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Stadt Offenbach

Bürgermeister Peter Schneider: Sportförderung ist Pflichtaufgabe!

27.06.2014 – In der aktuellen Diskussion über die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs meldet sich Offenbachs Bürgermeister und Sportdezernent mit deutlichen Worten: „Die vom Finanzministerium vertretene Auffassung zur Bewertung der Sportförderung kann so nicht stehen bleiben. Dort wird allen Ernstes die Sportförderung zu 100 % als freiwillige Aufgabe betrachtet. Angesichts der für eine Stadt wie Offenbach unverzichtbaren und sehr wertvollen Leistungen, die unsere Sportvereine für unser Gemeinwesen erbringen, muss diese Einstufung unbedingt korrigiert werden!“

Bürgermeister Schneider verweist darauf, dass in der Hessischen Verfassung in Artikel 62 a der Schutz des Sports eindeutig als Aufgabe auch der Gemeinden festgeschrieben ist. Dort findet sich der Satz: „Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
„Ich begrüße es, dass ich mit der Auffassung nicht alleine bin, dass Leistungen der Kommunen zur Förderung des Sports nicht als freiwillige Leistungen anzusehen sind. Der Landessportbund Hessen, der Hessische Städtetag und unser Sportkreis haben sich ebenso klar geäußert wie Innenminister Peter Beuth. Sie verweisen dabei zu Recht auf einen Erlass des damaligen Hessischen Innenministers Volker Bouffier von 2007 an die Regierungspräsidien. Die Stadt Offenbach wird sich in allen Gremien und Gesprächen dafür einsetzen, dass die Sportförderung als Pflichtaufgabe definiert wird. Was wir derzeit in diesem Bereich tun, ist schon wenig genug – noch weniger geht nicht!“, so Bürgermeister Schneider.

Anlagen:
Erlass HMdI vom 04. Oktober 2007, S. 1
Auszug Publikation „Sport in Hessen“ 10/14, S. 8

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