spricht sich der Offenbacher Umweltdezernent, Bürgermeister Peter Schneider, dafür aus, die strengen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen BER auch zur Grundlage für den aktiven und passiven Schallschutz im Rhein-Main-Gebiet zu machen: „Keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) am Tag in Innenräumen, und das ehrlich berechnet: das muss auch die Devise für Offenbach und die Region sein“, so Schneider wortgleich wie seine Frankfurter Kollegin Heilig. Laut dem gestern verkündeten Urteil haben Eigentümer von Grundstücken im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich beziehungsweise Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum, die sicherstellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere Maximalpegel als 55 dB(A) in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten.

Es ist mir bewusst, so Schneider, dass das Urteil zunächst nur für Berlin-Brandenburg aber nicht für das Gebiet um den Frankfurt Flughafen gelte. Auf Dauer könne es in Deutschland jedoch keine unterschiedlichen Rechte geben. „Die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner muss überall nach denselben Kriterien geschützt werden.“
Das Berliner Urteil zeige aber auch, dass wirksamer Schallschutz teuer sei. Nach den Berliner Maßstäben müssten Fraport und die Landesregierung den Lärmschutzfonds für Frankfurt um ein Vielfaches aufstocken, weil die so genannten Schutzzonen viel größer gezogen werden müssten. „Überall, wo der Fluglärm in der Wohnung ein normales Gespräch übertönt, müssen Fraport und das Land für Abhilfe sorgen“ forderte Schneider gemeinsam mit Heilig. Ein Lärmpegel von 55 dB(A), wie er für Berlin-Brandenburg festgelegt wurde, entspricht in etwa der Lautstärke eines Gesprächs.


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