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Stadt Offenbach

Fluglärm: Unabhängiges Expertengremium bestätigt Offenbacher Forderungskatalog

04.04.2014 – Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat am 26. März in Berlin das Sondergutachten "Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" an Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) übergeben. „Die Problemanalysen und daraus abgeleiteten Handlungsanweisungen sind nahezu identisch mit den zehn Punkten unseres im September vorgelegten Strategiepapiers“, so Bürgermeister und Flughafendezernent Peter Schneider: „Auch die Experten des SRU sehen den Lärmschutz der Bürger vom Gesetzgeber noch nicht ausreichend gewürdigt.“

 

Rund 490.000 Flugbewegungen gab es seit Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn zwischen Oktober 2011 und 2012, nur in drei Monaten des Jahres wurde Offenbach nicht mit Betriebsrichtung 25, also im Landeanflug, überflogen. 80 Prozent des Stadtgebietes liegen in Lärmschutzzonen, von 254 bestehenden schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern liegen 228 in Bauverbotszonen.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Magistrat einen zehn Punkte umfassenden Forderungskatalog zur Entlastung der Offenbacher Bürger beschlossen. Dieser enthält unter anderem die Forderung nach der Senkung der Lärmobergrenze auf 50 dB(A) am Tag sowie einer Erhöhung des Anflugwinkels auf 3,5 Grad. Weiterhin die Festschreibung der Flugbewegungen auf 300.000 im Jahr und die erneute Forderung nach einem Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.

Gestützt werden diese Forderungen nun durch das vorgelegte Gutachten. Auch die Experten des SRU plädieren für ein objektives Grenzwertsystem, das die Fluglärmbelastung nach oben begrenzt (vgl. Punkt 8 des Gutachtes), denn: „Die gesetzliche Regelung der Fluglärmproblematik im Luftverkehrsrecht ist unterentwickelt.“ Ebenfalls bestätigt wird die Forderung der Stadt Offenbach nach einer vorgeschalteten, ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung: „Bereits die staatlichen Schutzpflichten hinsichtlich der Grundrechte der Lärmbetroffenen,“ (…) „gebieten es, die Öffentlichkeit auf der Ebene der Festsetzung der Flugrouten zu beteiligen.“ (Punkt 4 des Gutachtes).

Gleiches gilt für das von Offenbach geforderte Nachtflugverbot: dem Schutz vor unzumutbarem Fluglärm müsse ein erhöhtes Gewicht zukommen, vor allem sei der besonderen Bedeutung der ungestörten Nachtruhe Rechnung zu tragen, schreiben die Experten in ihrem Gutachten (Punkt 12 im Gutachten „12. Abwägungskriterien bei der Festlegung der Flugrouten benennen“). Auch in Fragen des aktiven Lärmschutzes sieht Peter Schneider die Position der Stadt Offenbach durch das Gutachten gestärkt. So heißt es im Sondergutachten: „Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind für die Betroffenen vorteilhafter als passiver Lärmschutz, weil sie den Lärm an der Quelle reduzieren, auch im Freien wirksam werden und jene Anwohner entlasten, die keinen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen geltend machen können. Lärmschutz sollte daher grundsätzlich vorrangig durch aktive Lärmschutzmaßnahmen verwirklicht werden.“ (vgl. Punkt 9 )

Der Gesetzgeber sei nun erneut aufgefordert, das Grundrecht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit und die wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrsgesellschaften besser auszutarieren: „Es geht nicht an, dass die Zumutbarkeit – und damit gesundheitliche Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger - hinter der Flüssigkeit des Flugverkehrs zurückstehen muss“, so Schneider weiter und verweist auf den Ausblick des Gutachtens. Dort heißt es, dass das bestehende Luftverkehrsrecht aus historischen Gründen den Luftverkehr gegenüber dem Lärm- und Umweltschutz privilegiert: „In der Folge fehlt es bis heute an konkreten Vorgaben zum Umgang mit Fluglärm.“ (vgl. Kurzfassung des Sondergutachtens, 2014, S. 12).

Der SRU wurde 1972 von der Bundesregierung als erste unabhängige wissenschaftliche Institution zur Beratung für die deutsche Umweltpolitik eingerichtet. Er besteht aus sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten und hat seinen Sitz in Berlin.

Die Kurzfassung des Sondergutachten des Sachverständigenrates in Umweltfragen finden Sie hier: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.html  

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