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Stadt Offenbach

Stadt überprüft Mietberechtigung bei Sozialwohnungen

21.04.2016

Offenbach am Main, 21.04.2016 – Im Koalitionsvertrag „Verlässlich gestalten – Perspektiven eröffnen“ haben die Regierungsparteien in Hessen die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe für geförderten Wohnraum vereinbart. Das geschieht nun auch in Offenbach. In den kommenden Tagen erhalten die betroffenen Haushalte Post vom Wohnungsamt mit Fragebögen zur Überprüfung der Einkommenssituation.

Sozialmietwohnungen werden an Menschen mit niedrigem Einkommen vergeben. Verändern sich die Einkommensverhältnisse der Mieter, sind sie nicht mehr berechtigt dort zu wohnen. Ausziehen müssen Mieterinnen und Mieter auch bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen nicht. Stattdessen wird die sogenannte Fehlbelegungsabgabe erhoben. Die Abgabe soll fehlgeleitete Subventionsmittel zurück zur Stadt Offenbach bringen. Erstmals werden auch Wohnungen überprüft, welche im Förderbescheid als „vereinbarte Förderung“ bezeichnet werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem Einkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen. Daneben sind die Höhe der Miete, die Größe der Wohnung, die Ausstattung und das Baujahr des Hauses von Bedeutung.

Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe sind zweckgebunden und werden für die Förderung von öffentlichen Wohnungen in Offenbach am Main verwendet.

Nähere Informationen unter:
https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/fehlbelegungsabgabe

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