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Stadt Offenbach

Modernisierung hat ihren Preis: Der Mietspiegel 2016 verzeichnet einen leichten Anstieg der Nettomieten in Offenbach

18.12.2015

18. Dezember 2015: Der Eindruck, dass die Mietpreise exorbitant steigen, hat sich nicht bestätigt: Lothar Kirchner, Leiter des Wohnungsamts, hat den Offenbacher Wohnungsmarkt gut im Blick und stellte gemeinsam mit Stadtrat Dr. Felix Schwenke am Mittwoch, 16. Dezember, den Mietspiegel 2016 vor. Dieser bildet die Entwicklung der letzten zwei Jahre ab, die Daten wurden auf Basis von Gesprächen und Mietverträgen erhoben. Hierbei arbeitet das Wohnungsamt eng mit dem Mieterbund Offenbach a.M. e.V. und der Eigentümerschutzgemeinschaft Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. zusammen.

In welcher Höhe darf und kann sich meine Miete bewegen? „Der einfache Mietspiegel soll den Akteuren am Markt Orientierung geben und hat sich als nützliches Instrument bewährt“, weiß Schwenke. Alle zwei Jahre stellt die Stadt Offenbach die Daten in einem `einfachen Mietspiegel´ zusammen, „eine wissenschaftliche Erhebung wäre um einiges teurer und nicht unbedingt effektiver“, ergänzt Wohnamtsleiter Kirchner. Erfasst werden die Nettomieten bei Neuverträgen, sowohl im Bestand als auch bei Neubauten. Übrigens: „Das, was gemeinhin als Miete bezeichnet wird“, erklärt Manfred Kind, Rechtsanwalt für Haus und Grund,“ sind die Nettomietkosten plus Betriebskostenvorauszahlung. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren exorbitant zugelegt, weshalb diese gerne als zweite Miete bezeichnet wird.“

Die reinen Nettomietkosten sind in Offenbach vergleichsweise niedrig, „mit etwas Glück und vor allem Zeit“, so Detlev Dieckhöfer vom Mieterbund Offenbach, „lässt sich Wohnraum bereits für 4,30 Euro pro Quadratmeter anmieten.“ Allerdings, den meisten fehle es an Zeit. Wegen des Jobs oder aus anderen Gründen müsse es häufig schnell gehen, trotzdem lässt es sich in Offenbach gut und günstig wohnen. So sind die modernen und gut ausgestatteten Neubauwohnungen in der Innenstadt oder im Hafen für einen Quadratmeterpreis um 11,50 Euro zu haben.

„Lage“ meint im Mietspiegel nicht gleich Stadtteil oder Quartier, sondern dort wird zwischen einfachen Wohnlagen, solchen mit Geräusch- oder Geruchsbelastungen beispielsweise in Gewerbegebieten, mittleren Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile sowie gute Wohnlagen unterschieden. Charakteristisch für diese sind eine überwiegend aufgelockerte Bebauung sowie ein Anteil an Grün- und Freiflächen. So weist beispielsweise eine Straße wie die Geleitsstraße auf rund einem Kilometer beinahe alle Wohnlagen auf. Neben den Wohnlagen werden Baujahre klassifiziert, hier gilt das Jahr der bezugsfertigen Fertigstellung. Insgesamt fünf Klassen gibt es, bezugsfertig bis 1960, von 1961 bis 1978, von 1979 bis 1994, von 1995 bis 2007 und eben ab 2008.

Ebenfalls in die Bewertung fließen Ausstattungsmerkmale wie Bad, Dusche und Heizung ein. Altbauwohnungen mit der berühmten Platzsparlösung in Form eines Frankfurter Bads sind nach wie vor ein beliebter Standard, Wohnungen „ohne Bad, Dusche und Heizung“ gehören hingegen weitestgehend der Vergangenheit an, weshalb diese Kategorie in der aktuellen Ausgabe des Offenbacher Mietspiegels ersatzlos gestrichen wurde. Die meisten Eigentümer haben in den vergangenen Jahren in Modernisierungsmaßnahmen investiert und geben diese Kosten nun an ihre Mieter weiter. „Hoch“ sind daher die Preissteigerung im Bereich der Nettomieten für Gebäude, die bis 1960 fertiggestellt wurden: Um 0,30 Euro erhöhten sich die Mieten durchschnittlich pro Quadratmeter.

Trotz dieses leichten Anstiegs sei die Stadt weit weg von Gentrifizierung, so Stadtrat Dr. Felix Schwenke: „Offenbach bietet nach wie vor günstigen Wohnraum, es gibt eben auch noch Mieten mit einer vier vor dem Komma.“ Allerdings sei, räumt er ein, der Preisdruck im unteren Segment stärker geworden. Dort finde wiederum der stärkste Umschlag statt. Ein Umstand, den sich mancher Vermieter gerne zunutze macht. Daher gilt auch seit 27. November die Mietpreisbremse, die eine maximale Erhöhung bei Neuvermietungen um 10 Prozent zu Vergleichsmieten erlaubt. Was viele nicht wissen: „Die Mietpreisbremse ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit“, erklärt Wohnamtsleiter Kirchner, „hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.“

Ohnehin könne kein Vermieter willkürlich die Miete erhöhen, sondern müsse entweder drei Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten oder eben die Mietwerttabelle zu Grunde legen, erläutert Rechtsanwalt Kind. Aus seiner Praxis weiß er, dass Privatvermieter an langfristigen und guten Mietverhältnissen interessiert sind und in der Regel begründet und moderat erhöhen. Der Mietspiegel 2016 steht Anfang Januar als kostenloser Download unter www.offenbach.de zur Verfügung. Gedruckte Exemplare sind gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro beim Mieterbund Offenbach a.M. e.V. in der Kaiserstraße 59, bei Haus & Grund und beim Wohnungsamt erhältlich.

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