Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Gegen den Wildwuchs: Stadt regelt Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros

16.05.2014 – Die Stadt Offenbach will die Ansiedlung von Spielstätten und Wettbüros klar reglementieren. Als Standorte sind künftig nur noch der Innenstadtkern sowie Teilbereiche von zwei ausgewählten Gewerbegebieten zugelassen. Das sieht das neue Vergnügungsstättenkonzept vor, das die Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai auf Antrag des Magistrats beschlossen hat.

„Wir möchten den Wildwuchs von Spielhallen und Wettbüros stoppen“, betonte Ordnungsdezernent Dr. Felix Schwenke. Grundlage hierfür sei das Bodenrecht, mit dem sich die Nutzung im Rahmen der Bauleitplanung nach städtebaulichen Zielen steuern lasse. Ein kompletter Ausschluss der Vergnügungsstätten lasse sich rechtlich nicht umsetzen, so Schwenke. „Doch wir haben die Ansiedlungsbereiche jetzt klar definiert, und wir werden die Einrichtungen konsequent aus dem restlichen Stadtgebiet ausschließen.“

Erdgeschoss bleibt auch in Innenstadt tabu

Da die Innenstadt aus Sicht des Gesetzgebers grundsätzlich als Kerngebiet gilt, ist dort eine freie Gewerbeausübung – auch für Vergnügungsstätten – zuzulassen. „Wir können Spielhallen und Wettbüros aber aus dem Erdgeschoss verbannen“, erläuterte Markus Eichberger, kommissarischer Leiter des Amts für Stadtplanung, Verkehr und Baumanagement. Erlaubt ist nach dem Konzept nur noch eine unauffälligere Ansiedlung in Unter- oder Obergeschossen sowie in Hinterhöfen.

Außerhalb der City definiert das Konzept jeweils einen Teilbereich der Gewerbegebiete Sprendlinger Landstraße und Bieber Waldhof als zulässige Standorte, da dort die Vergnügungsstätten städtebaulich kaum stören und keine „Entwicklungsziele konterkarieren“, wie es in der Vorlage heißt.

Neuer Bebauungsplan für die Innenstadt
Um die Pläne zügig umzusetzen, soll nun zunächst die Aufstellung des zeitgleich vorgelegten Bebauungsplans Nr. 642 „Innenstadt“ beschlossen werden. „Damit schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für bisher unbeplante Bereiche, wovon alle profitieren“, sagte Sonja Stuckmann, Leiterin des Bauaufsichtsamts. Der Plan stärkt die Handels- und Dienstleistungsfunktion in der City und definiert die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten. Zu diesen Einrichtungen gehören auch Gewerbebetriebe mit den Schwerpunkten Erotik oder Freizeit (etwa Großkinos), doch sie spielen in Offenbach eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Dagegen gibt es bisher 38 Konzessionen für Spielhallen an 20 Standorten, 14 davon liegen in der Innenstadt.

Offenbach kämpft auf mehreren Ebenen gegen das Glücksspiel: Im Januar wurden bei einer groß angelegten Razzia gegen illegale Spielautomaten 51 Geräte beschlagnahmt oder stillgelegt. Schwenke kündigte damals an, die konzertierte Aktion zu wiederholen. Nun ist Offenbach eine der ersten Städte, die ein Vergnügungsstättenkonzept vorlegt. Der Stadtrat rechnet zwar mit Klagen der Betreiber von Spielhallen und Wettbüros, für die Geld keine Rolle spiele: „Aber dank der Fachkompetenz in unseren Ämtern und kluger juristischer Beratung ist unser Konzept absolut wasserdicht.“   

Erläuterungen und Hinweise