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Stadt Offenbach

Festlegung der Flugrouten: Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

12.03.2014 – Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Forderung der Stadt Offenbach nach Maßnahmen zu lärmreduzierten Flugverfahren im Oktober 2013 ablehnte, hat die Stadt Offenbach jetzt Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgerichtshof eingelegt.

In dem Verfahren klagt die Stadt Offenbach gegen die Endanflugrouten 25 R und 25 L sowie gegen die daraus resultierenden Siedlungsbeschränkungen: denn gemäß § 4 FlugLärmG gelten damit rund 80% des Stadtgebietes als Lärmschutzbereiche und unterliegen bau- und planerischen Restriktionen.

Während das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für Flugroutenverfahren zum Flughafen BER die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, lehnt der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine solche aufgrund der erfolgten Planfeststellung für die neue Startbahn Nord-West grundsätzlich ab. Gegen die Entscheidung der Nichtzulassung einer Revision hat die Stadt Offenbach jetzt fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Für Bürgermeister Peter Schneider ist der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft, auch er sieht die vorgetragene Betroffenheit der Stadt Offenbach vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht ausreichend berücksichtigt: „Diese Entscheidung ist ein Frontalangriff auf die Kommunale Selbstverwaltung. In den sogenannten Lärmschutzzonen liegen 228 schutzbedürftige Einrichtungen, darunter 14 Kinderhorte, 32 Grippen und Krabbelstuben, 37 Kindergärten und Kindertagesstätten, 33 Schulen, 22 Seniorenheime und Seniorenwohnanlagen und 8 Behinderteneinrichtungen. Zudem sind zwei Drittel unserer 120.000 Einwohner durch die angefochtenen Endanflugverfahren erheblich von Fluglärm betroffen.“
Nachdem der Bau der Bahn nicht verhindert werden konnte, gehe es nun darum, den Flugverkehr verträglich zu gestalten, so Schneider weiter. Für Offenbach bedeute dies, auch weiterhin für die Verlegung der Flugrouten zu kämpfen. Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen vertritt die Stadt Offenbach und stellt fest, dass das angefochtene Urteil die tatsächliche Betroffenheit der Kommune weder festgestellt, noch in ihrer Entscheidung hinreichend berücksichtigt hat: „Das angefochtene Urteil beruht auf der Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht und der gebotenen Untersuchungstiefe der zu erwartenden Betroffenheiten bei prognostischen Flugroutenplanungen und divergiert damit auch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.“

Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Annahme der Beschwerde ist nicht vor Herbst zu rechnen. Bürgermeister Peter Schneider sieht die Belange der Stadt Offenbach wirklich sehr substantiiert vorgetragen, so „dass es dem Bundesverwaltungsgericht schwer fallen wird, die Beschwerde zurückzuweisen.“


 

 

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