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Stadt Offenbach

Umweltzone: Kooperation bei Ausnahmegenehmigungen

17.11.2014 – Seit zwei Jahren kooperieren Frankfurt, Wiesbaden und Mainz bei der gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die ohne grüne Plakette die Umweltzonen der drei Kommunen befahren dürfen. In Vorbereitung der Einrichtung einer Umweltzone in Offenbach zum 1. Januar 2015 tritt nun auch Offenbach dieser Kooperation bei, so dass künftig auch von der Stadt Offenbach ausgestellte Ausnahmegenehmigungen von Frankfurt, Wiesbaden und Mainz akzeptiert werden.

Zu diesem Zweck erneuern und erweitern Frankfurt, Wiesbaden und Mainz ihre bereits bestehende Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen. Damit dürfen künftig auch Fahrzeuge mit Offenbacher Kennzeichen, die über eine solche Ausnahmegenehmigung verfügen, in allen vier Umweltzonen verkehren. Umgekehrt akzeptiert Offenbach die Ausnahmegenehmigungen der anderen drei Kommunen.

Die kommunale wie auch Ländergrenzen übergreifende Vereinbarung wurde am Montag, 17. November 2014, im Offenbacher Rathaus von dem Verkehrsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Stefan Majer, der Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Stadt Mainz, Katrin Eder, dem Stadtrat der Stadt Wiesbaden, Dieter Schlempp, und dem Umweltdezernenten der Stadt Offenbach am Main, Bürgermeister Peter Schneider, unterzeichnet.
Für die vier Dezernenten ist dieser Schritt ein ganz entscheidender auf dem Weg zu einer gemeinsamen, regionalen Umweltzone: „Diese muss letztlich das große Ziel für uns alle zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sein“, betonte der Gastgeber, Offenbachs Bürgermeister Peter Schneider. „Denn nur gemeinsam können wir die Luftqualität über unsere Stadtgrenzen hinweg verbessern.“

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Regelungen Frankfurts zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in eine Umweltzone ohne grüne Plakette von den weiteren Städten im Rhein-Main Gebiet mit einer Umweltzone – Wiesbaden, Mainz und künftig Offenbach – übernommen werden. Damit gelten die jeweils von den beteiligten Kommunen ausgestellten Ausnahmegenehmigungen gleichermaßen in allen vier Umweltzonen. Auch die Höhe der Gebühren wird gleich sein.

Erleichterungen für Antragssteller durch gewerbefreundliche Handhabe

Für die Antragssteller bedeutet dies eine große Erleichterung: Sie müssen nur in einer der vier Städte eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese ist dann im Original gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe auszulegen und in allen vier Städten gültig. Die Beantragung weiterer Ausnahmegenehmigungen entfällt.

Wiesbadens Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz lobte die Erweiterung der Vereinbarung als ein weiteres Beispiel für die gute interkommunale Zusammenarbeit der Städte in der Rhein-Main-Region. „Die Städte sind Taktgeber für Zukunftsentwicklungen und auch im Rhein-Main-Gebiet der Motor der interkommunalen Zusammenarbeit.“ Zudem betonte Dr. Franz, dass die wechselseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen nicht nur eine unbürokratische Lösung für Unternehmer und Pendler sei, deren Fahrzeuge die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten, sondern diesen damit auch Planungssicherheit in Bezug auf Umrüstung oder Neuanschaffung ihrer Fahrzeuge gegeben werde.

„Die Ausnahmegenehmigungen sind für einzelne Bürger beziehungsweise Unternehmer wirtschaftlich zwingend notwendig – auch wenn ihre Anzahl seit der Einführung der Frankfurter Umweltzone vor sechs Jahren stetig rückläufig ist“, erläutert der Frankfurter Verkehrsdezernent Stefan Majer. „Die Verwaltungen der nun vier Städte mit Umweltzonen sind daher mit der gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen auf einem bürger- und gewerbefreundlichen Weg, der unserer eng verflochtenen Region Rechnung trägt.“

„Neben den Minderungseffekten bei den Schadstoffen führt diese Kooperation sowohl für die Bürger und Handwerksunternehmen als auch für die Verwaltung zu einer Entbürokratisierung, so dass nicht für jede Stadt in Rhein-Main eine Ausnahme beantragt werden muss“, betont die Mainzer Verkehrs- und Umweltdezernentin Katrin Eder.

Das Verfahren zur Erteilung der Ausnahmegenehmigungen in Offenbach sowie die einzelnen Kriterien fußen auf den 2008 für Frankfurt festgelegten Bestimmungen und wurden in einer internen Arbeitsgruppe des Umweltamtes mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach, der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft und der Malerinnung sowie dem Ordnungsamt und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abgestimmt.

Offenbacher Luftreinhalteplan soll bis Ende des Jahres in Kraft treten

Die Umweltzone für Offenbach sowie ein LKW-Nachtfahrverbot auf der Mainstraße sollen ab Januar 2015 umgesetzt werden – beide Vorhaben sind Teil des im Luftreinhalteplan (LRP) für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach am Main, festgeschriebenen Maßnahmenkatalogs. Nachdem die Auslegung des LRP für die Öffentlichkeit inzwischen abgeschlossen ist, und das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle Einwendungen geprüft hat, wird nun die endgültige Fassung des LRP für die Stadt Offenbach erstellt. Diese wird bis Ende dieses Jahres in Kraft gesetzt.

In Offenbach kann ab Inkrafttreten der Umweltzone ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Zu Beginn gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. In dieser Zeit wird in Offenbach noch nicht kontrolliert.

Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen

Eine genaue Auflistung der ausnahmefähigen Kraftfahrzeuge und Maschinen sowie die Voraussetzungen, die für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung erfüllt sein müssen, können auf der Seite www.offenbach.de/umweltzone/  eingesehen werden. Das Ordnungsamt, das in Offenbach für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist, bereitet sich derzeit auf die Einführung der Umweltzone vor. Über die konkreten Ansprechpartner und Hilfestellungen zur Antragsstellung werden wir in den kommenden Wochen über die Presse und auf den Internetseiten der Stadt informieren.

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