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Stadt Offenbach

Regierungspräsidium erteilt Offenbach Haushaltsgenehmigung / Anerkennung für Weg der finanziellen Konsolidierung

14.08.2015

Die Anstrengungen der Stadt Offenbach zur Haushaltskonsolidierung stoßen bei der Kommunal- und Finanzaufsicht des Landes Hessen auf Anerkennung: Das Regierungspräsidium hat den Haushalt für das Jahr 2015 genehmigt und auf neue Auflagen verzichtet. Weiterhin gilt, dass für Investitionen Einzelgenehmigungen zu beantragen sind, die Überarbeitung des Investitionsprogramms wurde aber gewürdigt: Das Schulsanierungsprogramm darf in der im Dezember beschlossenen gestreckten Fassung fortgesetzt werden. Damit gibt es erstmals grünes Licht für die mittelfristige Finanzplanung Offenbachs, so lange der Schutzschirmvertrag eingehalten wird.

Das Regierungspräsidium hat die von der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2015 ohne Änderungen genehmigt. Sie sieht ein Defizit von 37,5 Millionen Euro vor. Das Genehmigungsschreiben geht explizit auf die großen Anstrengungen der Stadt ein, den eingeschlagenen Konsolidierungspfad fortzusetzen. „Positiv zu bewerten“ sei laut Regierungspräsidium unter anderem, dass das Jahresschutzschirmziel für 2015 um 1,3 Millionen Euro übererfüllt werde. Nach der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land Hessen vom 18. Februar 2013 hatte die Stadt Offenbach das ordentliche Defizit auf höchstens 38,8 Millionen Euro begrenzen müssen.

Anerkannt wird vom Regierungspräsidium ausdrücklich, dass das ordentliche Ergebnis in 2014 nach dem vorläufigen Jahresabschluss gar um 10,1 Millionen Euro übertroffen wurde (erlaubtes Defizit: 48,4 Millionen, erreicht: 38,5 Millionen Euro). Die Arbeit des Kämmerers wird durch die Finanzaufsicht indirekt auch dadurch gewürdigt, dass auf neue, über die bislang bekannten Auflagen verzichtet wurde. Das hat insbesondere Auswirkungen auf das wichtigste Investitionsprogramm der Stadt: Wie von der Finanzaufsicht gefordert, hatte der Kämmerer eine Investitionsplanung bis 2019 vorgelegt, in der Projekte in Höhe von 122,4 Millionen Euro gestrichen oder im Falle der Schulbausanierung gestreckt wurden.

„Unser Vorhaben, das Schulbausanierungsprogramm endlich fortzusetzen, dafür aber zeitlich zu strecken, hat nun solange grünes Licht vom Regierungspräsidium, wie wir den Schutzschirm einhalten“, erläutert Schwenke. „Damit hat die Stadt erstmals eine verlässliche Basis für ihre mittelfristige Finanzplanung.“ Schwenke erinnert daran, dass das Ziel, Chancengerechtigkeit im Bildungssektor und ganztägige Betreuungsangebote zu schaffen, weiterhin oberste Priorität des Magistrats genießt. „Dass wir nach wie vor Einzelgenehmigungen für unsere noch verbliebenen Investitionen einholen müssen, ist vor dem Hintergrund unserer Finanzlage nachvollziehbar“, sagt Schwenke.

Denn der Kämmerer teilt die Einschätzung der Finanzaufsicht, wonach die Finanzlage der Stadt auch weiterhin als „erheblich gefährdet“ einzuschätzen ist. Aufgrund der insgesamt hohen Verschuldung Offenbachs, die in der Genehmigung eine besondere Beachtung erfährt, drängt die Behörde mit Blick auf den Ergebnishaushalt auf weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen sowie sparsames Wirtschaften. „Jedermann muss klar sein: Steigenden Zinsen bedeuten bei unserer Gesamtverschuldung ein enormes Risiko für den Haushalt. Daher liegt auf diesem Risiko auch ein besonderer Augenmerk meiner Arbeit als Kämmerer“, so Schwenke.

Um Neuverschuldungen zu vermeiden, legt die Aufsichtsbehörde der Stadt „eigenverantwortliche hauswirtschaftliche Sperren“ sowie eine „eigenständige kritische Überprüfung“ der vorgehaltenen Leistungen und Standards“ nahe. Dringend angemahnt wird, auf neue freiwillige Leistungen zu verzichten. Geraten wird ferner, nur noch wirtschaftliche Beteiligungen einzugehen, die auch ein Ergebnis bringen. Explizit genannt werden zudem eine weiterhin restriktive Personalbewirtschaftung sowie eine nachhaltige Priorisierung bei den gewährten Zuweisungen und Zuschüssen. Kritisch betrachtet werden außerdem freiwillige Leistungen im wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich. Beiträge und Gebühren müssten laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Und auch die Erhöhung von Mieten und Pachten sei unter Beachtung rechtlicher Vorgaben in Betracht zu ziehen.

Kämmerer Schwenke: „In der Konsequenz der im Grunde zutreffenden Beschreibung der Aufsichtsbehörde liegt unser Handlungsspielraum für freiwillige Leistungen quasi bei null. Es ist für alle Akteure im politischen Raum eine Herausforderung, dies auch dann noch auszuhalten, wenn es um konkrete Wünsche und Projekte geht.“

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