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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach setzt Barrierefreiheit im öffentlichen Raum konsequent um / Enge Zusammenarbeit mit Behindertenvertretern

11.08.2015

In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen gestiegen, den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten. Die Stadt Offenbach hat früh angefangen, sich damit zu beschäftigen und schon im Jahr 2007 einen Leitfaden Barrierefreiheit entwickelt, der innerhalb der Stadtverwaltung den Planungen zugrunde gelegt und extern beauftragten Planern an die Hand gegeben wird. Behindertenvertreter werden dabei frühzeitig in die Planungsprozesse eingebunden.

„Barrierefreiheit ist inzwischen zu einem wesentlichen Planungsgrundsatz bei Neu- oder Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum geworden“, erläutert Frank Seubert, der beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement für den Bereich Verkehrsplanung und Stadtgestaltung zuständig ist. „Auch wenn gelegentlich Ansprüche der Barrierefreiheit mit anderen planerischen oder gestalterischen Aspekten konkurrieren, verfolgen wir das Ziel, geh- und sehbehinderten Personen eine weitgehend autonome Mobilität zu ermöglichen und die Ansprüche des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes in die Praxis umzusetzen.“

Die Abstimmung mit den lokalen Behindertenvertretern ist in Offenbach gängige Praxis. Bei größeren Vorhaben werden die zuständige Behindertenbeauftragte und örtliche Behindertenverbände wie der Blinden- und Sehbehindertenbund Offenbach frühzeitig und aktiv am jeweiligen Prozess beteiligt. So geschehen etwa jüngst bei der Umgestaltung des Stadthofs. In Zukunft wird auch dem neuen Behindertenbeirat der Stadt Offenbach eine wichtige Funktion als zentrale Kontaktstelle zwischen Planern und Betroffenen zukommen.

„Nach wie vor sind im Rahmen der barrierefreien Ausgestaltung manche Detailfragen noch im Fluss und nicht abschließend bundesweit einheitlich geregelt“, bedauert Seubert. „Für die Mehrheit der Betroffen, aber auch für Fördergeber ist es dessen ungeachtet wesentliche Voraussetzung, dass die vorgesehenen Maßnahmen mit den lokalen Behindertenvertretern abgestimmt werden, so wie dies in Offenbach regelmäßig geschieht.“

Um Standards und Konsenslösungen zu erzielen, hat die Stadt zusammen mit zahlreichen Akteuren 2007 einen Planungsleitfaden „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ erarbeitet und abgestimmt. Beteiligt waren die Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.V., der Blinden- und Sehbehindertenbund (Bezirksgruppe Offenbach), der Integrationsfachdienst des Landeswohlfahrtsverbandes, die Selbsthilfegruppe der Blinden- und Sehbehinderten in Offenbach und die Ambulante Rehabilitation für Sehgeschädigte.

Um den sich weiter entwickelnden Ansprüchen an die Barrierefreiheit auch künftig gerecht zu werden, ist vorgesehen, den Offenbacher Planungsleitfaden in den nächsten Jahren fortzuschreiben und an gegebenenfalls veränderte Bedürfnisse anzupassen. Hier sollen zum Beispiel auch Verbesserungen für die Bereiche der Warenauslagen und andere Sondernutzungen vorgenommen werden. „Es ist für Blinde sehr schwer, sich in der Stadt zu orientieren“, erläutert Helene Wenzel vom Blinden- und Sehbehindertenbund. „Freie Hausfassaden sind für uns wichtig, weil sie uns als Leitlinie dienen.“

Gertrud Frese, erste Vorsitzende der Bezirksgruppe Offenbach im Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen, weist darauf hin, dass nicht nur Warenauslagen vor Geschäften ein Problem darstellen, sondern auch Mülltonnen oder die Außengastronomie in der Innenstadt. „Auch auf freien Flächen ist eine Orientierung sehr schwierig“, ergänzt Wenzel. Ein Beispiel sei der Marktplatz. Dort sollten Leitstreifen, die zum S-Bahn-Abgang führen, angebracht werden. „Für Sehbehinderte ist auch eine kontrastreiche Ausgestaltung von Treppen vorteilhaft“, betont Frese.

Die folgende Übersicht unterschiedlicher, bereits realisierter Baumaßnahmen zeigt auf, wo im Offenbacher Stadtgebiet die Ansprüche der Barrierefreiheit bereits besondere Berücksichtigung fanden.

