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Stadt Offenbach

Mieter von Sozialwohnungen müssen Fehlbelegungsabgabe leisten / Wohnungsamt verschickt Bescheide

12.10.2016

Offenbach am Main, 12.10.2016 – Nach der zum 1. Juli 2016 landesweit wieder eingeführten Fehlbelegungsabgabe hat das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt in dieser Woche damit begonnen, Mieter von Wohnungen anzuschreiben, die zur Leistung der Abgabe verpflichtet sind. Im Vorfeld waren rund 4200 Mieter von Sozialwohnungen überprüft worden. Haushalte, die nichts zahlen müssen, haben bereits seit Anfang Juni 2016 sogenannte Nullbescheide erhalten. Die verbliebenen rund 1500 Mieter werden in dem nun versandten Schreiben aufgefordert, rückwirkend zum 1. Juli die Abgabe zu zahlen.

Da dem Gesetzgeber bereits früh klar war, dass diese Vielzahl von Fällen nicht innerhalb kürzester Zeit zu bearbeiten ist, hatte er vorsorglich zur Versendung der Erstbescheide eine Frist bis zum 31. Oktober gesetzt. Aufgrund von anfänglichen Softwareproblemen bei der Bearbeitung der Fälle sowie des Umstands, dass der Erhebungszeitraum in die Zeit der Sommerferien fiel und viele Wohnungsinhaber/innen aus diesem Grund nicht oder nicht rechtzeitig Schulbescheinigungen für schulpflichtige Kinder vorlegen konnten, hatte das Wohnungsamt diese großzügigen Fristen ebenfalls gewährt.

Wohnungsinhaber/innen sollten schon im eigenen Interesse berücksichtigen, dass sie zur Auskunft und Mitteilung verpflichtet sind. Über diese gesetzlichen Verpflichtungen werden alle Adressaten der Bescheide ausführlich aufgeklärt. Das Wohnungsamt bittet, dass alle angeschriebenen Mieter, die noch Unterlagen einreichen müssen, dies unverzüglich nachholen. Andernfalls müssen Höchstbetragsbescheide erlassen werden.

Ihren persönlichen Ansprechpartner entnehmen die Angeschriebenen dem jeweiligen Bescheid. Für Rückfragen ist das Wohnungsamt per E-Mail an wohnungsamtoffenbachde sowie zu den Sprechzeiten jeweils dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Ausnahme: Am Dienstag, 25. Oktober, ist das Wohnungsamt aufgrund des besonderen Arbeitsaufwandes für den Publikumsverkehr geschlossen. Nähere Informationen zur Fehlbelegungsabgabe gibt es beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/fehlbelegungsabgabe/einzelheiten-und-umsetzung

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