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Stadt Offenbach

Offenbach beantragt in der Fluglärmkommission Empfehlung zur Änderung der Betriebsgenehmigung des Frankfurter Flughafens: Einführung eines verpflichtenden technischen Mindeststandards für Flugzeuge zur Lärmreduktion über Offenbach

10.06.2016

Offenbach am Main, 10.06.2016 – Eine Initiative zur langfristigen Reduzierung des Fluglärms über Offenbach hat Bürgermeister Peter Schneider gestartet. Er beantragt bei der Fluglärmkommission (FLK), eine Ergänzung der Betriebsgenehmigung für den Frankfurter Flughafen beim zuständigen Ministerium anzuregen. Fachlich untermauert wird der Antrag mit einer Expertise des Offenbacher Flughafenberaters Dieter Faulenbach da Costa und des Lärmphysikers Prof. Erhard Augustin.

Die Ergänzung der Betriebsgenehmigung soll nach dem Antrag ab dem Flugplan 2019/2020 eine bessere technische (Mindest-) Ausstattung der Flugzeuge vorschreiben. Damit würden variantenreichere Anflugverfahren möglich, die über der dicht besiedelten Großstadt Offenbach weniger Lärm verursachen. Dies würde dadurch erreicht, dass Offenbach zu bestimmten Zeiten nicht über-, sondern umflogen werden könnte, ohne Nachbarkommunen übermäßig zu belasten. Derzeit verfügen immer noch nicht alle Flugzeuge über die bereits seit einer Flugzeuggeneration eingeführte – und mittlerweile dem aktuellen Stand der Technik entsprechende – Flächennavigation RNAV, die jedoch am FRA problemlos verpflichtend eingesetzt werden könnte.

Bürgermeister Schneider: „Meine Initiative in der FLK ist ein weiterer Schritt, den Lärm über Offenbach deutlich zu reduzieren. So kann aber nicht nur der Lärm reduziert werden, sondern die Fraport AG hätte auch Vorteile: Sie könnte von den in FRA landenden Fluggesellschaften längst fällige und erwartbare Standards verlangen. In der Konsequenz müssten einige Airlines zu Gunsten der Fluglärmgeschädigten in die nicht mehr zeitgemäße Flotte investieren. Bis 2019/2020 haben die betroffenen Fluggesellschaften genügend Zeit, ihre Maschinen umzurüsten. Diese Änderung würde – im Interesse von Fraport – auch der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit des Flugverkehrs dienen. Entscheidend ist aber, dass weniger Menschen vom unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Fluglärm betroffen sind. Es geht hier um einen weiteren Baustein bei einer Vielzahl von Maßnahmen, die wir fordern.“

Über den Antrag entscheidet die Fluglärmkommission in ihrer Sitzung am 06.07.2016.

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