Straßenbaumaßnahmen:

• Umbau der Kaiserstraße zwischen Bismarckstraße und Geleitsstraße: Umfassender barrierefreier Grundausbau des Straßenzuges im Sinne eines beispielhaften Modellvorhabens zur Barrierefreiheit. Bestandteile sind hierbei die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit Anforderungs-/Vibrationstastern und Akustik für Blinde/Sehbehinderte; taktile Leitelemente für Blinde/Sehbehinderte zur Orientierung an Straßenkreuzungen und Bushaltestellen; niveaugleiche Bordsteinabsenkungen (sogenannte Rollborde) an allen Querungsstellen für Gehbehinderte; die Ausstattung der Bushaltestellen mit Sonderborden zum niveaugleichen Einstieg; Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen; eine helle, kontrastreiche Gehwegausgestaltung; Verbreiterung der Gehwegflächen; durchgängig gerade, von Einbauten freigehaltene Gehbahnen; die Minimierung von Längs- und Quergefällen in den Gehwegbereichen; das Freihalten der Gehweghinterkante (in der Regel die Häuserfronten) als durchgängige taktile Orientierungslinie für Blinde und Sehbehinderte sowie gut erreichbare Behindertenstellplätze mit abgesenkten Bordsteinkanten.

• Frankfurter Straße zwischen Kaiserstraße und Luisenstraße: Auch hier wurden die oben für die Kaiserstraße beschriebenen Elemente zur Barrierefreiheit realisiert.

• Kreuzung Kaiserstraße / Mainstraße / Nordring: Im Zuge der Neuerstellung von Straßen zur Hafen-Erschließung wurden ebenfalls die beschriebenen Elemente zur Barrierefreiheit vorgesehen wie technische Ausstattung der Lichtsignalanlagen für Blinde, taktile Leitelemente (auf dem Boden, umfasst unter anderem Betonplatten mit Strukturen und Kantensteine als seitlicher Abschluss von Gehwegen in Parkanlagen), niveaugleiche Bordsteinabsenkungen und komfortable Gehwegausgestaltung (ausreichende Breite, Ebenheit, geringe Quer- und Längsgefälle).

• Mainzer Ring: Auch der Ausbau des Mainzer Rings orientiert sich an den abgestimmten Gestaltungsgrundsätzen des Offenbacher Planungsleitfadens zur Barrierefreiheit. Beispielhaft sind hierbei die barrierefreie Ausgestaltung der drei Kreisverkehre und die taktilen Abgrenzungen zwischen Rad- und Gehweg auf der gesamten Länge zu nennen.

• Baugebietserschließung „An den Eichen“: Die Bushaltestelle in der Straße „Am Anger“ wurde mittels Sonderborden zum niveaugleichen Einstieg und taktilen Leitelementen ebenso barrierefrei ausgestattet wie der neue Kreisverkehr an der Eichenallee (taktile Leitelemente und niveaugleiche Bordsteinabsenkungen).

• Kreuzung Schlossstraße / Mainstraße: Im Zuge des Grundausbaus der Schlossstraße wurde ebenfalls die technische Ausstattung der Lichtsignalanlagen für Blinde, taktile Leitelemente, niveaugleiche Bordsteinabsenkungen und komfortable Gehwegausgestaltung zur Barrierefreiheit realisiert.

• Mühlheimer Straße und Zufahrt OBI/EDEKA: Die Erschließung der beiden neuen Märkte erforderte die Errichtung einer neuen mit Lichtsignalen geregelten Kreuzung. Der gesamte Kreuzungsbereich wie auch zwei benachbarte Bushaltepositionen wurden hierbei umfassend barrierefrei ausgestattet.

• Seligenstädter Straße (Höhe Waldhofstraße) und Gerberstraße (Einmündung Mathildenstraße): Zwei vorhandene Fußgängerüberwege wurden barrierefrei umgebaut und mit Rollborden, taktilen Leitelementen und einer den Anforderungen entsprechend starken Beleuchtung aufgerüstet.

