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Stadt Offenbach

Oberbürgermeister legt Widerspruch gegen Magistratsentscheidung ein

20.09.2016

Offenbach am Main, 20.09.2016 – Wie angekündigt hat Oberbürgermeister Horst Schneider heute offiziellen Widerspruch gegen die Entscheidung des Magistrats, Stadtrat Dr. Enno Knobel nicht aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen, eingelegt. Knobel hatte in der jüngsten Sitzung des Magistrats am 14. September gemäß § 23 HGO den Verzicht auf sein ehrenamtliches Amt als Stadtrat mitgeteilt und das Ausscheiden aus dem Magistrat beantragt. Mehrheitlich hatte das Gremium einen entsprechenden Beschluss jedoch abgelehnt. Nach dem Widerspruch durch den OB muss der Magistrat über die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 28. September erneut befinden.

Für Oberbürgermeister Horst Schneider steht völlig außer Frage, dass der selbst gewählte Verzicht des Stadtrats rechtlich nicht zu beanstanden ist. „Der Entschluss des Magistrat ist meiner Auffassung nach eindeutig rechtswidrig, das haben auch unsere Rückfragen bei der Kommunalaufsicht und beim Hessischen Städtetag ergeben“, betont Schneider. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid hatte auf Anfrage des Magistratsvorsitzenden, Horst Schneider, in einem Schreiben vom 14. September 2016 mitgeteilt, dass die nach § 23 Absatz 2, Nr. 2 und Nr. 9, HGO genannten Gründe das Ausscheiden aus dem Ehrenamt „ausdrücklich rechtfertigen“. Die in der Magistratsvorlage genannten Gründe liegen, so Lindscheid, somit offensichtlich vor und es bestehe „insoweit kein Ermessen (…), die Zustimmung dazu zu verweigern“.

Knobel hatte als Begründung angeführt, dass er das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat und darüber hinaus bereits mehr als acht Jahre in verschiedenen Funktionen für die Stadt Offenbach ehrenamtlich tätig war. „Damit sind zwei der möglichen Gründe für ein Ausscheiden erfüllt“, so der Oberbürgermeister. Schneider hat das Regierungspräsidium sowie die Geschäftsstelle des Hessischen Städtetags nun um eine weitere rechtliche Prüfung der von Mitgliedern des Magistrats angeführten Begründung der Ablehnung unter Berufung auf § 39 ff. HGO gebeten.

Knobel, Jahrgang 1945, war von 1987 bis 2011 Mitglied des Magistrats sowie von 2011 bis 2016 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt. Er sitzt seit Juli 2016 wieder in dem nach der Kommunalwahl neu besetzten Magistrat. Er hatte sich bei seiner Ernennung jedoch nur interimsmäßig zur Verfügung gestellt.

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