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Stadt Offenbach

Verkaufsoffener Sonntag zur Offenbacher Woche gerettet / Stadt Offenbach erreicht Einigung mit Verdi

28.04.2016

Offenbach am Main, 28.04.2016 – In Offenbach wird es in diesem Jahr nur einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Nach einem Widerspruch der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die zwei geplanten Termine zur Offenbacher Woche und zum Oktoberfest, hat Stadtrat Dr. Felix Schwenke jetzt einen Kompromiss mit der Gewerkschaft ausgehandelt. Danach dürfen die Geschäfte zur Offenbacher Woche am 5. Juni von 13 bis 19 Uhr öffnen. Die Vereinbarung sieht eine Begrenzung der teilnehmenden Läden auf die zentrale Innenstadt (siehe Planskizze) und einen Verzicht auf die Sonntagsöffnung zum Oktoberfest vor.

Schwenke erinnert daran, dass die Offenbacher Woche im höchsteigenen Interesse des lokalen Einzelhandels ist und damit auch im Interesse der Stadt: „Veranstaltungen wie diese stärken unsere Innenstadt und sind zentraler Bestandteil unserer lokalen Wirtschaftspolitik.“ Es steht dabei außer Frage, so Schwenke weiter, dass der Sonntag einen hohen Schutz genießt: „Die Stadt Offenbach bekennt sich zum verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage, es muss im Interesse von Familien und des gesellschaftlichen Zusammenlebens klare Grenzen für Sonntagsöffnungen geben“, sagte er. „Ich freue mich aber, dass Verdi mit der nun einzigen Ausnahme in diesem Jahr die besondere Stellung der Offenbacher Woche als Stadtfest erkannt und im Gespräch mit mir versichert hat, auf eine Klage gegen die Sonntagsöffnung am 5. Juni zu verzichten.“

„Wir sind sehr dankbar, dass sich Stadtrat Schwenke und die Stadt Offenbach so sehr für die Einzelhändler eingesetzt haben“, erklärt Stefan Becker, Vorsitzender des Gewerbevereins Treffpunkt Offenbach. Der Widerspruch der Gewerkschaft gegen die städtische Allgemeinverfügung zur Öffnung der Geschäfte am Sonntag habe den Gewerbeverein sehr erstaunt. Statt der möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage seien ohnedies nur der 5. Juni und der 3. Oktober beantragt worden. Insbesondere die Offenbacher Woche habe in Offenbach eine lange Tradition und sei das größte Offenbacher Fest in der Innenstadt. Als Träger der Veranstaltung stehe der Gewerbeverein in der finanziellen Verantwortung.

Die Gewerkschaft hatte argumentiert, dass die Verfügung der Stadt rechtswidrig sei, da die Voraussetzungen für eine Zulassung der Öffnung von Geschäften nach Paragraph 6, Absatz 1, Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes insbesondere nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2015, 8 CN 2/14) nicht gegeben sei.

Das Bundesverwaltungsgericht knüpft eine Sonntagsöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot zwingend an eine Veranstaltung, die selbst für den Sonntag prägend ist. Die Ladenöffnung dürfe demnach nur als Ergänzung einer ohnehin stattfindenden Veranstaltung wahrgenommen werden und nicht selbst im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen.

„Genau das trifft bei der Offenbacher Woche eindeutig zu“, sagt Stadtrat Schwenke. „Die Offenbacher Woche ist seit 21 Jahren eine etablierte Veranstaltung der Stadt und ihres Einzelhandels. Sie ist imageprägend, bietet den Besuchern ein vielseitiges Programm und stärkt unsere Einzelhändler. Noch nie stand die Sonntagsöffnung hierbei in Frage.“

Für den jetzt erreichten Kompromiss muss der Magistrat die erteilte Allgemeinverfügung für den 5. Juni und 3. Oktober zurücknehmen. Am Mittwoch, 27. April, beschloss das Gremium eine neue Verfügung, die nur noch den 5. Juni als verkaufsoffenen Sonntag vorsieht.

Bei der Offenbacher Woche handelt es sich um eine jährliche Veranstaltung, die regelmäßig zahlreiche Besucher, auch aus den umliegenden Städten und Gemeinden, anzieht. In diesem Jahr werden etwa 60.000 Besucher an den vier Veranstaltungstagen vom 2. bis 5. Juni erwartet. Der Veranstalter hält, im Hinblick auf die Vorjahre, sogar eine Besucheranzahl von 80.000 für realistisch. In der Fußgängerzone werden neben unterschiedlichen Aktionsbühnen auch Modenschauen, Auftritte von Tanzschulen und Fitnessgruppen, Autoausstellungen sowie Straßenkunst dargeboten. Ein Höhepunkt der Veranstaltung sind die an allen Tagen stattfindenden Live-Musik-Auftritte, bei denen namhafte Künstler aller Genres vertreten sind.

Das Unterhaltungsangebot wird durch zahlreiche Informationsstände städtischer Ämter sowie des Stadtkonzerns Offenbach und weiterer kultureller oder künstlerischer Darbietungen ergänzt. Neben den bereits aufgezählten Attraktionen besticht die Veranstaltung durch eine Vielzahl an Getränke- und Speiseständen, die dem Besucher ein breites Angebot verschiedenster nationaler und internationaler Spezialitäten bieten. An den Veranstaltungstagen verwandelt sich die Offenbacher Innenstadt in eine erlebnisreiche Einkaufsmeile, die Erwachsene wie Kinder jedes Jahr neu begeistert.

Angesichts der unklaren Rechtslage für alle Kommunen fordert Stadtrat Schwenke von der hessischen Landesregierung, endlich Rechtssicherheit zu schaffen. „Das Thema wurde jahrelang verschleppt und den Gerichten überlassen. Dabei führt die geltende Gesetzeslage in der Praxis immer wieder zu Problemen. Es wird Zeit für eine unbürokratische und handhabbare Lösung, die eine eng begrenzte Anzahl von Sonntagsöffnungen ermöglicht.“ Ähnlich wie der Städtetag spricht sich Schwenke dafür aus, die Öffnung der Geschäfte an höchstens vier Sonntagen im Jahr nicht mehr an einen Anlass wie Messen oder Märkte zu binden.

Bildinformation:
Die Planskizze zeigt mit der blauen Linie in welchem Bereich die Geschäfte öffnen dürfen. Skizze: Ordnungsamt Offenbach

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