Umbau von Plätzen:

Bei Plätzen handelt es sich meist um Bereiche, die besondere gestalterische Anforderungen stellen. Ansprüche aus Gestaltung und Barrierefreiheit sind hier unter Umständen nicht ohne weiteres gleichermaßen realisierbar und für alle Nutzungsanforderungen verträglich. In Planungsprozessen sind dann regelmäßig unter Beteiligung der Gestalter und der Behindertenvertreter Kompromiss-Lösungen zu finden, die von beiden Seiten gut akzeptiert werden können.

• Wilhelmsplatz-Seitenstraßen: In enger Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Offenbach wurde nach einer Material-Bemusterung für die taktile Führung ein gestalterisch angepasster Pflasterstreifen gewählt.

• Mainstraße /Schloss: Für das Umfeld des Schlosses wurde aus gestalterischen Gründen ein Natursteinmaterial in Basalt gewählt. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit wurde entlang des Schlosses eine berollbare Bahn in gleichem Material, jedoch mit gesägter und damit ebener Oberfläche hergestellt.

• Stadthof: Auch hier wurden die Elemente der Barrierefreiheit farblich auf die Platzgestaltung angepasst und in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Offenbach festgelegt. Bei Einbauten im Platzbereich sowie bei Stufen wurde besonderer Wert auf eine gut erkennbare, kontrastreiche und gleichzeitig gestalterisch passende Ausführung gelegt.

Bushaltestellen:

Im Zuge des sogenannten Haltestellenkonzeptes sowie weiterer einzelner Baumaßnahmen wurden von den rund 300 Haltepositionen im Offenbacher Stadtgebiet inzwischen 216 Haltepositionen (mehr als 70 Prozent) barrierefrei umgebaut. Diese Haltepositionen sind dementsprechend alle mit Sonderborden (hohe Bordsteine) zum niveaugleichen Einstieg, taktilen Leitelementen und insbesondere an Einstiegshaltestellen in der Regel auch mit Sitzgelegenheiten ausgestattet. Der Umbau der übrigen Haltestellen ist ab etwa 2017 geplant.

Behindertenstellplätze:

Inzwischen existiert im Offenbacher Stadtgebiet ein dichtes Netz an öffentlichen Behinderten-Parkständen (aktueller Stand 203 Stellplätze). Ein Schwerpunkt liegt hierbei wegen des hohen Parkdrucks auf dem Kernstadtbereich. Aber auch in den übrigen Stadtteilen wurden, sofern dringender Bedarf besteht oder besondere Einrichtungen dies erfordern, neue Behindertenstellplätze eingerichtet. Im Internet auf www.offenbach.de sind diese Stellplätze auf einem Lageplan mit Infoportal zu finden. Darüber hinaus existiert im Stadtgebiet eine Vielzahl an personenbezogenen Behindertenstellplätzen. Diese können auf Antrag bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eingerichtet werden.

Einzelmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum:

In den vergangen Jahren wurde eine Vielzahl weiterer kleinerer Einzelmaßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum umgesetzt. Diese werden regelmäßig auch durch Anliegen oder Mitteilungen aus dem Kreis der Behinderten initiiert.

• Diverse Nachrüstung von Lichtsignalanlagen mit Anforderungs-/Vibrationstastern und Akustik sowie taktilen Leitelementen und niveaugleichen Bordsteinabsenkungen. Hierzu besteht ein enger Austausch insbesondere mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Offenbach über Bedarf und Prioritäten.

• Nachrüstung einer taktilen Leitlinie in der Fußgängerzone Frankfurter Straße.

• barrierefreie Nachrüstung des Bus-Umsteigepunktes „OF-Hauptbahnhof“ einschließlich der benachbarten Lichtsignalanlagen als Zuwegung. Planungen: Auch in Zukunft sind weitere Neubauvorhaben in Vorbereitung, die grundsätzlich weitestgehend barrierefrei ausgestaltet sein werden und damit einen weiteren Beitrag zur barrierefreien Stadt leisten.

• der Umbau der Anschlussstelle Kaiserlei inklusive Strahlenbergerstraße und Kaiserleipromenade

• die Erschließungsstraßen des ehemaligen Hafens einschließlich Nordring und Nordumfahrung

• die Erschließungsstraßen weiterer Baugebiete wie Bürgel Ost oder Bieber Nord

• das Haltestellenkonzept (Teil 3) mit barrierefreiem Umbau aller restlichen Haltepositionen

• verschiedene Maßnahmen im öffentlichen Umfeld von Investorenvorhaben, etwa am Senefelder-Quartier

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