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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach führt Zweitwohnungssteuer ein

10.03.2015 – 10. März 2015: Deutschlandweit wird in fast 500 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer erhoben. Die aktuelle Haushaltslage der Stadt sowie die Vorgaben aus der Schutzschirmvereinbarung mit dem Land Hessen zur Haushaltskonsolidierung zwingen nun auch die Stadt Offenbach zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von 12 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Dabei hat sich die Stadt an den durchschnittlichen bundesweiten Steuersatz in Höhe von 11,7 Prozent angepasst.

Zurzeit existieren in Offenbach rund 7250 Zweitwohnungen, wobei mit einer hohen Anzahl an sogenannten Karteileichen zu rechnen ist. Erfahrungen aus anderen Kommunen haben gezeigt, dass nach Einführung der Steuer nur rund zehn bis zwanzig Prozent derjenigen, die sich mit einem Zweitwohnsitz in der Stadt angemeldet haben, tatsächlich steuerpflichtig werden. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Nettokaltmiete von 5000 Euro pro Jahr ergäbe sich, so die Berechnungen der Kämmerei, eine geschätzte Einnahme zwischen 420.000 und 840.000 Euro.

Interessant sind für die Stadt zu erwartende Ummeldungen zum Erstwohnsitz, woraus sich positive Effekte beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und in den Berechnungen für den Kommunalen Finanzausgleich ergäben, betont Kämmerer Dr. Felix Schwenke. Zur operativen Umsetzung wird eine Sachbearbeitungsstelle geschaffen, deren Aufwand auf zirka 90.000 Euro einschließlich Arbeitsplatzkosten beziffert wird. Die Steuer tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

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