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Stadt Offenbach

Ordnungsdezernent erhöht Fußstreifen in der Innenstadt

27.05.2014 – Anlässlich der jährlichen Zielvereinbarungsgespräche mit dem Ordnungsamt hat Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Felix Schwenke veranlasst, dass die Präsenz der Fußstreifen durch die Stadtpolizei in der Offenbacher Innenstadt und in den S-Bahn-Stationen ausgeweitet wird. Sie sind für Schwenke ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des Ordnungsamtes.

In diesem Jahr sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes mindestens 2.000 Personenstunden in der Fußgängerzone und in den Innenstadtbahnhöfen ableisten. Dies entspricht einer Steigerung von 42 Prozent gegenüber der Vorgabe für 2013. Damals sollten Fußstreifen insgesamt 1.400 Stunden unterwegs sein, tatsächlich waren sie es 1.516 Stunden lang. Die neue Zielvorgabe traf Ordnungsdezernent Dr. Felix Schwenke in Gesprächen mit dem Ordnungsamt.

Berücksichtigt man die real geleisteten Stunden aus 2012 von damals 1.460 Stunden, hat Schwenke dafür gesorgt, dass in diesem Jahr 37 Prozent mehr Stunden als noch vor zwei Jahren geleistet werden. Vergleicht man nur die Zielvorgaben, stieg die Zahl der Personenstunden im Fußdienst seit Schwenkes Amtsantritt im Jahr 2012 sogar um 100 Prozent. Vor zwei Jahren hatte das Ordnungsamt noch mindestens 1.000 Stunden zu absolvieren.

Mit der nun doppelt so hohen Vorgabe will Schwenke gewährleisten, dass montags bis samstags mindestens eine Doppelstreife der Stadtpolizei für täglich drei Stunden in der Innenstadt und der S-Bahn-Station unterwegs ist. Eine Herausforderung für das Ordnungsamt, das nur über eine Dienstgruppenstärke von derzeit höchstens fünf Personen pro Schicht verfügt und vielfältige andere Aufgaben zu bewältigen hat.

Wichtig ist die Präsenz der Stadtpolizisten in erster Linie zur allgemeinen Vorbeugung von Kriminalität. Zweiter Schwerpunkt der Streifentätigkeit ist, die Einhaltung der „Offenbacher Straßenordnung“ zu überprüfen – dazu gehören die Bestimmungen über störendes Verhalten, Straßenmusik und der Leinenzwang für Hunde. Besonderes Augenmerk wirft Schwenke hierbei im Kampf gegen Bettelei. Dritter Punkt ist die Einhaltung der „Offenbacher Abfallsatzung“: Die Fußstreifen achten im Sinne eines ordentlichen Erscheinungsbildes der Innenstadt darauf, dass achtlos weggeworfener Kleinmüll (einschließlich Zigarettenkippen) geahndet wird. Vierter Punkt ist die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung: So sanktionieren die Stadtpolizisten jene Mitbürger, die die Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern befahren.

Beim Streifendienst in den S-Bahn-Stationen achten die Ordnungsfrauen und -männer ebenfalls auf kleine und große Müllsünder sowie Raucher: Auf Bahnhöfen gilt ein generelles Rauchverbot. Insbesondere der Aufenthalt von rauchenden Personen auf den Treppen ist dem Ordnungsdezernent ein Dorn im Auge.

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