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Stadt Offenbach

Präventivmaßnahmen in Offenbach nach Vogelgrippe-Ausbruch in Deutschland / Aufstallungspflicht für Geflügelhalter

16.11.2016

Offenbach am Main, 16.11.2016 – Gewässernahe Geflügelhalter müssen ab spätestens kommenden Montag, 21. November, hessenweit ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder anderen Vorrichtungen halten, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind bis auf Weiteres verboten. Gleiches gilt für den Transport von Geflügel aus den verordneten Aufstallungsgebieten.

Mit dieser Allgemeinverfügung, die das Regierungspräsidium Darmstadt am 15. November für Südhessen erlassen hat, reagiert das Land Hessen präventiv auf den Ausbruch der Vogelgrippe in einigen Teilen Deutschlands und anderer europäischer Staaten.

In Offenbach sind nach Angaben des städtischen Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz alle Geflügelhalter betroffen, die sich innerhalb eines 500-Meter-Abstandes zum Main befinden (siehe Karte). Die Bevölkerung ist aufgerufen, Fundorte von kranken oder verendeten Vögeln unter der Rufnummer 069 8065-4910 oder per E-Mail an veterinaeramtoffenbachde zu melden. Aus hygienischen Gründen sollten die Tiere unter keinen Umständen berührt werden.

Die Geflügelpestverordnung versteht unter Geflügel Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachten, Enten und Gänse. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza ist ab dem 21. November im Rathaus der Stadt Offenbach (12. Stock, Zimmer 1206, Berliner Straße 100) zu den Bürozeiten einsehbar. Eine amtliche Bekanntmachung wird durch die Stadt Offenbach veranlasst.

Auslöser für diese Präventivmaßnahmen des Landes Hessen ist der Fund von mehreren verendeten Wasservögeln am Plöner See in Schleswig-Holstein am 8. November, bei denen das hochansteckende Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 nachgewiesen wurde. An den darauffolgenden Tagen wurde das Virus bei tot aufgefundenen Enten in Konstanz, Radolfzell, Moos, Bodman-Ludwigshafen und Friedrichshafen sowie in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen gefunden. Zeitgleich wurde ein auffälliges Wasservogelsterben auf der deutschen, der österreichischen und der Schweizer Seite des Bodensees beobachtet, dem ebenfalls eine Infektion der Vögel mit dem aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) zugrunde liegt. Seit dem 11. November wurden Ausbrüche mit HPAI H5N8 in einem Putenbestand und in einem Zuchthühnerbestand in Schleswig-Holstein, sowie in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Seit Ende Oktober ist derselbe Virustyp auch in Ungarn, Polen, Schweiz und Österreich nachgewiesen worden. Aus diesem Grund gehen die Behörden davon aus, dass sich das Virus in der europäischen Wildvogelpopulation verbreitet hat und die Gefahr besteht, dass es auf Hausgeflügelbestände übertragen wird.

Das Virus der aviären Influenza wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und andere durch Ausscheidungen von infizierten Tieren kontaminierte Materialien wie Einstreu übertragen. Hierbei spielen Wildvögel eine wichtige Rolle, da sie Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu kontaminieren können. Besonders Wasservögel stellen ein Risiko dar, da diese den Erreger ausscheiden können, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen.

Bildinformation:

Die Grafik zeigt lilafarben unterlegt die betroffenen Gebiete in Offenbach in einem 500-Meter-Abstand zum Mainufer. In diesem Gebieten gilt ab spätestens kommenden Montag die sogenannte Aufstallungspflicht. Urheberhinweis: RP Darmstadt

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